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   LAG Sachsen, 20.12.1999 - 4 Ta 321/99   

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https://dejure.org/1999,48097
LAG Sachsen, 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 (https://dejure.org/1999,48097)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 (https://dejure.org/1999,48097)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 4 Ta 321/99 (https://dejure.org/1999,48097)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - 1 Ta 69/05

    Streitwert, Einigungsstelle

    Andere Landesarbeitsgerichte gehen von dem Ausgangswert aus, wollen aber im Einzelfall eine Erhöhung dieses Wertes (so LAG Hamm, Beschl. vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Köln, Beschl. vom 05.08.1999 - 11 (8) Ta 55/99 -) oder aber in Fällen ohne besondere Schwierigkeit wegen des summarischen Charakters des Verfahrens eine Herabsetzung des Ausgangswertes zulassen (Sächs. LAG, Beschl. vom 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 - LAG München, Beschl. vom 01.09.1993 b- 3 Ta 67/93).
  • LAG Hamburg, 23.06.2008 - 5 Ta 14/08

    Wertfestsetzung beim Streit um die Zuständigkeit einer Einigungsstelle

    Die Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG ist regelmäßig eher gering (ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.1992 - 3 Ta 68/92 - ebenso LAG Berlin, Beschluss vom 03.11.1987 - 1 Ta 112/87 --, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 - und 4 TaBV - vom 14.10.1993, Beschluss vom 18.10.1994 - 4 Ta 105/95 -), denn es geht dabei lediglich um die Frage der Einsetzung eines Entscheidungsgremiums, das dann selbst die im Betrieb bestehende eigentliche Streitfrage aus dem Betriebsverfassungsgesetz einer verbindlichen Regelung zuführen soll (Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 20. Dezember 1999 - 4 Ta 321/99 - AiB 2000, 646).
  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer

    Dieser Beschlusspraxis hat sich das Sächsische Landesarbeitsgericht mit einem Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 4 Ta 321/99 - (AiB 2000, 646) angeschlossen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11

    Gegenstandswert - Errichtung einer Einigungsstelle

    In der landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung werden zur vorliegenden Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2005 - 1 Ta 69/05 "regelmäßig mit dem halben Ausgangswert festzusetzen"; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2009 - 3 Ta 28/04 "ein Viertel des Hilfswerts für jeden von einer Seite zu benennenden streitbefangenen Beisitzer; zwischen einem Viertel und der Hälfte des Hilfswerts bei Streit um den Vorsitzenden der Einigungsstelle"; LAG Hamm, Beschl. v. 27.06.2005 -10 TaBV 83/05 "Hälfte des Ausgangswerts bei Streit um Anzahl der Beisitzer"; Sächsisches LAG, Beschl. v. 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 "erhebliche Herabsetzung des Regelstreitwerts"; LAG Hamm, Beschl. v. 15.04.2011 -13 Ta 180/11 "bei Auseinandersetzung um die Person des Vorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer jeweils eine Erhöhung des Hilfswertes um 2000,-EUR" ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2005 - 2 Ta 235/05

    Wertfestsetzung, Gegenstandswert, Beschwerde, Beschlussverfahren,

    (Sächsisches LAG Beschl. vom 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 - LAG München Beschl. vom 01.09.1993 b- 3 Ta 67/93).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2010 - 5 Ta 52/10

    Streitwertfestsetzung - Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei einem

    Die Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG ist regelmäßig eher gering (LAG Hamburg 23. Juni 2008 - 5 Ta 14/08 - zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 24. Juli 1992 - 3 Ta 68/92; LAG Berlin 3. November 1987 - 1 Ta 112/87), denn es geht dabei lediglich um die Frage der Einsetzung eines Entscheidungsgremiums, das dann selbst die im Betrieb bestehende eigentliche Streitfrage aus dem Betriebsverfassungsgesetz einer verbindlichen Regelung zuführen soll (Sächsisches Landesarbeitsgericht 20. Dezember 1999 - 4 Ta 321/99 - AiB 2000, 646).
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