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   LAG Hessen, 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06   

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https://dejure.org/2006,26051
LAG Hessen, 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06 (https://dejure.org/2006,26051)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06 (https://dejure.org/2006,26051)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 4 TaBV 42/06 (https://dejure.org/2006,26051)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2006 - 4 TaBV 42/06 - teilweise aufgehoben.
  • ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18

    Verweigerung der Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen durch Betriebsrat

    Auch eine Nachholung der Begründung im späteren gerichtlichen Verfahren ist nicht möglich, da das gesamte Verfahren nach § 100 Abs. 2 BetrVG insgesamt auf eine zügige Durchführung ausgelegt ist (ArbG Offenbach, Beschluss vom 28.06.2016, 3 BV 12/16, juris, Rn 166 - 168, unter Bezugnahme auf LAG .................. a. M., Beschluss vom 17.10.2006, 4 TaBV 42/06 - konkret ging es im vom ArbG Offenbach entschiedenen Sachverhalt allerdings um die Begründungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat).
  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07

    Aufhebungsanspruch gemäß § 101 Satz 1 BetrVG

    Die erkennende Kammer wies mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 TaBV 42/06 - die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die Zurückweisung ihres Antrags durch das Arbeitsgericht mit der Begründung zurück, der Widerspruch des Betriebsrats sei nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG begründet, da die Arbeitgeberin vor der Versetzung ihrer Rechtspflichten gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, 2 SGB IX verletzt habe.

    Gemäß den Feststellungen der erkennenden Kammer im Beschluss vom 17. Oktober 2006 ( 4 TaBV 42/06 -) hatte die Arbeitgeberin die betroffenen Arbeitnehmer vorläufig versetzt, ohne dem Betriebsrat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG die Gründe mitzuteilen, aus denen die vorläufige Durchführung nach Ansicht der Arbeitgeberin dringend erforderlich gewesen sein soll.

    Es fehlte eine notwendige Verfahrensvoraussetzung (Hess. LAG 17. Oktober 2006 a. a. O., zu B II, m.w.N.).

    Aufgrund der daraus folgenden Verletzung der Begründungspflicht ist die Durchführung der personellen Maßnahmen unzulässig, da eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. Hess. LAG 17. Oktober 2006 a. a. O., zu B II).

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

    b) Die erkennende Kammer hat darüber hinaus mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 (- 4 TaBV 42/06 - nicht rechtskräftig, zu B I 2 c bb) die Ansicht vertreten, dass diese Pflichten des Arbeitgebers auch bei der internen Besetzung freier Stellen durch eine Versetzung bereits beschäftigter Arbeitnehmer bestehen.

    Für die Beziehung der Pflichten gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Satz 6 SGB IX auf die Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer spricht der von der Kammer mit dem zitierten Beschluss vom 17. Oktober 2006 (a.a.O., zu B I 2 c bb) erläuterte Normzweck.

    Sie entspricht aber - wie die Kammer mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 (a.a.O., zu B I 2 c bb) dargelegt hat - dem von den Gerichten zu beachtenden Normzweck.

  • LAG Hamm, 23.01.2015 - 13 TaBV 44/14

    Einstellung; Praktikant; Arbeitsverhältnis; Zustimmungsverweigerung; Betriebsrat;

    Damit wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit der Beschäftigung von namentlich arbeitslosen schwerbehinderten Menschen auch dann prüft und Besetzungsvorschläge der zuständigen Agentur für Arbeit zur Kenntnis nimmt, wenn er sich letztlich zu einer internen Besetzung mit einem bereits anderweitig im Betrieb zum Einsatz kommenden Arbeitnehmer entschließt ( Hessisches LAG, 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06 - juris; 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07 - juris).
  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12

    Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung -

    Es fehlt eine Verfahrensvoraussetzung ( LAG Frankfurt/Main 16. September 1986 - 4 TaBV 134/85 - NZA 1987/145 L; Hess. LAG 17. Oktober 2006 - 4 TaBV 42/06 - AuR 2007/145 L, zu B II; 07. November 2006 - 4 TaBV 108/06 - AuR 2007/185 L, zu II 2 ).

    Mit diesem Verfahren wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitgeber einen Mangel auf der ersten Stufe des Verfahrens noch nach Einleitung der dritten Verfahrensstufe heilen könnte ( Hess. LAG 17. Oktober 2006 a. a. O., zu B II; 07. November 2006 a. a. O., zu II 2 ).

  • LAG Hessen, 15.10.2019 - 4 TaBV 207/18

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG ; Vorläufige

    Es fehlt eine Verfahrensvoraussetzung ( LAG Frankfurt/Main 16. September 1986 - 4 TaBV 134/85 - NZA 1987/145 L; Hess. LAG 17. Oktober 2006 - 4 TaBV 42/06 - AuR 2007/145 L, zu B II; 07. November 2006 - 4 TaBV 108/06 - AuR 2007/185 L, zu II 2; 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - LAGE AÜG § 1 Nr. 9, zu B II 2 ).

    Mit diesem Verfahren wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitgeber einen Mangel auf der ersten Stufe des Verfahrens noch nach Einleitung der dritten Verfahrensstufe heilen könnte ( Hess. LAG 17. Oktober 2006 a. a. O., zu B II; 07. November 2006 a. a. O., zu II 2; 21. Mai 2013 a. a. O., zu B II 2 ).

  • LAG Hessen, 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08

    Rechtswidrige Durchführung einer Versetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Aufgrund der daraus folgenden Verletzung der Begründungspflicht ist die Durchführung der personellen Maßnahme unzulässig, da eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. Hess. LAG 17. Oktober 2006 - 4 TaBV 42/06 - AuR 2007/145 L, zu B II).
  • ArbG Siegburg, 16.01.2019 - 3 BV 24/18
    In diesem Fall kann die dringende Erforderlichkeit der vorläufigen Durchführung der Maßnahme nicht festgestellt werden, da das Verfahren nicht wirksam eingeleitet wurde (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06 -, Rn. 62, juris).
  • ArbG Darmstadt, 06.07.2007 - 1 BV 11/07

    Aufhebung einer Versetzung

    Insofern wird auf die Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgericht im Verfahren 4 TaBV 42/06 zwischen den Beteiligten Bezug genommen.
  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 295/07

    Aufhebung, Umfang, Unterlassung, Unterrichtung, Versetzung, Vornahme,

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