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LAG München, 18.01.2007 - 4 TaBV 1/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Ansprüchen auf Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit der Erstellung/Vervollständigung der Wählerliste für die Betriebsratswahl im Wege des Eilverfahrens; Verfügungsanspruch beim vom Wahlvorstand angenommenen Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes ...
- Judicialis
WO BetrVG § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 1 Abs. 2 Ziff. 1, 2; WO § 2
Unbegründeter Eilantrag des Wahlvorstandes auf Auskunft über beschäftigte Arbeitnehmer bei fehlenden Anhaltspunkten für gemeinsamen Betrieb nach Unternehmensspaltung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG München, 03.01.2007 - 33a BVGa 101/06
- LAG München, 18.01.2007 - 4 TaBV 1/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus LAG München, 18.01.2007 - 4 TaBV 1/07
Für die Frage, ob der Kern der Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung ausgeübt wird, ist vor allem entscheidend, ob ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz praktiziert wird, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (vgl. neben der bereits vom Arbeitsgericht im angefochtenen Beschluss mehrfach zitierten Entscheidung des BAG vom 22.06.2005 (NZA 2005, S. 1248 f) weiter auch B. v. 17.08.2005, 7 ABR 62/04, (juris) und U. v. 03.06.2004, 2 AZR 386/03, AP Nr. 33 zu § 23 KSchG 1969, jeweils m. w. N.). - BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04
Gemeinsamer Betrieb
Auszug aus LAG München, 18.01.2007 - 4 TaBV 1/07
Für die Frage, ob der Kern der Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung ausgeübt wird, ist vor allem entscheidend, ob ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz praktiziert wird, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (vgl. neben der bereits vom Arbeitsgericht im angefochtenen Beschluss mehrfach zitierten Entscheidung des BAG vom 22.06.2005 (NZA 2005, S. 1248 f) weiter auch B. v. 17.08.2005, 7 ABR 62/04, (juris) und U. v. 03.06.2004, 2 AZR 386/03, AP Nr. 33 zu § 23 KSchG 1969, jeweils m. w. N.). - BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03
Betriebsbegriff
Auszug aus LAG München, 18.01.2007 - 4 TaBV 1/07
Für die Frage, ob der Kern der Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung ausgeübt wird, ist vor allem entscheidend, ob ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz praktiziert wird, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (vgl. neben der bereits vom Arbeitsgericht im angefochtenen Beschluss mehrfach zitierten Entscheidung des BAG vom 22.06.2005 (NZA 2005, S. 1248 f) weiter auch B. v. 17.08.2005, 7 ABR 62/04, (juris) und U. v. 03.06.2004, 2 AZR 386/03, AP Nr. 33 zu § 23 KSchG 1969, jeweils m. w. N.).