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   LAG Hamburg, 24.01.1997 - 4 Ta 29/96   

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https://dejure.org/1997,12946
LAG Hamburg, 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 (https://dejure.org/1997,12946)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 (https://dejure.org/1997,12946)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 4 Ta 29/96 (https://dejure.org/1997,12946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit einer Vorschrift; Nachträgliche Klagezulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. nur die Entscheidungen vom 03.06.1985 und 22.10.1986, LAGE § 5 KSchG Nr. 19 und MDR 1987, 875; vgl. im übrigen die umfangreichen Zitate bei KR-Friedrich, a.a.O., § 5 KSchG Rz 70 und APS-Ascheid, a.a.O., § 5 KSchG Rz 27) unter Einschluss des Beschwerdegerichts (vgl. hier zuletzt Beschluss vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85) ist die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO auf die nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG nicht anwendbar, auch nicht entsprechend.

    Das Beschwerdegericht hat im Beschluss vom 24. Januar 1997 (4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85) zur Bekräftigung seiner Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG als ein in einem besonderen Verfahren ergehender Akt materiell-rechtlicher Nachsichtsgewährung zu verstehen ist, auf die § 85 Abs. 2 ZPO als prozessuale Frist nicht anwendbar ist.

    In seinem vorzitierten Beschluss vom 24. Januar 1997 (4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85) hat das Beschwerdegericht sich u.a. dazu geäußert, dass die Einbeziehung des § 85 Abs. 2 ZPO in das nachträgliche Zulassungsverfahren des § 5 KSchG auch zu widersprüchlichen Ergebnissen führt sowie dazu, dass und weshalb eine analoge Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO auf die materielle Frist des § 4 KSchG nicht zu rechtfertigen ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02

    Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des

    Die gegenteilige Auffassung vertritt insbesondere in ständiger Rechtsprechung das LAG Hamburg (zum Beispiel 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 85) und das LAG Hamm (zum Beispiel Beschluß vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 - AP Nr. 10 zu § 5 KSchG 1969; siehe auch LAG Niedersachsen, Beschluß vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 98; KR-Friedrich, 6. Auflage, § KSchG Randziffer 70 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamburg, 07.05.2004 - 8 Ta 6/04

    Keine Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Wahrung Klagefrist des KSchG

    Das Arbeitsgericht ist weiterhin zutreffend davon ausgegangen, dass die Versäumung der Frist auf einem eigenen Verschulden des Klägers und nicht auf einem Verschulden seines Prozessbevollmächtigten beruht, dessen Zurechnung gemäß § 85 II ZPO nach ständiger Rechtsprechung des LAG Hamburg (Bes. v. 24.1. 1997 - 4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85; Bes. v. 20.9. 1977 - 1 Ta 6/77 - NJW 78, 446; ebenso: LAG Frankfurt v. 2.12.2002 - 15 Ta 254/02 - n. v.; LAG Hamm v. 27.1. 1994 - 8 Ta 274/93 - NZA 94, 909) ausgeschlossen wäre.
  • LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00

    Nachträgliche Zulassung; Kündigungsschutzklage - Vertreterverschulden -

    Einzelne Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass die Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO bereits deshalb nicht möglich sei, weil diese Vorschrift eine prozessuale Zurechnungsnorm sei und im Hinblick auf § 4 KSchG als materiell-rechtliche Ausschlussfrist nicht für anwendbar gehalten werden kann (vgl. u.a. LAG Hamm vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 -, LAGE Nr. 86 zu § 5 KSchG, LAG Hamburg vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE Nr. 85 zu § 5 KSchG, KR-Friedrich, § 5 KSchG Rdn. 71 bis 73).
  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

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