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   LAG Hamm, 15.04.2003 - 4 Ta 866/02   

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LAG Hamm, 15.04.2003 - 4 Ta 866/02 (https://dejure.org/2003,13300)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2003 - 4 Ta 866/02 (https://dejure.org/2003,13300)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2003 - 4 Ta 866/02 (https://dejure.org/2003,13300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Prozesskostenhilfe(PKH)-Beschlusses im Berufungsverfahren für das Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 119 Satz 1; ; ZPO § 318

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 119 Satz 1; ZPO § 318
    Bindungswirkung eines PKH-Beschlusses im Berufungsverfahren für das Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 28.11.1994 - 18 W 20/94

    Einfluß der Hauptsacheentscheidung im (noch) schwebenden PKH

    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2003 - 4 Ta 866/02
    Hat das Arbeitsgericht einen Prozeßkostenhilfeantrag einer Partei mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zurückgewiesen und in der Hauptsache ein für die Partei nachteiliges Urteil gefällt, das infolge Verwerfung der Berufung rechtskräftig geworden ist, so ist die Rechtskraft dieses Urteils bei der Entscheidung im Prozeßkostenhilfebeschwerdeverfahren der Partei mit der Folge zu beachten, daß das Beschwerdegericht die Erfolgsaussichten nicht anders beurteilen kann als in der Hauptsache (OLG Köln v. 28.11.1994 - 18 W 20/94, OLGR Köln 1995, 147).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2003 - 4 Ta 866/02
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1996 - 2 WF 67/96

    PKH - Prozeßkostenhilfe - Zeitpunkt - Erfolgsaussicht - Rechtsverteidigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2003 - 4 Ta 866/02
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1988 - 6 W 44/88
    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2003 - 4 Ta 866/02
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
  • OLG Köln, 19.08.1991 - 19 W 32/91

    Beschwerde; Erfolgsaussichten; PKH; Tatsächliche Umstände; Rechtliche Umstände;

    Auszug aus LAG Hamm, 15.04.2003 - 4 Ta 866/02
    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozeßkostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).
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