Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.1998 - 4 Ta 79/98 |
Umstrittene Eigenkündigung
§ 5 KSchG, im Zulassungsverfahren wird nicht nur das Verschulden, sondern auch die Frage der Verspätung selbst geprüft;
zum Verhältnis zwischen § 256 ZPO und § 4 KSchG, wenn nach dem Antrag auf Feststellung, es liege keine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor und das Arbeitsverhältnis bestehe fort, der Arbeitgeber kündigt
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Anforderungen an einen Antrag auf nachträgliche Zulassung; Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist bei der Antragstellung; Voraussetzungen einer allgemeinen Feststellungsklage; Unterscheidung zwischen allgemeiner ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 08.04.1998 - 8 Ca 970/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.1998 - 4 Ta 79/98
Papierfundstellen
- NZA 1999, 336 (Ls.)
- BB 1999, 800
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96
Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93
Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
Mutterschutz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93
Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Hadamar, 20.12.1994 - 3 C 420/94
Befahren eines fremden Anwesens als gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2007 - 8 Ta 122/07
Zur Auslegung einer neben einer Kündigungsschutzklage erhobenen allgemeinen …
Der angefochtene Beschluss war daher ersatzlos aufzuheben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 23.06.1998 - 4 Ta 79/98 - u. v. 24.02.2000 - 3 Ta 3/00).