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   LAG Sachsen, 06.12.2002 - 4 Ta 326/02-5   

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https://dejure.org/2002,29417
LAG Sachsen, 06.12.2002 - 4 Ta 326/02-5 (https://dejure.org/2002,29417)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06.12.2002 - 4 Ta 326/02-5 (https://dejure.org/2002,29417)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 4 Ta 326/02-5 (https://dejure.org/2002,29417)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter

    Zu Unrecht wird aus der Aufgabe des Insolvenzverwalters, die "Masse zu sichern", also einerseits sämtliche Vermögenswerte des Gemeinschuldners beizutreiben, aber auch andererseits die Masse vor ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter zu verteidigen, geschlossen, die Durchführung von notwendigen Rechtsstreitigkeiten - auch und gerade vor den Arbeitsgerichten - gehöre zum Kernaufgabenbereich, den der Insolvenzverwalter höchstpersönlich auszuführen habe (LAG Sachsen v. 26.11.2001 - 4 Ta 148/01 DD, ZInsO 2002, 391; LAG Sachsen v. 06.12.2002 - 4 Ta 326/02-5, InVo 2003, 436).

    Damit ist klargestellt, dass das Anwalthonorar für das Führen arbeitsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten, die mit der Verwaltervergütung abgegolten sind (§ 4 Abs. 1 Satz 2 InsVV), zu rechnen ist (so aber LAG Sachsen v. 06.12.2002 - 4 Ta 326/02-5, InVo 2003, 436).

    Ebenso unerheblich ist es, dass die insolvenzrechtliche Vergütungsordnung gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. d InsVV einen Zuschlag auf den Regelsatz der allgemeinen Verwaltervergütung bei erheblicher Inanspruchnahme durch arbeitsrechtliche Fragen - zum Beispiel in Bezug auf das Insolvenzgeld, den Kündigungsschutz oder einen Sozialplan - vorsieht, denn es geht bei der Frage der Beiordnung ausschließlich um die forensische Anwaltstätigkeit, während der Zuschlag auf die Verwaltervergütung vor allem die Klärung der außergerichtlich auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen betrifft (BAG v. 28.05.2003 - 2 AZB 78/02, a.a.O.; BAG v. 08.05.2003 - 2 AZB 56/02, a.a.O.; a.A. LAG Sachsen v. 06.12.2002 - 4 Ta 326/02-5, a.a.O.).

  • BAG, 25.04.2003 - 2 AZB 5/03

    Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen

    Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2002 - 4 Ta 326/02-5 - aufgehoben.
  • LG Görlitz, 02.06.2005 - 2 T 122/05

    Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Ist diese nicht gedeckt, muss die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen werden (vgl. Sächs. LAG, 4 Ta 148/01, 4 Ta 326/02-5).
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