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   LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2005 - 4 TaBV 27/04   

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https://dejure.org/2005,13128
LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2005 - 4 TaBV 27/04 (https://dejure.org/2005,13128)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.05.2005 - 4 TaBV 27/04 (https://dejure.org/2005,13128)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 4 TaBV 27/04 (https://dejure.org/2005,13128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Amtsunfähigkeit

  • IWW

    BetrVG § 25 I 2 BetrVG § 29
    BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung der Teilnahme an einer Sitzung des Betriebsrats wegen Krankheit bei Erscheinen eines arbeitsunfähig erkrankten Mitglieds des Betriebsrats; Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds; Voraussetzungen für die rechtliche Verhinderung eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 25 I 2; ; BetrVG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 25 Abs. 1 S. 2 § 29
    Teilnahme arbeitsunfähig erkrankten Mitglieds an Betriebsratssitzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2005 - 4 TaBV 27/04
    Allerdings muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht zur zeitweiligen Verhinderung des Betriebsratsmitgliedes führen (BAG, Urt. v. 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2012 - 5 TaBV 13/12

    Anfechtung einer betriebsratsinternen Wahl - Reihenfolge der zu ladenden

    Bei krankheitsbedingter Abwesenheit und Urlaub besteht eine Vermutung für die Amtsunfähigkeit des Betriebsratsmitglieds (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.05.2005 - 4 TaBV 27/04 -, zit. n. Juris).
  • LAG München, 07.12.2023 - 2 TaBV 31/23

    Betriebsratssitzung, Videokoferenz, Zurverfügungstellung der erforderlichen

    Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht vollständig freigestellter Betriebsratsmitglieder besteht lediglich eine Vermutung für die Amtsunfähigkeit des Betriebsratsmitglieds (BAG 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 - Rn. 19, juris) und die Vermutung ist widerlegt, wenn ein arbeitsunfähig erkranktes Mitglied des Betriebsrats dennoch zur Sitzung erscheint (LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2005 - 4 TaBV 27/04 - Rn. 27, juris; Richardi BetrVG/Thüsing BetrVG § 25 Rn. 7a).
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