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   LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04   

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https://dejure.org/2004,4022
LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04 (https://dejure.org/2004,4022)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2004 - 4 Ta 355/04 (https://dejure.org/2004,4022)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 4 Ta 355/04 (https://dejure.org/2004,4022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von Unterlagen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 114, 118 Abs. 2 S. 4 ZPO, § 329 Abs. 2 ZPO
    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von Unterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernisse für den Erlass eines formlos mitzuteilenden Beschlusses; Erlass des Beschlusses mit unabänderbarer Wirkung erst mit Verlassen des Gerichts; Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nur auf Verlangen des Arbeitnehmers; Versagen der Prozesskostenhilfe bei ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § ... 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 119 Satz 1; ; ZPO § 121 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 329 Abs. 2; ; ArbGG § 12; ; ArbGG § 46 Abs. 2 Satz 3; ; KSchG § 4 Satz 1; ; BetrVG § 102 Abs. 5; ; BPersVG § 79 Abs. 2; ; GKG § 45 n.F.; ; GKG § 45 Abs. 1 Satz 2 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von Unterlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (29)

  • LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04
    Mit der Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und im Falle des Obsiegens auf Weiterbeschäftigung werden zwei selbständige Streitgegenstände verfolgt, für die jeweils getrennte Streitwerte festzusetzen sind (LAG Hamm v. 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97, n.v.), wie dies wohl auch im arbeitsgerichtlichen Streitwertbeschluss vom 13.11.2003 geschehen ist.

    Im Gegensatz zum sog. eigentlichen Hilfsantrag für den Fall des Unterliegens findet beim sog. uneigentlichen Hilfsantrag gerade kein Auswechseln der Anträge statt, diese stehen vielmehr nebeneinander (LAG Hamm v. 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97, n.v.).

  • LAG Hamm, 05.05.1983 - 8 Sa 255/83

    Kündigung; Beschäftigungsanspruch; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04
    Es handelt sich bei diesen beiden Berechtigungen in ihrer Bündelung um das, was den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ausmacht (LAG Hamm v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 34/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99, ZInsO 2000, 467; LAG Hamm v. 04.12.2003 - 4 Sa 900/03, LAGReport 2004, 37 = NZA-RR 2004, 189 = ZInsO 2004, 163).
  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04
    Selbst wenn der Beschluss unterschrieben ist, so ist er bis zum Verlassen der Gerichtsakten noch nicht mit unabänderbarer Wirkung erlassen, so dass Eingaben bis zu diesem Zeitpunkt als rechtzeitig eingegangen gelten (BGH v. 19.11.1981 - III ZR 85/80, JurBüro 1982, 705 = MDR 1982, 557 = NJW 1982, 888 = VersR 1982, 268) und damit vom Gericht zu beachten sind (OLG Frankfurt/Main v. 20.09.1973 - 2 Ws [B] 183/73 OWiG, NJW 1973, 2218; BayObLG v. 13.08.1997 - 3Z BR 331/97, MDR 1997, 1153).
  • LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13

    Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe

    Maßstab ist vielmehr eine nicht hilfsbedürftige, selbstzahlende Partei ohne Rechtsschutzversicherung (vgl. LAG Hamm, 16. Dezember 2004, 4 Ta 355/04, juris, Rn. 11; 28. Juni 2005, 4 Ta 415/05, juris, Rn. 10).

    Erst danach könne ein Antrag gestellt und Prozesskostenhilfe hierfür bewilligt werden (vgl. LAG Hamm, 16. Dezember 2004, 4 Ta 335/04, LAGReport 2005, 124, 2.3.1. der Gründe; LAG Schleswig-Holstein, 6.Oktober 2009, 4 Ta 164/09, juris, Rn. 11).

  • LAG Hamm, 03.06.2019 - 5 Ta 195/19

    Rechtsschutzbedürfnis; Mutwilligkeit; "Kündigungsrücknahme"; hinreichende

    Eine Klage, die vor außergerichtlicher Geltendmachung und Ablauf der gesetzten Frist zur Erteilung erhoben wurde, ist ohne weiteres mutwillig (LAG Hamm, Beschluss vom 09.09.2015, 5 Ta 477/15, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 09.10.2014, 5 Ta 351/14, n.v.; LAG Hamm, Beschluss v. 09.12.2013, 14 Ta 347/13, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 14.05.2012, 4 Ta 721/11, n.v.; LAG Hamm, Beschluss v. 16.12.2004, 4 Ta 355/04, juris).
  • LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht

    Dabei kann nicht auf eine rechtschutzversicherte Partei abgestellt werden, Maßstab ist vielmehr eine nicht hilfsbedürftige selbstzahlende Partei ohne Rechtschutzversicherung (vgl. LAG Hamm, 16. Dezember 2004, 4 Ta 355/04, juris; 28. Juni 2005, 4 Ta 415/05, juris).
  • LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Weiterbeschäftigung

    Denn während der unbedingt gestellte Weiterbeschäftigungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag separat (mit einem Monatsverdienst) zu bewerten ist, führt der als uneigentlicher Hilfsantrag gestellte Weiterbeschäftigungsantrag, jedenfalls in Bezug auf die Gerichtskosten, nicht zu einer Werterhöhung, sofern über ihn nicht entschieden wird (vgl. HessLAG 23. April 1999 NZA-RR 1999, 434 m.w.N.; BCF/Creutzfeldt ArbGG 4. Aufl. 2006 §§ 12, 12a Rz 60; G/M/P/M-G/Germelmann ArbGG 5. Aufl. 2004 § 12 Rz 110) Die Gegenansicht (vgl. LAG Hamm 16. Dezember 2004 LAGReport 2005, 124; LAG Köln 31. Juli 1995 AR-Bl. ES 160.13 Nr. 2000) findet im Gesetz keine Stütze.
  • LAG Hamm, 09.09.2015 - 5 Ta 477/15

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Eingang von Unterlagen nach

    Eine Klage, die vor außergerichtlicher Geltendmachung und Ablauf der gesetzten Frist zur Erteilung erhoben wurde, ist ohne weiteres mutwillig (LAG Hamm, Beschluss v. 09.10.2014, 5 Ta 351/14, n.v.; LAG Hamm, Beschluss v. 09.12.2013, 14 Ta 347/13, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 14.05.2012, 4 Ta 721/11, n.v.; LAG Hamm, Beschluss v. 16.12.2004, 4 Ta 355/04, juris).
  • LAG Düsseldorf, 01.12.2014 - 2 Ta 533/14

    Mutwilligkeit; Klageerweiterung; Kündigungsschutzklage

    Maßstab ist hierbei eine nicht hilfsbedürftige selbstzahlende Partei ohne Rechtsschutzversicherung (vgl. auch LAG Hamm, Beschluss v. 28.06.2005 - 4 Ta 415/05 - Beschluss v. 16.12.2004 - 4 Ta 355/04 -).
  • LAG Hamm, 22.10.2009 - 14 Ta 85/09

    Mutwillige Antragstellung zur Entfernung von Abmahnungen im

    Maßstab ist eine nicht hilfsbedürftige, selbst zahlende Partei ohne Rechtsschutzversicherung (vgl. LAG Hamm, 12. Juni 2009, 14 Ta 834/08, juris; 16. Dezember 2004, 4 Ta 355/04, juris; 28. Juni 2005, 4 Ta 355/04, juris; 28. Juni 2005, 4 Ta 415/05, juris).
  • LAG Hamm, 12.06.2009 - 14 Ta 834/08

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit

    Entgegen der Meinung der Klägerin kann dabei nicht auf eine rechtschutzversicherte Partei abgestellt werden, Maßstab ist vielmehr eine nicht hilfsbedürftige selbstzahlende Partei ohne Rechtschutzversicherung (vgl. LAG Hamm, 16. Dezember 2004, 4 Ta 355/04; 28. Juni 2005, 4 Ta 415/05).
  • LAG Hamm, 16.09.2020 - 5 Ta 489/20

    Zeugnis, Mutwilligkeit, Prozesskostenhilfe

    Nach der Rechtsprechung insbesondere auch der erkennenden Kammer ist daher eine Klage, die vor außergerichtlicher Geltendmachung und Ablauf der gesetzten Frist zur Erteilung erhoben wurde, ohne weiteres mutwillig (LAG Hamm, Beschluss vom 03.06.2019, 5 Ta 195/19, juris; vom 09.09.2015, 5 Ta 477/15, juris; vom 09.10.2014, 5 Ta 351/14, n.v.; LAG Hamm, Beschluss v. 09.12.2013, 14 Ta 347/13, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 14.05.2012, 4 Ta 721/11, n.v.; LAG Hamm, Beschluss v. 16.12.2004, 4 Ta 355/04, juris; siehe aber auch LAG Köln, Beschluss vom 03.04.2019, 9 Ta 10/19, juris; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 9 Ta 176/17 -, Rn. 9, juris).
  • ArbG Bremen, 22.09.2006 - 5 Ca 5305/06

    Kündigungsschutzklage - Prozesskostenhilfe für Weiterbeschäftigungsantrag

    Auch daher sei ausreichend, einen Weiterbeschäftigungsantrag erst nach erfolgloser Güteverhandlung zu stellen, ein vorher gestellter Antrag sei als mutwillig anzusehen (LAG Hamm 4 Ta 415/05 v. 28.6. 2005, 4 Ta 335/04 v. 16.12.04, 4 Ta 355/04 v. 16.12.04, 4 Ta 286/01 v. 30.1.02; LAG Schleswig-Holstein 2 Ta 2202/04 v. 15.10.04, 4 Ta 102/00 v. 28.7.00, 6 Ta 75/89 v. 13.7.89)! Wenn ein unechter Hilfsantrag vorliege, führe das zu keinem anderen Ergebnis, da zwei selbständige Streitgegenstände vorliegen, für die getrennte Streitwerte festzusetzen seien (LAG Hamm 4 Sa 2233/97 und 4 Ta 335/04 v. 16.12.04).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.02.2005 - 4 Ta 355/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16153
LAG Köln, 14.02.2005 - 4 Ta 355/04 (https://dejure.org/2005,16153)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.02.2005 - 4 Ta 355/04 (https://dejure.org/2005,16153)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 4 Ta 355/04 (https://dejure.org/2005,16153)
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