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   LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09   

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https://dejure.org/2009,16244
LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09 (https://dejure.org/2009,16244)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09 (https://dejure.org/2009,16244)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 4 TaBV 7/09 (https://dejure.org/2009,16244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Betriebsratswahl, Anfechtung, Leiharbeitnehmer, Berücksichtigung, Größe des Betriebes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Leiharbeitsnehmern bei der Bestimmung der Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer

  • Judicialis

    BetrVG § 7; ; BetrVG § 9; ; BetrVG § 19; ; AÜG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 7 S. 2; BetrVG § 9; BetrVG § 19; AÜG § 14
    Ausschluss von Leiharbeitsnehmern bei der Bestimmung der Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09
    Richtig ist, dass der 7. Senat in seiner Entscheidung vom 10.03.2004 (7 ABR 49/03) in der Begründung darauf hinwies, auch die längerfristige Überlassung führe mangels einer arbeitsvertraglichen Bindung zum Entleiher nicht dazu, dass die überlassenen Arbeitnehmer zu Betriebsangehörigen des Entleiherbetriebs im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes würden, sofern sichergestellt sei, dass die Arbeitnehmer nicht auf Dauer überlassen würden (zitiert nach juris, Rnr. 19).

    Es sind jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass dieser im Vergleich zu betriebsangehörigen Arbeitnehmern wegen der nur partiellen Vertretung regelmäßig geringer einzuschätzende Arbeitsaufwand für Leiharbeitnehmer vom Gesetzgeber gewollt bei der Bemessung der Betriebsratsgröße in § 9 BetrVG zu berücksichtigen ist (BAG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - zitiert nach juris, Rnr. 22).

  • LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06

    Betriebsratswahl - passives Wahlrecht - beigestellter Arbeitnehmer - dauerhafte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09
    Dieser Ansatz wurde auch schon von zwei Landesarbeitsgerichten aufgegriffen, und zwar vom Landesarbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 - zitiert nach juris, Rnr. 52 ff.) und vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06 - zitiert nach juris, Rnr. 65).

    Sie ist daher mit der sogenannten "Gestellung" von Arbeitnehmern, sofern diese auf Dauer gerichtet ist, nicht vergleichbar (so auch LAG Hamburg - Beschluss vom 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 -, zitiert nach juris, Rnr. 51).

  • LAG Thüringen, 29.03.2007 - 8 TaBV 12/06
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09
    Dieses Unbehagen kann jedoch nur der Gesetzgeber beseitigen (Brose, NZA 05, 797 ff., 800; Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.03.2007 - 8 TaBV 12/06 - zitiert nach juris, Rnr. 19).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Betriebsratsgröße, Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmer,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09
    Dieser Ansatz wurde auch schon von zwei Landesarbeitsgerichten aufgegriffen, und zwar vom Landesarbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 - zitiert nach juris, Rnr. 52 ff.) und vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06 - zitiert nach juris, Rnr. 65).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des insoweit zuständigen 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitnehmer im Sinne von § 9 BetrVG nur die betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG, Beschluss vom 16.04.2003 - 7 ABR 53/02 - zitiert nach juris, Rnr. 16; BAG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 ABR 43/03 - zitiert nach juris, Rnr. 16).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 5 TaBV 38/10

    Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Anfechtung, Größe des Betriebsrates,

    Die Arbeitnehmerüberlassung ist daher mit der sogenannten ,,Gestellung" von Arbeitnehmern, sofern diese auf Dauer gerichtet ist, nicht vergleichbar (so auch LAG Hamburg - Beschluss vom 03.09.2007 ­ 8 TaBV 17/06 -, zit. n. Juris, Rn. 51; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 02.07.2009 ­ 4 TaBV 7/09 -, zit. n. Juris).

    Dies lässt sich aber weder mit der vom Bundesarbeitsgericht aus der Gesetzessystematik entwickelten Kumulationstheorie in Einklang bringen, noch dürfte Dörner mit seinen Hinweisen in der Festschrift für Wißmann so weit gehen, da er ausdrücklich darauf hinweist, dass nur im Einzelfall ohne arbeitsvertragliche Bindung allenfalls dann eine Ausnahme von der Kumulationstheorie anzunehmen sein könnte, sofern der Verleiher keinerlei Arbeitgeberrechte ausübe, wovon hier jedoch nicht die Rede sein kann (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 02.07.2009 ­ 4 TaBV 7/09 -, zit. n. Juris).

    cc) Ungeachtet dessen sieht sich auch die erkennende Beschwerdekammer - ebenso wie die 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 02.07.2009 ­ 4 TaBV 7/09) - aus Gründen der Gewaltenteilung als auch nicht befugt an, in dem hier zu beurteilenden Sachverhalt die Kumulationstheorie aufzugeben.

    Dieses Unbehagen kann jedoch nur der Gesetzgeber beseitigen (Brose, NZA 05, 797 ff., 800; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 02.07.2009 4 TaBV 7/09 -, zit. n. Juris.; Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschl. v. 29.03.2007 ­ 8 TaBV 12/06 ­ zit. nach Juris).

    Die Rechtmäßigkeit von Betriebsratswahlen wäre noch weniger berechenbar als bisher (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 02.07.2009 ­ 4 TaBV 7/09 -, zit. n. Juris; Dörner, Festschrift für Wißmann, S. 299).

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 1/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Größe des Betriebsrats; Berücksichtigung von

    Dieses Unbehagen kann jedoch nur der Gesetzgeber beseitigen (LAG Thüringen 29.03.2007 - 8 TaBV 12/06 - Rn. 19; LAG Schleswig-Holstein 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09 - Rn. 30; Brose, NZA 2005, 797, 800; vgl. auch: Düwell/Dahl, NZA-RR 2011, 1, 2; Düwell AuR 2011, 288).
  • LAG Hessen, 30.06.2011 - 9 TaBV 209/10

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei

    Denn die Arbeitnehmerüberlassung ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Entleiher (BAG Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 7 ABR 487/99 - EzA AÜG § 10 Nr. 10, zu I 1 b der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 10. Febr. 2011 - 25 TaBV 2219/10 - Juris; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 2. Juli 2009 - 4 TaBV 7/09 - Juris; LAG Bremen Beschluss vom 24. Nov.
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