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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2007 - 4 Ta 144/07   

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https://dejure.org/2007,10670
LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 (https://dejure.org/2007,10670)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 (https://dejure.org/2007,10670)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 4 Ta 144/07 (https://dejure.org/2007,10670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsumfang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei einem über den bisherigen Streitgegenstand hinausgehenden Streitwert; Voraussetzung für die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf nach der Bewilligung gestellte Anträge

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Satz 1 § 117
    Erweiterung der Prozesskostenhilfe auf später rechtshängig gewordene Ansprüche nur auf Antrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Köln, 27.04.2009 - 7 Ta 102/08

    PKH; PKH-Antrag; Mehrvergleich

    Deshalb gilt der anerkannte Grundsatz, dass sich zwar die für die Streitgegenstände eines Prozesses bewilligte PKH auch auf die Kosten eines Prozessvergleichs erstreckt, dass aber dann, wenn dieser Prozessvergleich auch andere Gegenstände als die prozessualen Streitgegenstände regelt, hierfür erneut PKH beantragt werden muss (OLG Koblenz FamRZ 2001, 1394; Zöller/Philippi 27. Auflage, § 119 Rdnr. 25; Schneider MDR 85, 814; vgl. ferner die bereits von der Bezirksrevision zitierten Entscheidungen LAG Köln, 10 Ta 381/06 vom 15.11.2006, LAG Köln, 4 Ta 265/95 vom 18.04.1996; LAG Köln vom 10.12.1984, 8 Ta 175/84 ; LAG Hamm, 4 Ta 435/05 vom 12.07.2005; LAG Rheinland-Pfalz, 4 Ta 144/07 vom 19.06.2007).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 11 Ta 48/09

    Erstreckung eines PKH-Bewilligungsbeschlusses auf Anträge nach der Bewilligung

    Die Partei, die Prozesskostenhilfe beantragt, muss für jeden Teil der Klage und gegebenenfalls für jede Klageerweiterung einen entsprechenden, den Vorgaben der §§ 114 ZPO ff. entsprechenden Antrag stellen (LAG Rheinland-Pfalz vom 19.06.2007, 4 Ta 144/07 und vom 19.06.2007, 4 Ta 62/07).
  • LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07

    Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung

    Daher muss für diese gesondert und rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt werden (LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.2. der Gründe, a.a.O.; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 und LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2006 - 10 Ta 381/06 m.w. Nachw., jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 11 Ta 200/09

    Prozesskostenhilfe - keine Bewilligung für den Vergleichsmehrwert

    Die dargestellten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. zuletzt Beschluss vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 -, Beschluss vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 -, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 -, Beschluss vom 04.06.2007 - 9 Ta 141/07 -, Beschluss vom 22.05.2007 - 7 Ta 129/07 -, Beschluss vom 01.12.2006 - 3 Ta 242/06 -, Beschluss vom 04.09.2006 - 8 Ta 158/06 ; so auch Zöller/ Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 119, Rn. 25; Gerold/ Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. 2008, § 48, Rn. 117 ff., 128 ff.; Riedel/ Sußbauer/ Schneider, RVG, 9. Aufl. 2005, § 48, Rn. 21 f.
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