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   LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9)   

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https://dejure.org/2012,37812
LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9) (https://dejure.org/2012,37812)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9) (https://dejure.org/2012,37812)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06. August 2012 - 4 Ta 170/12 (9) (https://dejure.org/2012,37812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Vollstreckung eines "wohlwollenden Zeugnisses"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Zwangsgeldantrag bei Erfüllung des titulierten Zeugnisanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zeugnis: Sorgfältige Formulierung von Prozessvergleichen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Erteilung eines "wohlwollenden Zeugnisses" wenig wert

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Was ist der Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer können Anspruch auf "wohlwollendes" Zeugnis nicht im ZV-Verfahren durchsetzen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verpflichtung zur Erteilung eines "wohlwollenden Zeugnisses" wenig wert

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Das schwammige "Wohlwollend"

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Arbeitszeugnis wohlwollend?

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung auf Erteilung eines "wohlwollenden” Zeugnisses

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Vergleich über "wohlwollendes Zeugnis"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf "wohlwollendes Zeugnis" ist wenig wert

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.01.2013)

    Arbeitszeugnis: Das schwammige "Wohlwollend"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine bestimmte Formulierung kann von einem Arbeitnehmer in einem Arbeitszeugnis nicht zwangsweise durchgesetzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohlwollendes Arbeitszeugnis im Abfindungsvergleich nicht vollstreckbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 215
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 02.09.1997 - 16 Ta 378/97

    Vollstreckung der Erteilung eines qualifizierten und wohlwollenden

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12
    Der Vergleich ist insoweit mangels hinreichender Bestimmtheit nicht vollstreckungsfähig (LAG Hessen 02.09.1997 - 16 Ta 378/97 - LAG Rheinland-Pfalz 25.03.2008 - 8 Ta 39/09 -).

    Davon umfasst sind auch Formulierungen, die deklaratorisch das wiedergeben, was nach allgemeinen Zeugnisgrundsätzen inhaltlich von einem Zeugnis zu fordern ist (vgl. ErfK/Müller-Glöge, 10. Aufl., § 109 GewO Rn. 17 ff., Rn. 27), die regelmäßig mangels hinreichender Bestimmtheit nicht vollstreckungsfähig sind, wie "wohlwollendes Zeugnis" (LAG Hessen 02.09.1997 - 16 Ta 378/97 - LAG Rheinland-Pfalz 25.03.2008 - 8 Ta 39/09 -) oder "dem beruflichen Fortkommen dienlich".

  • LAG Köln, 17.06.2010 - 7 Ta 352/09

    Zwangsgeld zur Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines wohlwollenden

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12
    Ist ein bestimmter Zeugnisinhalt im Vollstreckungstitel nicht festgelegt, ist im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren lediglich zu prüfen, ob der Schuldner seiner Zeugniserteilungspflicht überhaupt nachgekommen ist, d. h., ob er ein Zeugnis erteilt hat, das nach Form und Inhalt die Merkmale eines qualifizierten Zeugnisses aufweist (LAG Köln 17.06.2010 - 7 Ta 352/09 - LAG Hessen 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - Löw, NZA-RR 2008, 561.564, m. w. N.).

    Regelmäßig sind im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren auch bestimmte inhaltliche Formulierungen nicht durchsetzbar, da dies einem ggf. neu durchzuführenden Erkenntnisverfahren überlassen bleibt (LAG Köln 17.06.2010 - 7 Ta 352/09 - LAG Hessen 17.03.2003 - 16 Ta 83/03 - Löw, NZA-RR 2008, 561, 564 m. w. N.).

  • LAG Hessen, 17.03.2003 - 16 Ta 82/03

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12
    Ist ein bestimmter Zeugnisinhalt im Vollstreckungstitel nicht festgelegt, ist im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren lediglich zu prüfen, ob der Schuldner seiner Zeugniserteilungspflicht überhaupt nachgekommen ist, d. h., ob er ein Zeugnis erteilt hat, das nach Form und Inhalt die Merkmale eines qualifizierten Zeugnisses aufweist (LAG Köln 17.06.2010 - 7 Ta 352/09 - LAG Hessen 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - Löw, NZA-RR 2008, 561.564, m. w. N.).
  • LAG Sachsen, 07.07.2009 - 4 Ta 59/09

    Gegenstandswert für Mehrvergleich über qualifiziertes Zeugnis

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2012 - 4 Ta 170/12
    Der Beschwerdewert folgt aus den §§ 3, 765 ZPO i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG , wobei das Beschwerdegericht 1/4 Bruttomonatsgehalt des Gläubigers für das Beschwerdeverfahren für angemessen hält (vgl. ständige Rechtsprechung, Beschluss vom 07.07.2009 - 4 Ta 59/09 -).
  • LAG Köln, 14.02.2017 - 12 Ta 17/17

    Zwangsvollstreckung; Zeugniserteilung

    Vielmehr ist hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und eines etwaigen Zeugnisberichtigungsanspruchs des Arbeitnehmers insofern regelmäßig erneut ein Erkenntnisverfahren zu führen (u. a. Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.08.2012, 4 Ta 170/12, juris; LAG Köln, Beschluss vom 17.06.2010, 7 Ta 352/09, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.2003, 1 Ta 232/03, juris).

    Auch insofern sind keine konkreten inhaltlichen Vorgaben im Zwangsvollstreckungsverfahren durchsetzbar, da mit der Vergleichsformulierung lediglich deklaratorisch die ohnehin bestehenden gesetzlichen Anforderungen an eine Zeugniserteilung wiedergegeben werden (Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.08.2012, 4 Ta 170/12).

  • LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13

    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisses aus Vergleich

    Zwar ist die Wendung "wohlwollend" unbestimmt und deshalb ein Vergleich insoweit nicht vollstreckbar; dies hindert jedoch nicht die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs auf ein qualifiziertes Zeugnis an sich, da die Wendung nur deklaratorisch das wiedergibt, was nach allgemeinen Zeugnisgrundsätzen inhaltlich von einem Zeugnis zu fordern ist; sie ist deshalb vollstreckungsrechtlich ohne Bedeutung (LAG Köln 03.09.2013 - 11 Ta 202/13 - juris; Sächs. LAG 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9) - NZA-RR 2013, 215).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2021 - 13 Ta 364/20

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis; Bestimmtheit

    Zwar ist die Wendung "wohlwollend" unbestimmt und deshalb ein Vergleich insoweit nicht vollstreckbar; dies hindert jedoch nicht die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs auf ein qualifiziertes Zeugnis an sich, da die Wendung nur deklaratorisch das wiedergibt, was nach allgemeinen Zeugnisgrundsätzen inhaltlich von einem Zeugnis zu fordern ist; sie ist deshalb vollstreckungsrechtlich ohne Bedeutung (LAG Köln 03.09.2013 - 11 Ta 202/13 - juris; Sächs. LAG 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9) - NZA-RR 2013, 215; Beschwerdekammer 04.03.2014 - 13 Ta 645/13 - juris RN 21).
  • LAG Köln, 03.09.2013 - 11 Ta 202/13

    Keine Zwangsvollstreckung bei Anspruch auf wohlwollendes Zeugnis

    Der Vergleich ist insoweit mangels hinreichender Bestimmtheit nicht vollstreckungsfähig (vgl. z. B.: LAG Sachsen, Beschl. v. 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9) - LAG Hamm, Beschl. v. 04.08.2010 - 1 Ta 310/10 - jew. m.w.N.).
  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 190/15

    Vertragsarztrecht

    Vollstreckbarkeit eines Vergleichs setzt die Bestimmtheit voraus (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i. V. m. § 198 Abs. 1 SGG) (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.08.2013 - 5 W 79/13 - juris Rdnr. 13; LAG Sachsen, Beschl. v. 06.08.2012 - 4 Ta 170/12 (9) - juris Rdnr. 16 u. 18; Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 794 ZPO Rdnr. 14).
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