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   LAG Hamm, 20.11.2002 - 4 Ta 96/02   

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https://dejure.org/2002,8655
LAG Hamm, 20.11.2002 - 4 Ta 96/02 (https://dejure.org/2002,8655)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2002 - 4 Ta 96/02 (https://dejure.org/2002,8655)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2002 - 4 Ta 96/02 (https://dejure.org/2002,8655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkung des Prozesskostenhilfeantrags nur bis zur vollständigen Antragstellung; Keine Ablehnung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Fristsetzung zur Mängelbehebung; Ablehnung wegen Vorlage einer unvollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und ...

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4
    Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 31.01.2001 - 4 Ta 127/00

    Benutzung des amtlichen Vordrucks bei der Abgabe der Erklärung über die

    Auszug aus LAG Hamm, 20.11.2002 - 4 Ta 96/02
    Die Nichtverwendung des Vordrucks macht den Prozeßkostenhilfeantrag zwar nicht unzulässig, aber solange der Vordruck nicht eingereicht ist, ist der Antrag nicht formgerecht gestellt (LAG Hamm v. 31.01.2001 - 4 Ta 127/00, LAGE § 117 ZPO Nr. 9 = AE 2001, 141).
  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 4 Ta 245/03

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung -

    Wird das PKH-Gesuch ohne amtlichen Vordruck eingereicht, dann kann, wenn der Vordruck zusammen mit den "entsprechenden Belegen" nachgereicht wird, Prozeßkostenhilfe rückwirkend nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern (frühestens) auf den Zeitpunkt des vollständigen Nachreichens der PKH-Unterlagen bewilligt werden (LAG Hamm v. 20.11.2002 - 4 Ta 96/02, NZA 2003, 456; LAG Hamm v. 19.03.2003 - 18 Ta 100/03, NZA-RR 2003, 492; n.v.; ähnl. LAG Schleswig-Holstein v. 01.03.1988 - 5 Ta 34/88, LAGE § 119 ZPO Nr. 5).
  • LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03

    Keine PKH-Bewilligung für ein erledigtes bzw. ruhendes Verfahren

    Zu beachten ist in solchen Fällen allerdings, daß dann, wenn das PKH-Gesuch ohne amtlichen Vordruck eingereicht worden ist, die Prozeßkostenhilfe nicht rückwirkend ab Antragstellung, sondern erst ab Eingang der vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewilligt werden kann und darf (LAG Hamm v. 20.11.2002 - 4 Ta 96/02, NZA 2003, 456).
  • LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22

    Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

    ee) Darüber hinaus handelt es sichjedenfalls nach teilweise vertretener Auffassung im Prozesskostenhilferecht - um eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung der ordnungsgemäßen Antragstellung (vgl. Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 10. Auflage 2022, Rn. 107 f. m. w. N. auch zur Gegenauffassung, u. a. LAG Hamm 20. November 2002 - 4 Ta 96/02 - juris, Rn. 8), so dass auf Bedenken gemäß § 139 Abs. 3 ZPO hinzuweisen ist (vgl. BeckOK ZPO/von Selle, aaO., § 139 ZPO Rn 42.1).
  • LAG Hamm, 11.12.2003 - 4 Ta 95/03

    Keine PKH-Bewilligung für ein unterbrochenes Verfahren

    Zu beachten ist in solchen Fällen jedoch, daß dann, wenn das PKH-Gesuch ohne amtlichen Vordruck eingereicht worden ist, die Prozeßkostenhilfe nicht rückwirkend ab Antragstellung, sondern erst ab Eingang der vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewilligt werden kann und darf (LAG Hamm v. 20.11.2002 - 4 Ta 96/02, NZA 2003, 456).
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