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   LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13   

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LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13 (https://dejure.org/2013,33753)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13 (https://dejure.org/2013,33753)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. August 2013 - 4 TaBV 4/13 (https://dejure.org/2013,33753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zustimmungsverweigerung; Nachteil; Unbefristete Besetzung eines Elternzeitvertretungsarbeitsplatzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur unbefristeten Versetzung bei Besorgnis unmittelbaren Nachteils durch Rückkehr einer in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin

  • Justiz Baden-Württemberg

    Unbefristete Besetzung eines Elternzeitvertretungsarbeitsplatzes - Zustimmungsverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3
    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur unbefristeten Versetzung bei Besorgnis unmittelbaren Nachteils durch Rückkehr einer in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbefristete Besetzung eines Elternzeitvertretungsarbeitsplatzes - und die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Zustimmung zu einer Versetzung bei zu erwartenden Nachteilen verweigern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13
    Wird nämlich z.B. ein Arbeitnehmer auf einen noch von einem anderen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz versetzt, so kann der Betriebsrat dieser Versetzung wegen des dadurch aufgetretenen Arbeitskräfteüberhangs und der damit einhergehenden Besorgnis der Kündigung des bisherigen Arbeitsplatzinhabers die Zustimmung verweigern, es sei denn der versetzte Arbeitnehmer ist im Rahmen der Sozialauswahl sozial schutzwürdiger, was im Rahmen der Rechtfertigung zu prüfen wäre (BAG 15. September 1987 - 1 ABR 29/86 - BAGE 56, 99).

    a) Es kommt bei der Frage der Rechtfertigung nicht darauf an, ob die personelle Einzelmaßnahme aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt ist, sondern darauf, ob die durch die personelle Maßnahme zu besorgenden Nachteile aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt sind (BAG 15. September 1987 aaO; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 99 Rn 224; GKG-BetrVG/Raab 9. Aufl. § 99 Rn 160).

    Ob solche Rechtfertigungsgründe vorliegen, ist hypothetisch unter Anlehnung an § 1 Abs. 2, 3 KSchG festzustellen (BAG 15. September 1987 aaO; BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 99 Rn 225).

  • BAG, 17.09.1987 - 4 ABR 45/86
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13
    Der Untersuchungsgrundsatz entbindet die Beteiligten aber nicht von der Last, die Tatsachen vorzutragen, aus denen sie ihr verfolgtes Begehren herleiten wollen (BAG 17. September 1987 - 4 ABR 45/86 - juris).
  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 94/73

    Leitende Angestellte: Rechtswirkungen von Abmachungen zwischen Sprecherausschuß

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13
    Globale Behauptungen ohne näheren Sachvortrag genügen nicht (BAG 19. Februar 1975 - 1 ABR 94/73 - AP BetrVG 1972 Nr. 10).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13
    Richtig ist zwar, dass während der Elternzeit von Arbeitnehmern die beiderseitigen Hauptpflichten im Sinne von § 611 BGB, also die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers suspendiert sind, das Arbeitsverhältnis also ruht (BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13
    Ob eine personelle Maßnahme befristet oder unbefristet erfolgt, hat für die Zustimmungsverweigerung erhebliche Bedeutung (BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13
    Ob solche Rechtfertigungsgründe vorliegen, ist hypothetisch unter Anlehnung an § 1 Abs. 2, 3 KSchG festzustellen (BAG 15. September 1987 aaO; BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 99 Rn 225).
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