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   LAG Köln, 02.09.1993 - 4 Ta 141/93   

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https://dejure.org/1993,8330
LAG Köln, 02.09.1993 - 4 Ta 141/93 (https://dejure.org/1993,8330)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.09.1993 - 4 Ta 141/93 (https://dejure.org/1993,8330)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. September 1993 - 4 Ta 141/93 (https://dejure.org/1993,8330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusammenhangsklage; Arbeitsgericht; Zuständigkeit; Rechtsweg; Hauptklage; Klageerweiterung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 72
  • NZA 1994, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 9 Ta 288/07

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts - Klage wegen unerlaubter Handlung eines

    Hierfür spricht allerdings, dass nach einer weitverbreiteten Auffassung die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 ArbGG auch dann erfüllt sein können, wenn eine in die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte fallende Hauptklage erst nachträglich erhoben wird (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 02.09.1993 - 4 Ta 141/93 - LAGE § 2 ArbGG 1979, 14; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 28.11.1991 - 7 Ta 321/91 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 10).
  • LAG Thüringen, 18.08.1997 - 8 Sa 45/97

    Kündigungsbefugnis des Sequesters im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens in

    Die gleiche Problematik besteht im Übrigen im Hinblick auf die Befugnis des Sequesters zur Betriebsstillegung (vgl. Smid-Zeuner a. a. O. Rz. 111 m. w. N.; Pape a. a. O. S. 91; Haarmeyer-Wutzke-Förster a. a. O. Rz. 185; OLG Schleswig a. a. O.; vgl. LAG Köln Beschluss vom 02.09.1993 - 4 Ta 141/93 - LAGE § 2 ArbGG Entscheidung 14; BAG Urteil vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 - EzA § 113 BetrVG Entscheidung 17.
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