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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 4 Ta 183/06   

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https://dejure.org/2006,16246
LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 4 Ta 183/06 (https://dejure.org/2006,16246)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.2006 - 4 Ta 183/06 (https://dejure.org/2006,16246)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 2006 - 4 Ta 183/06 (https://dejure.org/2006,16246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfean den Prozessbevollmächtigten im Prozesskostenhilfeverfahren; Geltung des § 172 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) im Prozesskostenhilfeverfahren; Heilung von Zustellungsmängeln

  • Judicialis

    ZPO § 81; ; ZPO § 189; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 172 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 81 § 120 Abs. 4
    Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Verfahren zur Überprüfung der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 4 Ta 183/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 19.07.2006 - 3 AZB 18/06 - gilt § 172 Abs. 1 ZPO auch im Prozesskostenhilfeverfahren.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2007 - 11 Ta 16/07

    Prozesskostenhilfe: Auslegung eines Einspruchs gegen einen Aufhebungsbeschluss;

    Die Einlegungsfrist begann mit Zustellung des Aufhebungsbeschlusses an ihren früheren Prozessbevollmächtigten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.09.2006 - 4 Ta 183/06 -).
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