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   LAG Schleswig-Holstein, 09.11.1983 - 4 Ta 81/83   

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https://dejure.org/1983,5632
LAG Schleswig-Holstein, 09.11.1983 - 4 Ta 81/83 (https://dejure.org/1983,5632)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.11.1983 - 4 Ta 81/83 (https://dejure.org/1983,5632)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. November 1983 - 4 Ta 81/83 (https://dejure.org/1983,5632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Mehrkosten bei Verweisung des Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 01.11.2004 - 3 AZB 10/04

    Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz -

    Durch die neue Gesetzesfassung werde klargestellt, dass die Anwaltsgebühren, die vor der Verweisung an das Arbeitsgericht beim angerufenen Gericht entstanden sind, erstattungsfähig seien und blieben (LAG Baden-Württemberg 29. September 1983 - 1 Ta 181/83 - NJW 1984, 86; LAG Schleswig-Holstein 9. November 1983 - 4 Ta 81/83 - EzA ZPO § 91 Nr. 7; LAG München 15. März 1984 - 1 Ta 45/84 - AnwBl. 1985, 103; LAG Nürnberg 8. Oktober 1986 - 4 Ta 7/86 - LAGE ArbGG 1979 § 12a Nr. 8; LAG Rheinland-Pfalz 13. März 1986 - 1 Ta 36/86 - LAGE ArbGG 1979 § 12a Nr. 7; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 12a Rn. 18; GK-ArbGG/Wenzel § 12a Rn. 52; Hauck/Helml ArbGG § 12a Rn. 12; HWK/Kalb § 12a ArbGG Rn. 12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 2 Ta 31/03

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten; Rechtswegverweisung

    Das bedeutet, dass bei Verweisung eines Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht dem Beklagten die in dem anderen Rechtsweg erwachsenen Kosten zu erstatten sind, wobei es nicht darauf ankommt, ob sich der Beklagte vor dem Arbeitsgericht von demselben Anwalt vertreten lässt (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 9.11.1983 - 4 Ta 81/83 - EzA § 91 ZPO Nr. 7; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 7.9.1988 - 5 Ta 134/88 - LAGE § 12a ArbGG 1979 Nr. 11; LAG Hamm Beschluss vom 16.7.1987 - 7 Ta 197/87 - LAGE § 12a ArbGG 1979 Nr. 10; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 13.3.1986 - 1 Ta 36/86 - LAGE § 12a ArbGG 1979 Nr. 7; LAG Nürnberg Beschluss vom 8.10.1986 - 4 Ta 7/86 - LAGE § 12a ArbGG 1979 Nr. 8).
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