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   LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93   

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https://dejure.org/1994,3363
LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93 (https://dejure.org/1994,3363)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.1994 - 4 Ta 20/93 (https://dejure.org/1994,3363)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 4 Ta 20/93 (https://dejure.org/1994,3363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Gegenstandswertes; Wert eines Monatsverdienstes für einen Weiterbeschäftigungsantrag ; Feststellung eines Streitwertes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7; BRAGO § 10; GKG § 25; ZPO § 5
    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen "wirtschaftliche Einheit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Streitwert/Gegenstandswert - Kündigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 495
  • AnwBl 1995, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93
    Der Grundsatz der Einzelbewertung wird wesentlich mit der auch vom BAG vertretenen punktuellen Streitgegenstandstheorie (vgl. dazu BAG, 06.12.1984, AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979; BAG, 12.06.86, NZA 1987, 273 ff) begründet, da mit jeder Kündigung ein unterschiedlicher Streitgegenstand vorliege, der auch streitwertmäßig getrennt zu berücksichtigen sei (so auch Beschluß der Ersten Kammer des LAG Hamburg vom 07.08.1987, LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 67; Beschluß der Dritten Kammer des LAG Hamburg vom 19.11.90 - 3 Ta 12/90, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; vgl. auch Wenzel in GK - ArbGG § 12 Rdn. 137).

    Hierfür spricht im übrigen auch, daß nach der Auffassung des BAG Urteile im Kündigungsschutzverfahren eine Präklusionswirkung haben (BAG, 12.06.86, NZA 1987, 273 ff).

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93
    Zum einen wird vertreten, daß dann, wenn mehrere Kündigungen des selben Arbeitsverhältnisses mit Klagen oder Klagerweiterungen in dem selben Rechtstreit angegriffen werden, für alle auch die in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG festgelegte Streitwertobergrenze gilt und unter Berücksichtigung dieser Grenze nur ein einheitlicher Streitwert festgesetzt werden kann, der insgesamt drei Monatsverdienste nicht überschreitet (vgl. hierzu statt aller nur BAG, 20.01.1967, AP Nr. 12 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, 06.12.1984, NZA 1985, 296 ; LAG Berlin, 22.10.1984, NZA 1985, 297 ; LAG Köln, 06.12.1984, KostRsp Nr. 107 zu § 12 ArbGG ; Philippsen/Dörner, NZA 1987, 113 [115]).
  • LAG Berlin, 22.10.1984 - 2 Ta 102/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93
    Zum einen wird vertreten, daß dann, wenn mehrere Kündigungen des selben Arbeitsverhältnisses mit Klagen oder Klagerweiterungen in dem selben Rechtstreit angegriffen werden, für alle auch die in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG festgelegte Streitwertobergrenze gilt und unter Berücksichtigung dieser Grenze nur ein einheitlicher Streitwert festgesetzt werden kann, der insgesamt drei Monatsverdienste nicht überschreitet (vgl. hierzu statt aller nur BAG, 20.01.1967, AP Nr. 12 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, 06.12.1984, NZA 1985, 296 ; LAG Berlin, 22.10.1984, NZA 1985, 297 ; LAG Köln, 06.12.1984, KostRsp Nr. 107 zu § 12 ArbGG ; Philippsen/Dörner, NZA 1987, 113 [115]).
  • LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - unterschiedliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93
    Dies soll unabhängig davon gelten, ob die Kündigungsschutzklagen in getrennten oder im selben Verfahren erhoben werden (so auch LAG Hamburg Erste Kammer, 07.08.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 67; Siebte Kammer, 30.05.84, AnwBl 1985, 98; Fünfte Kammer, 13.1.87, JurBüro 1988, 1158 ; 23.4.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64; LAG Kiel, Vierte Kammer, 23.8.84, AnwBl 1985, 99).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.08.1984 - 4 Ta 89/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93
    Dies soll unabhängig davon gelten, ob die Kündigungsschutzklagen in getrennten oder im selben Verfahren erhoben werden (so auch LAG Hamburg Erste Kammer, 07.08.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 67; Siebte Kammer, 30.05.84, AnwBl 1985, 98; Fünfte Kammer, 13.1.87, JurBüro 1988, 1158 ; 23.4.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64; LAG Kiel, Vierte Kammer, 23.8.84, AnwBl 1985, 99).
  • LAG Hamburg, 30.05.1984 - 7 Ta 6/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93
    Dies soll unabhängig davon gelten, ob die Kündigungsschutzklagen in getrennten oder im selben Verfahren erhoben werden (so auch LAG Hamburg Erste Kammer, 07.08.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 67; Siebte Kammer, 30.05.84, AnwBl 1985, 98; Fünfte Kammer, 13.1.87, JurBüro 1988, 1158 ; 23.4.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64; LAG Kiel, Vierte Kammer, 23.8.84, AnwBl 1985, 99).
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Teilweise wird jeder Kündigungsfeststellungsantrag selbständig mit dem sich aus § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ergebenden Wert bewertet (LAG Hamburg Beschluß vom 08. Februar 1994 - 4 Ta 20/93 - NZA 1995, 495 ).
  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 8 Ta 134/00

    Streitwert: mehrere Kündigungen - unterschiedlicher Lebenssachverhalt

    Hinsichtlich der Bewertung einer zeitnah zur ersten Kündigung ausgesprochenen zweiten Kündigung hat das Beschwerdegericht seit der ausführlich begründeten Entscheidung vom 23.10.1996 (8 Ta 109/96 - LAGE § 12 ArbGG Streitwert, Entscheidung 107) in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz aufgestellt, daß die zweite in einem zeitnahen Zusammenhang und wegen des gleichen Lebenssachverhaltes vorsorglich ausgesprochene Kündigung wegen wirtschaftlicher Identität mit dem auf die erste Kündigung bezogenen Klageantrag nicht mit dem Regelwert des § 12 Abs. 7 ArbGG bewertet werden kann, sondern daß der Wert für diesen auf die zweite Kündigung bezogenen Klageantrag regelmäßig mit einem Monatsgehalt des Klägers anzusetzen ist, und zwar unabhängig davon, ob durch die zweite Kündigung der beabsichtigte Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses um einige Monate verschoben wird (im Grundsatz gleicher Auffassung Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluß vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - LAGE a. a. O. Entscheidung 116; anderer Auffassung BAG Beschluß vom 06.12.1984 EzA § 12 ArbGG Streitwert Nr. 34, LAG München Beschluß vom 10.07.2000 - 3 Ta 326/2000 - MDR 2000, 1254: für beide Kündigungen nur ein Regelwert; LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 20.09.1995 - 1/3 Ta 93/95 - LAGE a. a. O. Entscheidung 104, LAG Hamburg Beschluß vom 08.02.1994 - 4 Ta 20/93 - NZA 94, 494: für jede Kündigung ein Regelwert).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06

    Gegenstandswert: Festsetzung bei Bestandsschutzsache; Staffelungsregelung

    Nach der vorzitierten ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird aus vorgenannten Gründen und insoweit entgegen der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Beschluss vom 08.02.1994 - 4 Ta 20/93 -) nicht auf einzelne Streitgegenstände im prozessualen Sinne abgestellt, sondern allein auf den Tatbestand einer Bestandsstreitigkeit.
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 699/98

    Streitwert: Kündigung - begrenzter Zeitumfang

    Teilweise wird jeder Kündigungsfeststellungsantrag selbständig mit dem sich aus § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ergebenden Wert bewertet (LAG Hamburg Beschluß vom 08. Februar 1994 -- 4 Ta 20/93 -- NZA 1995, 495 ).
  • LAG Hamburg, 12.01.1998 - 4 Ta 28/97

    Wertfestsetzung für ein Zeugnis

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