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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 4 Ta 152/04   

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https://dejure.org/2004,8954
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 4 Ta 152/04 (https://dejure.org/2004,8954)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2004 - 4 Ta 152/04 (https://dejure.org/2004,8954)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 4 Ta 152/04 (https://dejure.org/2004,8954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei einer Statusfeststellungsklage; Voraussetzung für Festsetzung von Teilwerten für verschiedene, im selben Verfahren verfolgte Kündigungsschutzfeststellungsanträge; Wertberechnung bei Klagen über das Bestehen oder Nichtbestehen oder die ...

  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1
    Gegenstandswert der Statusfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Niedersachsen, 08.02.1994 - 4 Ta 35/94

    Streitwertfestsetzung bei mehreren zeitnah ausgesprochenen Kündigungen desselben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 4 Ta 152/04
    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (MDR 1994, 627) weist darüber hinaus zutreffend darauf hin, dass das Wort Kündigung in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG lediglich eine beispielhafte Funktion hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.1986 - 1 Ta 63/86
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 4 Ta 152/04
    Im Beschluss vom 18.04.1986 - 1 Ta 63/86 - (LAG Nr. 59 zu § 12 ArbGG, 1979 "Streitwert") hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Grundsätze herausgearbeitet, die damals und auch heute noch uneingeschränkt zutreffend sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 4 Ta 53/05

    Gegenstandswert bei Klagen gegen Betriebsveräußerer und -erwerber

    Daher muss es bei der dargestellten Rechtsprechung der Beschwerdekammer verbleiben, wonach nur einmal der Höchstbetrag angesetzt werden kann, auch wenn das Bestandsschutzverfahren insgesamt aus mehreren selbständigen Streitgegenständen besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 04.10.2004, 4 Ta 215/04, 01.06.2004, 4 Ta 152/04, 03.12.2001, 4 Ta 1403/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 12 Ta 279/04

    Streitwert bei zwei gleichlautenden Kündigungsschreiben mit unterschiedlichem

    Denn auch dann geht es allein um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses (vgl. nur LAG Rheinland - Pfalz 07.05.2001 - 7 Ta 113/01; 12.07.2004 - 4 Ta 152/04)).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2004 - 4 Ta 215/04

    Gegenstandswert bei mehreren Ansprüchen

    Dabei muss es bei der dargestellten Rechtsprechung der Beschwerdekammer verbleiben (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 -, vom 03.12.2001 - 4 Ta 1403/01 -, vom 01.06.2004 - 4 Ta 152/04 -), wonach nur einmal der Höchstbetrag angesetzt werden kann, auch wenn das Bestandsschutzverfahren insgesamt aus mehreren selbständigen Streitgegenständen besteht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2007 - 10 Ta 260/06

    Wertfestsetzung eines Feststellungsantrages sowie eines mit einer

    Ein solcher ist zwar regelmäßig mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 07.09.2004 - 5 Ta 169/04 -, v. 12.07.2004 - 4 Ta 152/04 - u. v. 16.06.2004 - 7 Ta 76/04 - m. w. N.).
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