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   LAG Hessen, 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94   

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https://dejure.org/1994,3177
LAG Hessen, 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94 (https://dejure.org/1994,3177)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94 (https://dejure.org/1994,3177)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. November 1994 - 4 TaBV 112/94 (https://dejure.org/1994,3177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 98 ; BetrVG § 76
    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1118
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94
    In diesem Fall kann die Gegenseite das Scheitern der innerbetrieblichen Verhandlungen annehmen und die gerichtliche Bildung einer Einigungsstelle betreiben (ebenso wie im vergleichbaren Fall der Weigerung der einen Seite, sich auf Verhandlungen überhaupt einzulassen; vgl. LAG Baden Württemberg, NZA 1992, 186 ).
  • LAG Hessen, 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung - Erweiterung des

    Auszug aus LAG Hessen, 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94
    Dann kann jeder Beteiligte von einem Scheitern der Verhandlungen ausgehen und die Bildung der Einigungsstelle betreiben (vgl. Beschluss der erkennenden Kammer vom 12.11.1991, AuR 1992, 250 = NZA 1992, 853 ).
  • LAG Hessen, 29.09.1992 - 4 TaBV 114/92

    Einigungsstelle: Besetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94
    Als Regelbesetzung für Einigungsstellen wird weitgehend und auch von der erkennenden Kammer die Zahl von je zwei Beisitzern angesehen (vgl. Beschluss der erkennenden Kammer vom 29.09.1992 - 4 TaBV 114/92 -, m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer

    Allerdings hat die erkennende Kammer in der Vergangenheit die Erfüllung der Verhandlungspflicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzinteresses geprüft (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 39, zu II 1; ohne Einordnung in die Zulässigkeits- oder die Begründetheitsprüfung dagegen spätere Entscheidungen der Kammer, etwa Hess. LAG 29. November 1994 - 4 TaBV 112/94 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 43, zu II 1; 13. Juni 2003 - 4 TaBV 187/03 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41, zu II 1 a; 08. Juni 2004 - 4 TaBV 55/04 - n.v., zu II 1).
  • LAG Hessen, 17.04.2007 - 4 TaBV 59/07

    Bestellung einer Einigungsstelle - Erfüllung innerbetrieblicher Verhandlungs- und

    Ist dies geschehen, kann zur Verhinderung von Verzögerungstaktiken und der damit verbundenen Entwertung des Einigungsstellenverfahrens jede Seite frei entscheiden, ob sie die Verhandlungen außerhalb der Einigungsstelle für nicht mehr aussichtsreich erachtet und daher die Bestellung einer Einigungsstelle betreibt (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 39, zu II 1; Hess. LAG 22. November 1994 - 4 TaBV 112/94 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 43, zu II 1; 13. Juni 2003 - 4 TaBV 187/03 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41, zu II 1 a; 13. September 2005 a.a.O., zu II 2 a).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2006 - 13 TaBV 15/05

    Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit; Rechtsanspruch als Gegenstand

    Zwar wird in Teilen der Rechtsprechung und Literatur aus der in § 76 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthaltenen Formulierung "bei Bedarf" gefolgert, ein Rechtsschutzbedürfnis scheide aus, wenn dem Bestellungsverfahren kein gescheiterter innerbetrieblicher Verhandlungs- oder Einigungsversuch vorangegangen sei (etwa Hessisches LAG 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94 -NZA 1995, 1118; GK-ArbGG/Leinemann § 98 Rn. 6).
  • LAG Nürnberg, 05.04.2005 - 7 TaBV 7/05

    Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden

    Es steht im Ermessen der Betriebspartner, die Verhandlungen als gescheitert anzusehen (LAG Frankfurt Beschluss vom 12.11.1991, NZA 1992, 853; LAG Hessen Beschluss vom 22.11.1994, NZA 1995, 1118).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97

    Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente

    Kernelemente ihrer künftigen Verhandlungsposition gegenüber der anderen Seite dargestellt, kann sie vom Scheitern des innerbetrieblichen Einigungsversuchs ausgehen, wenn die andere Seite keine Verhandlungsbereitschaft zeigt (sei es dadurch, daß sie sich auf das Verhandlungsangebot verschweigt, oder sei es, daß sie Verhandlungen pauschal ablehnt), oder wenn zwar zügig und ernsthaft in Verhandlungen eingetreten wird, hiernach jedoch eine der Seiten Anlaß für die Annahme hat, daß die Verhandlungen nicht, zumindest nicht in absehbarer Zeit zum Erfolg führen (vgl. LAG Hessen, Beschluß vom 22.11.1994, NZA 1995, 1118, Beschluß vom 12.11.1991, NZA 1992, 853, Berg, DKK-BetrVG, 5. Aufl., § 76 Rz. 52, Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 76 Rz. 1).
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