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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 4 TaBV 33/05   

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https://dejure.org/2005,7145
LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 4 TaBV 33/05 (https://dejure.org/2005,7145)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2005 - 4 TaBV 33/05 (https://dejure.org/2005,7145)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2005 - 4 TaBV 33/05 (https://dejure.org/2005,7145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in einem Tendenzunternehmen im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsänderung; Ausschluss des Anspruchs des Betriebsrates auf Interessenausgleichsverhandlungen mit dem Arbeitgeber bei Tendenzunternehmen und Tendenzbetrieben; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 106; ; BetrVG § ... 107; ; BetrVG § 108; ; BetrVG § 109; ; BetrVG § 110; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 111 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 112; ; BetrVG § 113; ; BetrVG § 118; ; BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 111 § 112 § 113 § 118 Abs. 1 Satz 2
    Kein Anspruch des Betriebsrates auf Interessenausgleich in Tendenzunternehmen im Pressewesen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Interessensausgleichsverhandlungen, Tendenzbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2005, 575
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 637/02

    Nachteilsausgleich in Tendenzbetrieben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 4 TaBV 33/05
    Hieraus folgt nach herrschender Meinung zu Recht die fehlende Verpflichtung im Tendenzbetrieb einen Interessenausgleich anzustreben (vgl. statt aller BAG NZA 2004, 741).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2017 - 5 TaBVGa 3/17

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung einer Betriebsänderung

    § 118 Abs. 1 Satz 2 BetrVG schränkt den Anwendungsbereich der §§ 111 bis 113 BetrVG bei Betriebsänderungen ein, so dass der Arbeitgeber nach herrschender Meinung einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat nicht versuchen muss (vgl. BAG 18.11.2003 - 1 AZR 637/02 - Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz 18.08.2005 - 4 TaBV 33/05 - Rn. 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 TaBV 54/05

    Interessenausgleich im Tendenzbetrieb

    Dies ergibt sich aus dem Gesetz und ist in höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt (§ 118 Abs. 1 S. 2 BetrVG; BAG vom 18.11.2003 - 1 AZR 637/02 - BAG vom 27.10.1998 - 1 AZR 766/97 - vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz vom 18.08.2005 - 4 TaBV 33/05 -).
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