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LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 4 Ta 252/06 |
Zitiervorschläge
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 4 Ta 252/06 (https://dejure.org/2006,12135)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 124 ZPO, § 120 Abs 4 ZPO
Prozesskostenhilfe: Gesonderte Abziehbarkeit von den Nebenkosten Strom und Wasser im Nachprüfungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderung einer ohne Ratenzahlungsanordnung erfolgten Prozesskostenhilfebewilligung nach einer wesentlichen Änderung der maßgeblichen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse
- Judicialis
ZPO § 120 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 § 120 Abs. 4
Nebenkosten für Strom und Wasser als Mietkosten bei der Prozesskostenhilfe - Einsatz von Kindergeld für Mietkosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 20.10.2006 - 3 Ca 2417/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 4 Ta 252/06
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08
maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine …
Zum Teil werden die Stromkosten abzugsfähig berücksichtigt, weil zu den Mietkosten auch die Kosten für die Versorgung mit Wasser und Energie und für die Entsorgung gehörten (OLG Karlsruhe 15. April 1998 - 16 WF 21/98 - FamRZ 1999, 599; LAG Rheinland-Pfalz 13. Dezember 2006 - 4 Ta 252/06 - juris-Recherche).