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   LAG Hamm, 26.11.2002 - 4 Ta 567/01   

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https://dejure.org/2002,12033
LAG Hamm, 26.11.2002 - 4 Ta 567/01 (https://dejure.org/2002,12033)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2002 - 4 Ta 567/01 (https://dejure.org/2002,12033)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2002 - 4 Ta 567/01 (https://dejure.org/2002,12033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ratenberechnung bei gleichzeitiger Führung von mehreren Prozessen; Berücksichtigung bereits festgesetzter Raten als besondere Belastung des Einkommens; Erbringung tatsächlicher Ratenzahlungen; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berücksichtigung; Abstellen auf die ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1; ; BSHG § 76 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1; BSHG § 76 Abs. 2 Satz 2
    Ratenberechnung bei gleichzeitiger Führung von mehreren Prozessen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86

    Leistungsfähigkeit; Prozeßkostenhilfe; Raten; Unterhalt

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2002 - 4 Ta 567/01
    v. 14.09.1987 - 2 UF 60/86, FamRZ 1988, 202).

    Ein weiterer Lösungsweg läuft darauf hinaus, daß die in einem oder mehreren anderen Verfahren mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe bereits festgesetzten Raten in der Weise berücksichtigt werden, daß die Raten gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO als besondere Belastung vom Einkommen des Gesuchstellers abgezogen werden (OLG Düsseldorf v. 13.07.1983 - 5 WF 109/83, JurBüro 1984, 931; OLG Karlsruhe v. 14.09.1987 - 2 UF 60/86, FamRZ 1988, 202).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1983 - 5 WF 109/83
    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2002 - 4 Ta 567/01
    Führt jemand gleichzeitig mehrere Prozesse, dann sind die in einem oder mehreren anderen Verfahren mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe bereits festgesetzten Raten in der Weise berücksichtigt werden, daß die Raten gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO als besondere Belastung vom Einkommen des Gesuchstellers abgezogen werden (OLG Düsseldorf, Bes. v. 13.07.1983 - 5 WF 109/83, JurBüro 1984, 931; OLG Karlsruhe, Bes.

    Ein weiterer Lösungsweg läuft darauf hinaus, daß die in einem oder mehreren anderen Verfahren mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe bereits festgesetzten Raten in der Weise berücksichtigt werden, daß die Raten gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO als besondere Belastung vom Einkommen des Gesuchstellers abgezogen werden (OLG Düsseldorf v. 13.07.1983 - 5 WF 109/83, JurBüro 1984, 931; OLG Karlsruhe v. 14.09.1987 - 2 UF 60/86, FamRZ 1988, 202).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2012 - 3 Ta 179/12

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Ratenfestsetzung bei Führung

    Bei der späteren PKH-Entscheidung können jedoch die in anderen Verfahren bereits festgesetzten PKH-Raten als besondere Belastungen berücksichtigt werden ( allg. Meinung, vgl. BGH 15. November 1989 - IV b ZR 70/89 - NJW-RR 1990, 450; LAG Hamm 26. November 2002 - 4 Ta 567/01 - [juris]; Zöller ZPO 27. Aufl. § 115 Rn. 40 und 43; Münchener Kommentar zur ZPO 3. Aufl. § 115 Rn. 42 ).
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