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   LAG Nürnberg, 27.05.2002 - 4 Ta 80/02   

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https://dejure.org/2002,4700
LAG Nürnberg, 27.05.2002 - 4 Ta 80/02 (https://dejure.org/2002,4700)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27.05.2002 - 4 Ta 80/02 (https://dejure.org/2002,4700)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 4 Ta 80/02 (https://dejure.org/2002,4700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung des Ausscheidens eines im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts aus Anwaltskanzlei; Grundsätze des Beiordnungsrechts; Beiordnung der Person eines Rechtsanwalts; Beschwerdeberechtigung der vertretenen Partei; Eigenes Antrags- und ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 121, 127 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Abänderung der Beiordnung - Antrags- und Beschwerdebefugnis

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ZPO § 127

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1094
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der

    LAG Nürnberg v. 27.05.2002 - 4 Ta 80/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 29 = JurBüro 2002, 538 = MDR 2002, 1094).

    Die Anwaltsbeiordnung ist personen- und nicht kanzlei- oder sozietätsbezogen (LAG Nürnberg v. 27.05.2002 - 4 Ta 80/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 29 = JurBüro 2002, 538 = MDR 2002, 1094).

  • LAG Hamm, 19.12.2003 - 4 Ta 605/03

    Keine PKH für das Beschwerdeverfahren, Verletzung der Mitwirkungspflicht im

    Mithin war der Antrag des Beschwerdeführers auf PKH-Bewilligung und Anwaltsbeiordnung für das Beschwerdeverfahren abzuweisen (LAG Hamm, Bes. v. 10.04.2003 - 4 Ta 750/02, n.v.; LAG Hamm, Bes. v. 14.05.2003 - 4 Ta 80/02, n.v.).
  • LAG Hessen, 11.02.2004 - 16 Ta 15/04

    Rubrumsberichtigung

    Beschlüsse des Gerichts über eine Rubrumsberichtigung sind mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbar(vgl. HessLAG 17.04.2002 - 4 Ta 80/02; Stein/Jonas/Schumann, ZPO 21. Aufl. 1996 § 264 Rz 63. Im einzelnen gilt folgendes:.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - L 5 AS 253/09

    Ausschluss eines eigenen Beschwerderechts des prozessbevollmächtigten

    Er ist nicht beschwerdebefugt, weil er nicht in eigenen Interessen betroffen ist (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Braunschweig, Beschluss vom 10. Oktober 1995, Az.: 2 WF 104/95, unter Verweis auf BGHZ 109, 163; Landesarbeitsgericht [LAG] Nürnberg, Beschluss vom 27. Mai 2002, Az.: 4 Ta 80/02, MDR 2002, S. 1094).
  • LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Mit Beschluss vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/02 - (Blatt 180/181 d.A.), der an die Parteien am 03. Mai 2002 abgesandt worden ist, hat das Hessische Landesarbeitsgericht zunächst die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss bezüglich der Berichtigung zurückgewiesen.
  • LAG München, 18.06.2010 - 10 Ta 81/09

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe

    Wenn das Arbeitsgericht stattdessen Rechtsanwalt D. als Hauptbevollmächtigten beigeordnet hat, hat es sich damit nicht nur weit über den Antrag hinweggesetzt sondern auch nicht beachtet, dass einen Beiordnungsantrag hinsichtlich Rechtsanwalt D. als Hauptbevollmächtigter nur die Partei selbst hätte stellen können (vgl. LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2005, 327; LAG Nürnberg JurBüro 2002, 538).
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