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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 4 Ta 262/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11261
LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 4 Ta 262/06 (https://dejure.org/2007,11261)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 Ta 262/06 (https://dejure.org/2007,11261)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 Ta 262/06 (https://dejure.org/2007,11261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; Rechtschutzbedürfnis betreffend die gerichtliche Feststellung eines im Übrigen zwischen den Parteien unstreitigen Rechtsverhältnisses; Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein arbeitsgerichtliches ...

  • Judicialis

    KSchG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Satz 1; BGB § 123
    Keine Erfolgsaussicht für eine unsubstantiierten Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Behauptung einer widerrechtlichen Bedrohung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07

    Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung

    Eine diesbezügliche - teilweise - Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 15.06.2007 durch das Beschwerdegericht war hier aber wegen des sog. Verschlechterungsverbots (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 Ta 262/06, zu II. der Gründe, zitiert nach juris) zum Nachteil der Klägerin nicht möglich.
  • LAG Köln, 20.09.2007 - 11 Ta 254/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Einreichung einer nicht unterzeichneten

    Hierüber musste indes nicht abschließend befunden werden, da insoweit eine Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 06.01.2006 wegen des sog. Verschlechterungsverbots (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 Ta 262/06, zitiert nach juris) zum Nachteil des Klägers nicht möglich war.
  • LAG Köln, 31.05.2007 - 11 Ta 82/07

    PKH

    c) Wenngleich der Klägerin nach alledem an sich überhaupt keine Prozesskostenhilfe hätte bewilligt bzw. ihr ein Anwalt nach § 11 a ArbGG von vornherein nicht hätte beigeordnet werden dürfen, war eine Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 08.02.2007 wegen des sog. Verschlechterungsverbots (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 Ta 262/06, zitiert nach juris) zum Nachteil der Klägerin nicht möglich.
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