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   LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85   

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https://dejure.org/1986,4835
LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85 (https://dejure.org/1986,4835)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85 (https://dejure.org/1986,4835)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 4 TaBV 12/85 (https://dejure.org/1986,4835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung eines EDV-Systems; Betriebsänderung; Interessenausgleich; Unterlassen; Betriebliche Maßnahme; Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1986, 598
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 13.11.1981 - 6 TaBV 9/81
    Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85
    Erst dann kann der Arbeitgeber die geplante Maßnahme durchführen (vgl. LAG Hamburg - 6 TaBv 9/81 - vom 13.11.81 in DB 1982, S. 1522).

    Hier schließt sich das Beschwerdegericht der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamburg in seiner Entscheidung vom 13. November 1981 (6 TaBv 9/81 in DB 1982, S. 1522) vollen Umfanges an.

  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85
    Diese Auffassung hat aber nach Überzeugung des Beschwerdegerichts der 6. Senat mit seiner Entscheidung vom 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 - in DA 1985, Seite 2511 f. auf gegeben.
  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, daß der Betriebsrat aus §§ 111, 112 BetrVG bei geplanten Betriebsänderungen einen Anspruch auf Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zwecks Abschlusses eines Interessenausgleiches hat und daß das in §§ 111, 112 BetrVG vorgesehene Verfahren einschließlich des Versuches eines Interessenausgleichs noch in einem Zeitpunkt abgewickelt werden muß, in dem die geplante Betriebsänderung noch nicht, auch nicht teilweise, verwirklicht worden ist (vgl. BAG in DB 1977, S. 309).
  • BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81

    Lehrer - Arbeitskampf - Unterrichtsausfall

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85
    Der Antragsteller hat den erforderlichen Verfügungsanspruch, bis das Verfahren, der Verhandlungen über einer Interessenausgleich nach § 112 Abs. 2 BetrVG abgeschlossen und gescheitert ist, und zwar unter Einschluß einer zwingend durchzuführenden Einigungsstellenverhandlung bei fehlender Einigung zwischen den Beteiligten (BAG in DB 1985, S. 1239).
  • LAG Berlin, 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95

    Betriebsrat: Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich bei erheblichem

    Lag demgemäss seitens der Arbeitgeberin eine geplante Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG vor, so steht dem Betriebsrat ein Anspruch auf entsprechende Interessenausgleichsverhandlungen gemäß § 111, 112 Abs. 1 und 2 BetrVG , zu (vgl. LAG Hamburg vom 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85 -, LAGE Nr. 5 zu § 23 BetrVG ; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, Betriebsverfassungsgesetzt, 17. Aufl., § 111 Rdn. 41; diess., §§ 112, 112 a Rdn. 14; für ein Beratungsrecht über die Möglichkeiten des Interessenausgleiches auch GK-Fabricius, § 111 Rdn. 362).
  • LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07

    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand

    Die Ergänzung der betrieblichen Software um ein weiteres Werkzeug (Tool) ist nicht mit der Umstellung des gesamten Vertriebs von bisher manueller Tätigkeit zu maschineller Tätigkeit einschließlich der Übermittlung von Daten zu vergleichen (hierzu LAG Hamburg Beschluss vom 5. Februar 1986 - 4 TaBV 12/85 = LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 5).
  • LAG Hamburg, 20.08.2002 - 6 Sa 95/01

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Anforderungen an

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  • LAG Niedersachsen, 22.05.2007 - 1 TaBV 27/07

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren, Betriebsänderung, EDV-Programm

    Die Ergänzung der betrieblichen Software um ein weiteres Werkzeug (Tool) ist nicht mit der Umstellung des gesamten Vertriebs von bisher manueller Tätigkeit zu maschineller Tätigkeit einschließlich der Übermittlung von Daten zu vergleichen (hierzu LAG Hamburg Beschluss vom 5. Februar 1986 - 4 TaBV 12/85 = LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 5).
  • ArbG Hamburg, 04.11.1997 - 25 GaBV 6/97

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren; Umfang des

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