Rechtsprechung
LAG Köln, 23.12.2004 - 4 Ta 406/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Bestimmtheit eines Titels, hier: Vergleich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 794 I Nr. 1 ZPO
Bestimmtheit eines Titels, hier: Vergleich - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an ein der Zwangsvollstreckung vorangehendes Urteil
- Judicialis
ZPO § 794 I Nr. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
Bestimmbarkeit des Titels zur Zwangsvollstreckung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Auszüge)
Zwangsvollstreckung, Bestimmtheit eines Titels, hier: Vergleich
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 18.10.2004 - 19 Ca 580/04
- LAG Köln, 23.12.2004 - 4 Ta 406/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2000 - 5 Sa 14/00
Auslegung eines Vollstreckungstitels
Auszug aus LAG Köln, 23.12.2004 - 4 Ta 406/04
Eine Auslegung kommt aber nur in Betracht, soweit Umstände zu berücksichtigen sind, die dem Vollstreckungstitel selbst zu entnehmen sind, wozu - bei einem Urteil - auch die Urteilsgründe, nicht aber die darin in Bezug genommenen Urkunden gehören, die nicht zum Urteilsbestandteil erhoben sind (demso LAG Baden-Württemberg 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 -).Eine Auslegung kommt aber nur in Betracht, soweit Umstände zu berücksichtigen sind, die dem Vollstreckungstitel selbst zu entnehmen sind, wozu - bei einem Urteil - auch die Urteilsgründe, nicht aber die darin in Bezug genommenen Urkunden gehören, die nicht zum Urteilsbestandteil erhoben sind (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 11 Ta 195/05
Beschäftigungsanspruch aus Urteil
Eine Auslegung kommt aber nur in Betracht, soweit Umstände zu berücksichtigen sind, die dem Vollstreckungstitel selbst zu entnehmen sind, wozu - bei einem Urteil - auch die Urteilsgründe gehören (LAG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 4 Ta 406/04 - LAGE § 794 ZPO 2002 Nr. 2).