Rechtsprechung
LAG Köln, 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Einsetzung einer Einigungsstelle
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 76, 87 BetrVG, § 98 ArbGG
Einsetzung einer Einigungsstelle - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die "offensichtliche Unzuständigkeit" der Einigungsstelle; Ausschluss des Mitbestimmungsrechts wegen bestehender Betriebsvereinbarungen; Abschließender Charakter einer Betriebsvereinbarung; Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle weil der ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 2; ArbGG § 98
Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei bestehender Betriebsvereinbarung über Mitbestimmungsrecht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 15.06.2005 - 5 BV 52/05
- LAG Köln, 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Abänderung von Sozialplänen
Auszug aus LAG Köln, 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05
So hat das BAG z. B. gerade auch im Falle eines Sozialplanes, bei dem sich ein Betriebspartner auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berief, ausdrücklich ausgeführt, dass dann, wenn der andere Betriebspartner eine Anpassung verweigere und es nicht zu einem Einvernehmen über eine solche komme, die Einigungsstelle angerufen werden könne, die verbindlich entscheide (BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93 -). - BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96
Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle
Auszug aus LAG Köln, 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05
Gleiches hat das BAG im Falle der verschlechternden Ablösung einer Pensionsordnung entschieden und der Einigungsstelle ausdrücklich auch die Zuständigkeit dann zugewiesen, wenn die Betriebsparteien über den Wegfall der Geschäftsgrundlage streiten (BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 -).
- LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21
Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen …
Nach einer nicht nur vereinzelt vertretenen Gegenansicht ist eine solche Sperrwirkung nicht gegeben in Fällen der Störung oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (…LAG L. vom 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08, juris, Rz. 37;… Hess. LAG vom 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08, juris, Rz. 19; LAG L. vom 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05, juris, Rz. 7 ff.). - LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ …
Im Anschluss an eine Entscheidung des LAG Köln vom 06.09.2005 (4 TaBV 41/05) hat das Arbeitsgericht vielmehr die Ansicht vertreten, dass eine Betriebsvereinbarung auch durch Spruch der Einigungsstelle abgelöst werden könne, wenn sie noch nicht gekündigt bzw. jedenfalls noch normativ gültig sei.Nach einer nicht nur vereinzelt vertretenen Gegenansicht ist eine solche Sperrwirkung nicht gegeben in Fällen der Störung oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (…LAG Köln vom 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08, juris, Rz. 37;… Hess. LAG vom 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08, juris, Rz. 19; LAG Köln vom 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05, juris, Rz. 7 ff.).
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06
Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen …
a) Die Einigungsstelle ist entgegen der teilweise in der Literatur vertretenen Ansicht (…z.B.: Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., Rn 12 zu § 98;… ErfK/ Eisemann, a.a.O., Rn. 3 zu 3 98 ArbGG) nicht ohne weiteres offensichtlich unzuständig, wenn von einem Mitbestimmungsrecht bereits durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung Gebrauch gemacht wurde und diese weder gekündigt noch für unwirksam erklärt ist (LAG Köln, Beschl. v. 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05 -, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 44 a).
- LAG Köln, 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08
Einigungsstellenspruch; Wirksamkeit; Arbeitszeiterfassung; ÜT-Mitarbeiter
Im Unterschied zur 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln beruft sich die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05) nur auf Entscheidungen des BAG, bei denen der Wegfall der Geschäftsgrundlage im Streit war (BAG 10.08.1994 - 10 ABR 61/93; 23.09.1997 - 3 ABR 85/96). - LAG Köln, 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06
Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit
Diese Regel gilt für die Betriebsvereinbarungen, unabhängig davon, ob sie einvernehmlich von den Betriebspartnern abgeschlossen worden sind oder ob sie - wie in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14. August 2001, 1 AZR 619/00, entschiedenen Fall - im Wege der Zwangsschlichtung durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommen sind (so auch: LAG Köln, Beschluss vom 6. September 2005 - 4 TaBV 41/05 -). - LAG Hessen, 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08
Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle
In diesem Fall ist die Einigungsstelle erforderlichenfalls im Verfahren nach § 98 ArbGG zu bestellen (LAG Köln 06. September 2005 - 4 TaBV 41/05 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 44 a, zu A I 1; eine Zuständigkeit der Einigungsstelle sogar im Fall neuer tatsächlicher Entwicklungen generell annehmend LAG Köln 23. Januar 2007 - 9 TaBV 66/06 - AuR 2007/226 L, zu II 2 b bb bbb). - LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle
Wenn ein Mitbestimmungssachverhalt durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung abschließend geregelt ist, kann - erst nach Kündigung der Betriebsvereinbarung mit Ablauf der Kündigungsfrist eine andere Regelung die vorhandene ersetzen oder modifizieren (anderer Auffassung LAG Köln, Beschluss vom 6.9.2005 - 4 TaBV 41/05 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 44a; LAG Köln, Beschluss vom 23.1.2007 - 9 TaBV 66/06 = zit. nach Juris). - LAG Köln, 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14
Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit
Treten während der Laufzeit einer Betriebsvereinbarung nachträglich Entwicklungen auf, die nur die Abänderung eines Teils der Regelungen bei Beibehaltung des übrigen Regelungskomplexes sinnvoll erscheinen lassen, so kann es hiernach sachlich geboten und zulässig sein, lediglich eine Modifikation der Betriebsvereinbarung über die Zwangsschlichtung der Einigungsstelle anzustreben (LAG Köln, Beschl. v. 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06 - vgl. auch: LAG Köln, Beschl. v. 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05 -). - LAG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 9 TaBV 6/08
Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG - …
Das LAG Köln hat in seinen Entscheidungen vom 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05 - bzw. vom 23.01.2007 - 9 TaBV 66/07 - jeweils für Sonderfälle entschieden, dass eine zum Regelungsgegenstand bestehende ungekündigte Betriebsvereinbarung die Einsetzung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht ausschließt. - LAG Köln, 07.04.2016 - 12 TaBV 86/15
Einsetzung; Einigungsstelle; Gesamtbetriebsrat; Betriebsvereinbarung
Die Einigungsstelle ist offensichtlich unzuständig, wenn von einem Mitbestimmungsrecht bereits durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung Gebrauch gemacht wurde und diese weder gekündigt noch für unwirksam erklärt ist oder erachtet wird (LAG Hamm 26. Mai 2008 - 10 TaBV 51/08 - LAG Köln 6. September 2005 - 4 TaBV 41/05 - GMP/Schlewing 8. Aufl. § 98 Rn. 9;… ErfK/Koch 16. Aufl. § 100 ArbGG Rn. 3) . - LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
Einigungsstelle zu dem Thema "Regelung der Fragen eines Arbeitszeitkontos"