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   LAG Düsseldorf, 07.07.1993 - 4 Ta BV 45/93   

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https://dejure.org/1993,3085
LAG Düsseldorf, 07.07.1993 - 4 Ta BV 45/93 (https://dejure.org/1993,3085)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.1993 - 4 Ta BV 45/93 (https://dejure.org/1993,3085)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 4 Ta BV 45/93 (https://dejure.org/1993,3085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 37 Abs. 6
    Betriebsratsschulung: Pflicht zur detaillierten Aufschlüsselung der Kosten auch bei Durchführung durch private Bildungsträger unabhängig von deren Nähe zu einer Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jugendvertreter ; Betriebsratsmitglied; Schulung eines Bildungsträgers ; Kosten einer Schulung ; Detaillierte Rechnung ; Zahlungsanspruch ; Freistellungsanspruch

  • soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)

    § 37 Abs. 6 BetrVG; § 40 BetrVG
    Rechnungsoffenlegung von gewerkschaftlichen Bildungsträgern

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 37 Abs. 6
    Jugend- und Ausbildungsvertretung: Freistellung von Schulungskosten - Darlegungserfordernis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 2236
  • DB 1993, 1883
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07

    Zum Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung

    Nach der langjährigen ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer kann ein Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung geltend machen, solange seine Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG nicht gewahrt sind (vgl. etwa LAG Frankfurt am Main 21. September 1982 - 4 TaBV 94/82 - DB 1983/613; 06. April 1993 - 4 TaBV 45/93 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 13, zu II 2; Hess. LAG 21. September 2004 - 4 TaBVGa 131/04 - n.v., zu II 1).

    Nach der zitierten Rechtsprechung der erkennenden Kammer (LAG Frankfurt am Main 21. September 1982 a.a.O.; 06. April 1993 a.a.O., zu II 2, 3 b; Hess. LAG 21. September 2004 a.a.O., zu II 2, 3) ist die Unterlassungsverfügung grundsätzlich nur zeitlich beschränkt zu erlassen, wobei regelmäßig von einem Zeitraum von weniger als drei Monaten auszugehen ist.

  • LAG Hessen, 19.01.2010 - 4 TaBVGa 3/10

    Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung - einstweilige

    15 Nach der langjährigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer kann ein Betriebsrat vom Arbeitgeber die Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung verlangen, solange das Unterrichtungs- und Beteiligungsverfahren gemäß §§ 111, 112 BetrVG nicht vollständig abgeschlossen ist (vgl. etwa LAG Frankfurt am Main 21. September 1982 - 4 TaBV 94/82 - DB 1983/613; 06. April 1993 - 4 TaBV 45/93 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 12, zu II 2; Hess. LAG 27. Juni 2007 - 4 TaBV 137/07 - AuR 2008/267, zu III 3 b, mit näherer Begründung) .

    Mit ihm soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber diesen durch die Schaffung vollendeter Tatsachen zunichte machen kann (LAG Frankfurt am Main 06. April 1993 a. a. O., zu II 2; Hess. LAG 27. Juni 2007 a. a. O., zu III 3 b; ähnlich etwa LAG Berlin 07. September 1995 - 10 TaBV 5/95 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 13, zu II 2.2; LAG Hamburg 27. Juni 1997 - 5 TaBV 5/97 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 15, zu 1; LAG Thüringen 18. August 2003 - 1 Ta 104/03 - LAGE BetrVG 2001 § 111 Nr. 1, zu II 1 b; LAG Hamm 26. Februar 2007 - 10 TaBVGa 3/07 - NZA-RR 2007/469, zu B II 1 a; LAG Niedersachsen 04. Mai 2007 - 17 TaBVGa 57/07 - LAGE BetrVG 2001 § 111 Nr. 7, zu II 1; LAG München 22. Dezember 2008 - 6 TaBVGa 6/08 - AuR 2009/142, zu II 2 a aa; zum allgemeinen Meinungsstand über das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs im Rahmen der §§ 111, 112 BetrVG vgl. GK-BetrVG-Oetker 9. Aufl. § 111 Rn 243 - 251) .

  • ArbG Frankfurt/Main, 08.09.1998 - 8 BVGa 61/98

    Ordnungsgemäßes Zustandekommen des Beschlusses eines Betriebsrates;

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  • LAG Hessen, 18.01.2011 - 4 Ta 487/10

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung

    8 Dies gilt auch für den in der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main 21.09.1982 - 4 TaBV 94/82 - DB 1983/613; 06.04.1993 - 4 TaBV 45/93 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 12, zu II 2; Hess. LAG 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07 - AuR 2008/267, zu III 3 b; 19.01.2010 - 4 TaBVGa 3/10 - LAGE BetrVG 2001 § 111 Nr. 10, zu II) anerkannten Anspruch eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, die Durchführung einer Betriebsänderung zu unterlassen, solange das Unterrichtungs- und Beteiligungsverfahren nach §§ 111, 112 BetrVG nicht vollständig abgeschlossen ist.
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