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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 4 Ta 53/05   

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https://dejure.org/2005,12765
LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 4 Ta 53/05 (https://dejure.org/2005,12765)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2005 - 4 Ta 53/05 (https://dejure.org/2005,12765)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2005 - 4 Ta 53/05 (https://dejure.org/2005,12765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Teilwerte für verschiedene in demselben Verfahren verfolgte Kündigungsschutzfeststellungsanträge sowie sonstiger Feststellungsanträge; Notwendigkeit einer einfach zu handhabenden allgemein anwendbaren und gleichwohl überzeugenden Bewertungsmethodik; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2004 - 4 Ta 215/04

    Gegenstandswert bei mehreren Ansprüchen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 4 Ta 53/05
    Daher muss es bei der dargestellten Rechtsprechung der Beschwerdekammer verbleiben, wonach nur einmal der Höchstbetrag angesetzt werden kann, auch wenn das Bestandsschutzverfahren insgesamt aus mehreren selbständigen Streitgegenständen besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 04.10.2004, 4 Ta 215/04, 01.06.2004, 4 Ta 152/04, 03.12.2001, 4 Ta 1403/01).
  • LAG Niedersachsen, 08.02.1994 - 4 Ta 35/94

    Streitwertfestsetzung bei mehreren zeitnah ausgesprochenen Kündigungen desselben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 4 Ta 53/05
    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (MDR 1994, 627) weist darüber hinaus zutreffend darauf hin, dass das Wort Kündigung in den vorbezeichneten Bestimmungen lediglich eine beispielhafte Funktion hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 4 Ta 152/04

    Festsetzung von Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 4 Ta 53/05
    Daher muss es bei der dargestellten Rechtsprechung der Beschwerdekammer verbleiben, wonach nur einmal der Höchstbetrag angesetzt werden kann, auch wenn das Bestandsschutzverfahren insgesamt aus mehreren selbständigen Streitgegenständen besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 04.10.2004, 4 Ta 215/04, 01.06.2004, 4 Ta 152/04, 03.12.2001, 4 Ta 1403/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.1986 - 1 Ta 63/86
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 4 Ta 53/05
    Im Beschluss vom 18.04.1986 - 1 Ta 63/86 - (LAGE Nr. 59 zu § 12 ArbGG 1979 "Streitwert") hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Grundsätze herausgearbeitet, die damals und auch heute noch uneingeschränkt zutreffend sind.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 5 Ta 112/11

    Streitwert; Betriebsübergang; Bestandsschutzanträge gegen alten und neuen

    Nur diese Auffassung steht auch mit dem Wortlaut und dem erkennbaren Sinn des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG in Einklang, wonach der in einem einheitlichen Verfahren anhängig gemachte Streit über den (Fort)Bestand des Arbeitsverhältnisses die Streitwertgrenze des Werts, den die Vergütung des Arbeitnehmers für ein Kalendervierteljahr beschreibt, nicht überschritten werden darf, gleichgültig aus welchem Anlass der Streit besteht (LAG Baden-Württemberg 25. November 2002 - 3 Ta 135/02 zur Vorgängervorschrift des § 12 Abs. 7 ArbGG; so auch LAG Rheinland-Pfalz 4. März 2005 - 4 Ta 53/05 - Juris).
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