Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - 4 TaBV 2007/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellungsanspruch des Betriebsrates; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; Geltendmachung einer Vertragsstrafe zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten; Erstellung eines Dienstplans ohne Zustimmung des Betriebsrates; Schadenersatzanspruch aus Vertrag ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 40 Abs. 1
Kostenfreistellung bei Geltendmachung von Teilbeträgen verwirkter Vertragsstrafe - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 30.09.2003 - 3 BV 10/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - 4 TaBV 2007/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Düsseldorf, 09.01.1989 - 4 TaBV 127/87
Betriebsrat; Prozeßbevollmächtigter; Anwaltsvertrag; Beschlußverfahren; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - 4 TaBV 2007/03
Unabhängig von der Frage, ob die vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Entscheidung 4 TaBV 127/87 geäußerte Rechtsauffassung zutreffend ist, dass der Beratungsvertrag eines Anwaltes mit dem Betriebsrat, in welchem der Betriebsrat Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht, ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten des Arbeitgebers ist, kann nicht festgestellt werden, dass der Verfahrensbevollmächtigte dadurch, dass ihr die Inanspruchnahme des Betriebsrates in Höhe von 25.000,-- EUR möglicher Weise anempfohlen hat, bzw. dem Betriebsrat nicht davon abgehalten hat, diese Summe geltend zu machen, eine zum Schadenersatz verpflichtete Handlung darstellt.Gründe für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bestehen angesichts der Kriterien des § 72 ArbGG nicht, insbesondere weicht die Kammer nicht von tragenden Rechtsgrundsätzen der Entscheidung LAG Düsseldorf 4 TaBV 127/87 ab, weil es auf die dort geäußerte Rechtsauffassung nicht ankommt.
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2003 - 4 TaBV 1353/02
Vertragsstrafe für Betriebsrat
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - 4 TaBV 2007/03
die Arbeitgeberin zu verpflichten, den Betriebsrat von den Anwaltsgebühren der Kanzlei K, Rechtsanwälte aus dem Verfahren 3 BV 23/02 und 4 TaBV 1353/02 in restlicher Höhe von 1.857,12 EUR freizustellen.