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   LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04   

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https://dejure.org/2005,6139
LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04 (https://dejure.org/2005,6139)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2005 - 4 Ta 27/04 (https://dejure.org/2005,6139)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 4 Ta 27/04 (https://dejure.org/2005,6139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei unverschuldeter Versäumung der Klagefrist; Beginn der Antragsfrist auf nachträgliche Zulassung; Zurechnung etwaiger Versäumnisse des Anwalts im Zusammenhang mit der Wahrung der Antragsfrist; Zurechnung des ...

  • Judicialis

    KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 3 S. 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 85; ; ArbGG § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 489
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamburg, 24.01.1997 - 4 Ta 29/96

    Anwendbarkeit einer Vorschrift; Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. nur die Entscheidungen vom 03.06.1985 und 22.10.1986, LAGE § 5 KSchG Nr. 19 und MDR 1987, 875; vgl. im übrigen die umfangreichen Zitate bei KR-Friedrich, a.a.O., § 5 KSchG Rz 70 und APS-Ascheid, a.a.O., § 5 KSchG Rz 27) unter Einschluss des Beschwerdegerichts (vgl. hier zuletzt Beschluss vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85) ist die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO auf die nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG nicht anwendbar, auch nicht entsprechend.

    Das Beschwerdegericht hat im Beschluss vom 24. Januar 1997 (4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85) zur Bekräftigung seiner Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG als ein in einem besonderen Verfahren ergehender Akt materiell-rechtlicher Nachsichtsgewährung zu verstehen ist, auf die § 85 Abs. 2 ZPO als prozessuale Frist nicht anwendbar ist.

    In seinem vorzitierten Beschluss vom 24. Januar 1997 (4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85) hat das Beschwerdegericht sich u.a. dazu geäußert, dass die Einbeziehung des § 85 Abs. 2 ZPO in das nachträgliche Zulassungsverfahren des § 5 KSchG auch zu widersprüchlichen Ergebnissen führt sowie dazu, dass und weshalb eine analoge Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO auf die materielle Frist des § 4 KSchG nicht zu rechtfertigen ist.

  • LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04
    Auch nach erneuter Prüfung ist ohne Differenzierung hinsichtlich der Frage, ob der Gewerkschaftsbeauftragte ehrenamtlich tätig geworden ist oder nicht (so gleichfalls und zu Recht auch LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98 m. w. H. auf die Rechtsprechung) daran festzuhalten, dass § 85 Abs. 2 ZPO auf die Klagefrist des § 4 KSchG nicht, auch nicht entsprechend anzuwenden ist.

    Das angerufene Beschwerdegericht sieht trotz der nicht unerheblichen Zahl abweichender Meinungen in Literatur und Rechtsprechung wiederum keinen Anlass, von den eben dargestellten Grundsätzen abzuweichen, zumal seine Auffassung durch neuerlich hinzugetretene Entscheidungen weiterer Landesarbeitsgerichte bestätigt wird: (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98; Hess. LAG 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003, Nr. 2, 21 - und 02.12.2002 - 15 Ta 254/02).

    Dass die D. GmbH alsdann mit der Durchführung der Klage beauftragt wurde, liegt innerhalb der gewerkschaftlichen Organisationssphäre und entzieht sich den Einflussmöglichkeiten des Klägers (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98).

  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04
    Das angerufene Beschwerdegericht sieht trotz der nicht unerheblichen Zahl abweichender Meinungen in Literatur und Rechtsprechung wiederum keinen Anlass, von den eben dargestellten Grundsätzen abzuweichen, zumal seine Auffassung durch neuerlich hinzugetretene Entscheidungen weiterer Landesarbeitsgerichte bestätigt wird: (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98; Hess. LAG 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003, Nr. 2, 21 - und 02.12.2002 - 15 Ta 254/02).
  • LAG Hamburg, 22.10.1986 - 1 Ta 12/86

    Kündigungsschutzklage; Wirtschaftliche Verbundenheit; Versäumnis der Klagefrist;

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. nur die Entscheidungen vom 03.06.1985 und 22.10.1986, LAGE § 5 KSchG Nr. 19 und MDR 1987, 875; vgl. im übrigen die umfangreichen Zitate bei KR-Friedrich, a.a.O., § 5 KSchG Rz 70 und APS-Ascheid, a.a.O., § 5 KSchG Rz 27) unter Einschluss des Beschwerdegerichts (vgl. hier zuletzt Beschluss vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85) ist die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO auf die nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG nicht anwendbar, auch nicht entsprechend.
  • LAG Hessen, 02.12.2002 - 15 Ta 254/02
    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04
    Das angerufene Beschwerdegericht sieht trotz der nicht unerheblichen Zahl abweichender Meinungen in Literatur und Rechtsprechung wiederum keinen Anlass, von den eben dargestellten Grundsätzen abzuweichen, zumal seine Auffassung durch neuerlich hinzugetretene Entscheidungen weiterer Landesarbeitsgerichte bestätigt wird: (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98; Hess. LAG 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003, Nr. 2, 21 - und 02.12.2002 - 15 Ta 254/02).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Nach der Gegenansicht ist eine Zurechnung des Verschuldens eines Bevollmächtigten bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu verneinen (LAG Hamburg 18. Mai 2005 - 4 Ta 27/04 - NZA-RR 2005, 489; Hessisches LAG 10. September 2002 - 15 Ta 98/02 - LAG Hamm 24. September 1987 - 8 Ta 95/87 - LAGE KSchG § 5 Nr. 31; LAG Niedersachsen 28. Januar 2003 - 5 Ta 507/02 - NZA-RR 2004, 17; KR/Friedrich 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 69 ff.; ErfK/Kiel 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 7; Vollkommer in Arbeitsgesetzgebung und Arbeitsrechtsprechung FS Stahlhacke S. 599 ff.; Wenzel in Zivilprozess und Praxis FS E. Schneider S. 325 ff.; Wenzel DB 1970, 730; Schmid Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage durch Beschluss S. 134 ff.).
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