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   LAG Düsseldorf, 09.01.1989 - 4 Ta BV 127/87   

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https://dejure.org/1989,4786
LAG Düsseldorf, 09.01.1989 - 4 Ta BV 127/87 (https://dejure.org/1989,4786)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1989 - 4 Ta BV 127/87 (https://dejure.org/1989,4786)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 4 Ta BV 127/87 (https://dejure.org/1989,4786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 40 BetrVG, 611 BGB
    Kostenfreistellungsanspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeber bei schuldhafter Pflichtverletzung des vom Betriebsrat beauftragten Prozeßbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsrat; Prozeßbevollmächtigter; Anwaltsvertrag; Beschlußverfahren; Verletzung von Mitbestimmungsrechten; Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; Sorgfaltspflichten; Kostenschonung des Arbeitgebers; Erstattungsfähigkeit von Kosten ; Gruppenverfahren; Einzelverfahren; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 501
  • DB 1989, 1036
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Dies kann zB dazu führen, dass der Betriebsrat bei der Einleitung eines Beschlussverfahrens anstelle von mehreren Einzelverfahren die Durchführung eines Gruppenverfahrens in Betracht ziehen muss (LAG Düsseldorf 9. Januar 1989 - 4 TaBV 127/87 - LAGE BetrVG 1972 § 40 Nr. 25; DKK/Wedde 11. Aufl. § 40 Rn. 31; Fitting 24. Aufl. § 40 Rn. 29).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - 4 TaBV 2007/03

    Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber wegen

    Unabhängig von der Frage, ob die vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Entscheidung 4 TaBV 127/87 geäußerte Rechtsauffassung zutreffend ist, dass der Beratungsvertrag eines Anwaltes mit dem Betriebsrat, in welchem der Betriebsrat Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht, ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten des Arbeitgebers ist, kann nicht festgestellt werden, dass der Verfahrensbevollmächtigte dadurch, dass ihr die Inanspruchnahme des Betriebsrates in Höhe von 25.000,-- EUR möglicher Weise anempfohlen hat, bzw. dem Betriebsrat nicht davon abgehalten hat, diese Summe geltend zu machen, eine zum Schadenersatz verpflichtete Handlung darstellt.

    Gründe für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bestehen angesichts der Kriterien des § 72 ArbGG nicht, insbesondere weicht die Kammer nicht von tragenden Rechtsgrundsätzen der Entscheidung LAG Düsseldorf 4 TaBV 127/87 ab, weil es auf die dort geäußerte Rechtsauffassung nicht ankommt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 38/07
    Der beauftragte Anwalt hat dabei seinerseits den Grundsatz zu beachten, den Arbeitgeber nicht mit unverhältnismäßigen, nicht erforderlichen Kosten zu belasten (Erfurter Kommentar/Eisemann, 7. Aufl., § 40, RdZiff. 4; GK - BetrVG /Weber, 8. Aufl., § 40, RdZiff. 5; FESTL, § 40 RdZiff. 29; DKK - Wedde, 9. Aufl., § 40 RdZiff. 31; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschl.v. 09.01.1989 - 4 TaBV 127/87 -, LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 25).
  • LAG Köln, 14.07.1995 - 4 TaBV 40/95

    Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Voraussetzungen für die

    a) Es entspricht ganz herrschender Meinung (vgl. LAG Düsseldorf DB 1989, 1036; LAG Schleswig-Holstein, BB 1984, 523; LAG Berlin AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972 und LAG Schleswig-Holstein vom 30.10.1981 - 4 TaBV 16/81 -), daß grundsätzlich vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes und gesondert für jede Instanz ein entsprechender Beschluß des Betriebsrates zu fassen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 15 S 3470/88

    Pflicht des Personalrats zur Kostenschonung des Dienstherrn

    Insoweit fehlt dann auch unter Berücksichtigung des § 179 Abs. 3 BGB ein Anspruch des Rechtsanwalts, soweit es um Rechtsanwaltsgebühren geht, die über die Kosten eines Gruppenverfahrens hinausgehen (vgl. dazu auch LAG Düsseldorf, Beschluß v. 9.1.1989, BB 1989, 501).
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