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LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2018 - 4 Ta 87/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 23.05.2018 - 7 Ca 620/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2018 - 4 Ta 87/18
- BAG, 15.11.2018 - 6 AZB 31/18
Wird zitiert von ...
- BAG, 15.11.2018 - 6 AZB 31/18
Festsetzung Rechtsanwaltsvergütung - funktionelle Zuständigkeit
Die Rechtsbeschwerde des Klägers des Ausgangsverfahrens (Antragsgegner) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2018 - 4 Ta 87/18 - wird als unzulässig verworfen.Das mit Schreiben vom 27. August 2018 und 17. September 2018 eingelegte und als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2018 - 4 Ta 87/18 - auszulegende Rechtsmittel des Klägers des Ausgangsverfahrens ist ohne Erfolg.
Sofern die Schreiben des Klägers des Ausgangsverfahrens als Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2018 - 4 Ta 87/18 - anzusehen sein sollten, unterläge auch diese der Verwerfung als unzulässig.