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LAG Nürnberg, 06.05.2009 - 4 TaBV 18/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Erstattung von Fahrtkosten anlässlich der Betriebsratstätigkeit
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Freigestelltes Betriebratsmitglied - kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrtkostenerstattung bei pauschaler umfassender Freistellung des Betriebsratsmitgliedes
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 37, 38, 40 BetrVG
Betriebsrat - Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsratsbüro - Betriebs-Berater
Kosten der Betriebsratstätigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 2; BetrVG § 38; BGB § 269
Fahrtkostenerstattung bei pauschaler umfassender Freistellung des Betriebsratsmitgliedes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Fahrtkosten - Fahrten eines freigestellten Betriebsrats zum Betriebsratsbüro
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 01.02.2008 - 3 BV 50/07
- LAG Nürnberg, 06.05.2009 - 4 TaBV 18/08
Papierfundstellen
- BB 2009, 1973
- NZA-RR 2009, 590
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.05.2009 - 4 TaBV 18/08
Ein Globalantrag diesen Inhalts ist bereits dann als unbegründet abzuweisen, wenn er nur eine Fallgestaltung umfasst, in denen eine Fahrtkostenerstattung auch außerhalb einer Freistellung nach § 38 BetrVG nicht geschuldet wird (vgl. BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972). - BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90
Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.05.2009 - 4 TaBV 18/08
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 28.08.1999 (7 ABR 46/90 - AP Nr. 39 zu § 40 BetrVG 1972) und vom 13.06.2007 (7 ABR 62/06 - AP Nr. 31 zu § 38 BetrVG 1972) darauf abgestellt, dass bei einem nach § 38 BetrVG freigestellten Betriebsratsmitglied, das sich künftig örtlich nicht mehr in der bisherigen Betriebsstätte sondern am hiervon räumlich getrennten Sitz des Betriebsrats aufzuhalten hat, sich durch die Freistellung der Ort der Leistungserbringung (§ 269 BGB) ändert. - BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.05.2009 - 4 TaBV 18/08
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 28.08.1999 (7 ABR 46/90 - AP Nr. 39 zu § 40 BetrVG 1972) und vom 13.06.2007 (7 ABR 62/06 - AP Nr. 31 zu § 38 BetrVG 1972) darauf abgestellt, dass bei einem nach § 38 BetrVG freigestellten Betriebsratsmitglied, das sich künftig örtlich nicht mehr in der bisherigen Betriebsstätte sondern am hiervon räumlich getrennten Sitz des Betriebsrats aufzuhalten hat, sich durch die Freistellung der Ort der Leistungserbringung (§ 269 BGB) ändert.