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   LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00   

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LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00 (https://dejure.org/2001,2137)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2001 - 4 Ta 277/00 (https://dejure.org/2001,2137)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 4 Ta 277/00 (https://dejure.org/2001,2137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe; Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu einer vorsorglich ausgesprochenen Kündigung des Arbeitgebers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Rechtsverteidigung bei Freistellung durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung bei Freistellung durch Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 52
  • NZA-RR 2002, 157
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00

    Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    Für den Fall der Insolvenz kann ein insolvenzspezifisches Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters bei reduziertem Beschäftigungsbedarf und zur Schonung der Masse in Betracht kommen (LAG Hamm, Urteil vom 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, n.v.).

    Für den Fall der Insolvenz kann ein insolvenzspezifisches Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters bei reduziertem Beschäftigungsbedarf und zur Schonung der Masse in Betracht kommen (LAG Hamm v. 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, n.v., m.w.N.).

    § 108 InsO steht der grundsätzlichen Anerkennung eines Freistellungsrechts des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht entgegen, denn dort ist nur der Fortbestand der Arbeitsverhältnisse mit Wirkung für die Insolvenzmasse und in § 108 Abs. 2 InsO der Rang der Ansprüche für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geregelt (LAG Hamm v. 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, n.v., m.w.N.).

    Hat der endgültige Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit freigestellt, sind die Vergütungsansprüche der freigestellten Arbeitnehmer nachrangige Masseforderungen gem. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO (LAG Hamm v. 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, n.v., m.w.N.).

    In diesem Fall sind nur die sog. "Neumassegläubiger", d.h. diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistung der Insolvenzverwalter tatsächlich in Anspruch genommen hat, vorrangig, die von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer dagegen nachrangig zu befriedigen (LAG Hamm v. 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, n.v., m.w.N.; vgl. ferner BAG v. 08.12.1998 - 9 AZR 622/97, ZInsO 1999, 420 ).

  • LAG Düsseldorf, 25.05.2000 - 5 Sa 418/00

    Masseunzulänglichkeit Rechtschutzbedürfnis für Leistungsklage gegen

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    Hat der Insolvenzverwalter nämlich gemäß § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit angezeigt, ist eine gegen ihn gerichtete Leistungsklage wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, da ein Rechtsschutzbedürfnis für eine derartige Klage aufgrund des Vollstreckungsverbots in § 210 InsO nicht gegeben ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2000 - 5 Sa 418/00 = ZinsO 2000, 520).

    Hat der Insolvenzverwalter nämlich gem. § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit angezeigt, ist eine gegen ihn gerichtete Leistungsklage wegen einer Masseverbindlichkeit i.S.d. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, da ein Rechtschutzbedürfnis für eine derartige Klage aufgrund des Vollstreckungsverbots in § 210 InsO nicht gegeben ist (LAG Düsseldorf v. 25.05.2000 - 5 Sa 418/00, ZInsO 2000, 520 ).

  • OLG Hamm, 29.03.1995 - 31 W 57/94
    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    Dabei ist anerkannt, daß den Trägern der Sozialversicherung in der Regel ein Kostenvorschuß nicht zugemutet werden kann (so ausdrücklich BGH vom 27.09.1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490 ; OLG Hamm v. 29.03.1995 - 31 W 57/94, ZIP 95, 758).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    Dabei ist anerkannt, daß den Trägern der Sozialversicherung in der Regel ein Kostenvorschuß nicht zugemutet werden kann (so ausdrücklich BGH vom 27.09.1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490 ; OLG Hamm v. 29.03.1995 - 31 W 57/94, ZIP 95, 758).
  • BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97

    Anspruch aus Annahmeverzug nach festgestellter Massearmut - Neumasseschuld

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    In diesem Fall sind nur die sog. "Neumassegläubiger", d.h. diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistung der Insolvenzverwalter tatsächlich in Anspruch genommen hat, vorrangig, die von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer dagegen nachrangig zu befriedigen (LAG Hamm v. 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, n.v., m.w.N.; vgl. ferner BAG v. 08.12.1998 - 9 AZR 622/97, ZInsO 1999, 420 ).
  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 500/97

    Betriebsübergang bei Übernahme der Hauptbelegschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    In diesem Fall sind nur die sog. "Neumassegläubiger", d.h. diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistung der Insolvenzverwalter tatsächlich in Anspruch genommen hat, vorrangig, die von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer dagegen nachrangig zu befriedigen (LAG Hamm v. 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, n.v., m.w.N.; vgl. ferner BAG v. 08.12.1998 - 9 AZR 622/97, ZInsO 1999, 420 ).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG v. 23.02.1978 - 2 AZR 462/76, AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG 1979; BAG v. 31.08.1989 - 2 AZR 8/89, AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG 1979; BAG v. 05.07.1990 - 2 AZR 8/90, AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986; BAG v. 28.06.1995 - 7 AZR 555/94, AP Nr. 6 zu § 59 BAT ) steht dem Schwerbehinderten der volle Sonderkündigungsschutz nach den §§ 15 ff. SchwbG im Grundsatz dann zu, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung entweder einen Bescheid im Sinne des § 4 SchwbG über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder zumindest einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hatte.
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1996 - 2 WF 67/96

    PKH - Prozeßkostenhilfe - Zeitpunkt - Erfolgsaussicht - Rechtsverteidigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123 ; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375 ).
  • OLG Köln, 19.08.1991 - 19 W 32/91

    Beschwerde; Erfolgsaussichten; PKH; Tatsächliche Umstände; Rechtliche Umstände;

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123 ; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375 ).
  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG v. 23.02.1978 - 2 AZR 462/76, AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG 1979; BAG v. 31.08.1989 - 2 AZR 8/89, AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG 1979; BAG v. 05.07.1990 - 2 AZR 8/90, AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986; BAG v. 28.06.1995 - 7 AZR 555/94, AP Nr. 6 zu § 59 BAT ) steht dem Schwerbehinderten der volle Sonderkündigungsschutz nach den §§ 15 ff. SchwbG im Grundsatz dann zu, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung entweder einen Bescheid im Sinne des § 4 SchwbG über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder zumindest einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hatte.
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1988 - 6 W 44/88
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    aa) In der bisherigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts wurde zum einen vertreten, dass für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beurteilen ist, es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung ankommt (vgl. LAG Hamm, 12. Februar 2001, 4 Ta 277/00, NZA-RR 2002, 157; 12. Mai 2003, 18 Ta 24003, juris; 27. Januar 2006, 4 Ta 854/05, NZA-RR 2006, 601).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

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  • LAG Hamm, 11.12.2003 - 4 Ta 95/03

    Keine PKH-Bewilligung für ein unterbrochenes Verfahren

    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).

    Da eine Ablehnung der Prozeßkostenhilfe nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen Mängel des PKH-Gesuchs oder wegen mangelnder Mitwirkung der bedürftigen Partei bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen eine wirksame Fristsetzung durch das Gericht voraussetzt (LAG Düsseldorf v. 22.06.1989 - 14 Ta 210/89, LAGE § 118 ZPO Nr. 6 = JurBüro 1989, 1443; LAG Hamm v. 30.03.2001 - 4 Ta 617/00, AE 2001, 141 = RenoR 2001, 270), hatte das Arbeitsgericht, das zuvor in der PKH-Sache untätig gewesen ist, dem Kläger -wie geschehen- Gelegenheit zur Vervollständigung des PKH-Gesuch durch Nachreichung von Unterlagen zu geben.

  • LAG Hamm, 27.01.2005 - 4 Sa 498/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).

    Da eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen Mängel des PKH-Gesuchs oder wegen mangelnder Mitwirkung der bedürftigen Partei bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen eine wirksame Fristsetzung durch das Gericht voraussetzt (LAG Düsseldorf v. 22.06.1989 - 14 Ta 210/89, LAGE § 118 ZPO Nr. 6 = JurBüro 1989, 1443; LAG Hamm v. 30.03.2001 - 4 Ta 617/00, AE 2001, 141 = RenoR 2001, 270), hatte das Landesarbeitsgericht, das zuvor in der PKH-Sache untätig gewesen ist, dem Kläger - wie geschehen - Gelegenheit zur Vervollständigung des PKH-Gesuch durch Nachreichung von Unterlagen zu geben, denn solange der amtliche Vordruck "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nicht vollständig ausgefüllt eingereicht ist, ist der PKH-Antrag nicht formgerecht gestellt (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91; LAG Hamm v. 08.08.2002 - 4 Ta 489/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 32 = LAGReport 2003, 22 = NZA-RR 2003, 156).

  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Ein sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter wird Prozeßpartei und kann bei aufgenommenen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe des § 116 Nr. 1 ZPO Prozeßkostenhilfe beantragen, wenn die Kosten aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen (siehe dazu LAG HAMM v. 13.12.2000 - 2 Sa 884/00, n.v.; LAG HAMM v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432 ).

    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG HAMM v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432 ; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123 ; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375 ).

  • LAG Hamm, 17.05.2005 - 4 Sa 498/04
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.6.1988 ... 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.8.1991 ... 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.2.2001 ... 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 ... 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.7.1996 ... 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).

    Da eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach § 118 Abs. 2 Satz4 ZPO wegen Mängel des PKH-Gesuchs oder wegen mangelnder Mitwirkung der bedürftigen Partei bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen eine wirksame Fristsetzung durch das Gericht voraussetzt (LAG Düsseldorf v. 22.6.1989 ... 14 Ta 210/89, LAGE § 118 ZPO Nr. 6 = JurBüro 1989, 1443; LAG Hamm v. 30.3.2001 ... 4 Ta 617/00, AE 2001, 141 = RenoR 2001, 270), hatte das Landesarbeitsgericht, das zuvor in der PKH-Sache untätig gewesen ist, dem Kläger ... wie geschehen ... Gelegenheit zur Vervollständigung des PKH-Gesuch durch Nachreichung von Unterlagen zu geben, denn solange der amtliche Vordruck ¹Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nicht vollständig ausgefüllt eingereicht ist, ist der PKH-Antrag nicht formgerecht gestellt (LAG Hamm v. 8.11.2001 ... 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91; LAG Hamm v. 8.8.2002 ... 4 Ta 489/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 32 = LAGReport 2003, 22 = NZA-RR 2003, 156).

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03

    Keine PKH-Bewilligung für ein erledigtes bzw. ruhendes Verfahren

    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der

    Zwar müssen die Bewilligungsvoraussetzungen grundsätzlich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (LAG Hamm, 12.02.2001, 4 Ta 277/00, NZA-RR 2002, S. 157 m.w.N.; Zöller-Philippi, a.a.O., § 119, Rz. 44, 46).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 1276/01

    Arbeitentgelt: Vergütungsansprüche der freigestellten Mitarbeiter in der

    Im Umkehrschluß folgt daraus, daß im Insolvenzfall ein "insolvenzspezifisches" Freistellungsrecht des (vorläufigen wie endgültigen) Insolvenzverwalters bei reduziertem Beschäftigungsbedarf und zur Schonung der Masse bereits vor Ausspruch der Kündigungen in Betracht kommen kann (LAG Hamm 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, DZWIR 2001, 148, 150 = InVo 2001, 97, 98 = KTS 2001, 194, 195 = MDR 2001, 472 = NZI 2001, 499, 500 = ZInsO 2001, 333, 334 = ZIP 2001, 435, 436 im Anschluß an Berscheid Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz, Rdn. 610; ders. BuW 1998, 913, 918; zust. LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, ZInsO 2001, 432 ; Hess, InVo 2001, 117, 122; Pirscher, ZInsO 2001, 698, 699; Weisemann, DZWIR 2001, 151; a.A. Moll, EWiR 2001, 487, 488).
  • LAG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ta 415/05

    Keine PKH-Bewilligung bei fehlendem Titulierungsinteresse

  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 4 Ta 259/02

    Keine PKH-Bewilligung für ein nicht mehr betriebenes Verfahren

  • LAG Hamm, 06.02.2002 - 4 Ta 49/02

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Vervollständigung der Unterlagen nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 6 B 4/04

    Pflegeversicherung

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2011 - 6 Ta 90/11

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Beurteilungszeitpunkt, Zurückverweisung an

  • VG Braunschweig, 07.09.2006 - 3 A 217/06

    Anzahl; Arbeitsnehmer; Arbeitsnehmeranzahl; Ausgleichsabgabe; Berechnung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2011 - 6 Ta 90/11

    Pflichtwidrige Verzögerung der Prozesskostenhilfebewilligung durch Beweisaufnahme

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