Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 4 Ta 262/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; Rechtschutzbedürfnis betreffend die gerichtliche Feststellung eines im Übrigen zwischen den Parteien unstreitigen Rechtsverhältnisses; Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein arbeitsgerichtliches ...
- Judicialis
KSchG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 Satz 1; BGB § 123
Keine Erfolgsaussicht für eine unsubstantiierten Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Behauptung einer widerrechtlichen Bedrohung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.10.2006 - 9 Ha 19/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 4 Ta 262/06
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07
Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung
Eine diesbezügliche - teilweise - Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 15.06.2007 durch das Beschwerdegericht war hier aber wegen des sog. Verschlechterungsverbots (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 Ta 262/06, zu II. der Gründe, zitiert nach juris) zum Nachteil der Klägerin nicht möglich. - LAG Köln, 20.09.2007 - 11 Ta 254/07
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Einreichung einer nicht unterzeichneten …
Hierüber musste indes nicht abschließend befunden werden, da insoweit eine Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 06.01.2006 wegen des sog. Verschlechterungsverbots (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 Ta 262/06, zitiert nach juris) zum Nachteil des Klägers nicht möglich war. - LAG Köln, 31.05.2007 - 11 Ta 82/07
PKH
c) Wenngleich der Klägerin nach alledem an sich überhaupt keine Prozesskostenhilfe hätte bewilligt bzw. ihr ein Anwalt nach § 11 a ArbGG von vornherein nicht hätte beigeordnet werden dürfen, war eine Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 08.02.2007 wegen des sog. Verschlechterungsverbots (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 Ta 262/06, zitiert nach juris) zum Nachteil der Klägerin nicht möglich.