Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13   

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https://dejure.org/2015,28018
LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2015,28018)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2015,28018)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2015,28018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG, § 31 BDSG, § 3a BDSG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 75 BetrVG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, §§ 3 Abs. 1 ArbSchG, 4 BildscharbV, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 50 Abs. 2 BetrVG, Anlage 2 der GBV, § 5 ArbSchG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 89, 66 ArbGG, § 76 Abs. 6 Satz 4 BetrVG, §§ 4, 7 KSchG, §§ 5, 6 KSchG, § 103 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG, § 7 KSchG, § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG, § 3 BildscharbV, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 75 Abs. 2 BetrVG, § 32 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BDSG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorgelagerte Beschlussfassung des Betriebsrats zur Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs; Erlöschen des Anfechtungsrechts bei Versäumung der Anfechtungsfrist

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 76, 87 BetrVG; § 100 ArbGG; § 33 BetrVG
    Einigungsstelle - Anfechtung - Anfechtungsfrist - Betriebsrat - Beschlussfassung - Ermessenskontrolle

  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines Vorratsbeschlusses des Betriebsrats zur Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsbeschluss zur Überprüfung des Einigungsstellenspruchs nicht "auf Vorrat" möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorgelagerte Beschlussfassung des Betriebsrats zur Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
    Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Vereinbarung über die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zustande, hat gemäß § 87 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle zu entscheiden (so BAG vom 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - NZA 2014, S. 989).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87

    Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
    Eine Verlängerung der Frist oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind ausgeschlossen, da eine den §§ 5 und 6 KSchG entsprechende Vorschrift über die Zulassung verspäteter Klagen und eine verlängerte Anrufungsfrist fehlt (so BAG vom 26.05.1988 - 1 ABR 11/87 - NZA 1989, Seite 26; Richardi, BetrVG, 13. Auflage, § 76 Rz 128; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85

    Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
    Aus diesem Grunde ist von den Betriebsparteien das Ergebnis der Arbeit der Einigungsstelle abzuwarten und erst dann die rechtliche Möglichkeit eröffnet, die Ermessensentscheidung der Einigungsstelle unter Wahrung der Anfechtungsfrist einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. zur vergleichbaren Situation bei § 103 Abs. 2 BetrVG: BAG vom 07.05.1986 - 2 ABR 27/85 - NZA 1986, Seite 719).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
    Es geht hierbei um eine Kontrolle des Ergebnisses der Tätigkeit der Einigungsstelle und alleine entscheidend ist, ob die im Spruch getroffene Regelung selbst sich innerhalb der Grenzen des Ermessens hält (vgl. BAG vom 31.08.19982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107).
  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
    Gegen die Entscheidung - 4 TaBV 8/13 - wurde Rechtsmittel eingelegt am: 07.10.2015, AZ: 1 ABR 46/15.
  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Auf die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. Mai 2015 - 4 TaBV 8/13 - teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 23.04.2014 - 4 TaBV 8/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35284
LAG Thüringen, 23.04.2014 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2014,35284)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 23.04.2014 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2014,35284)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 23. April 2014 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2014,35284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 126 b BGB

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Nachrichtenagentur unter Berücksichtigung einer Bestandsregelung für leitende Redakteure auch im Falle des Wegfalls ihrer Leitungs- und Führungsaufgabe; Unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 4
    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Nachrichtenagentur unter Berücksichtigung einer Bestandsregelung für leitende Redakteure auch im Falle des Wegfalls ihrer Leitungs- und Führungsaufgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Thüringen, 23.04.2014 - 4 TaBV 8/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktischen, brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG Urteil vom 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - AP Nr. 2 zum § 12 TVÜ ).
  • BAG, 22.03.2017 - 4 ABR 54/14

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung einer Leitenden Redakteurin nach

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 23. April 2014 - 4 TaBV 8/13 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36239
LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2013,36239)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2013,36239)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 4 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2013,36239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Beschlussverfahren, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Leiharbeitnehmer, Einstellung, Verbotsgesetz, vorübergehende Überlassung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur unbefristeten Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur unbefristeten Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat muss Einstellung eines Leiharbeitnehmers statt Stammkraft ohne zeitliche Begrenzung nicht zustimmen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07

    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13
    Wie und wann dieser Zugang bewirkt beziehungsweise als bewirkt anzusehen ist, wird nicht in § 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG geregelt, sondern diesbezüglich ist § 130 BGB heranzuziehen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07 -, zitiert nach juris Rn. 42).

    Aber auch insoweit gilt, dass aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit folgt, dass der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsratsmitglieder in ihrer Amtseigenschaft regelmäßig nur während ihrer Arbeitszeit in Anspruch genommen werden (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07 -, zitiert nach juris Rn. 42).

  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80

    Frage der ordnungsgemäßen Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13
    Vom Arbeitgeber einzuleitende Verfahren, bei denen sich der Betriebsrat innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern hat, sind daher vom Arbeitgeber grundsätzlich während der Arbeitszeit des für die Vertretung des Betriebsrates zuständigen Betriebsratsmitgliedes einzuleiten (BAG, Urteil vom 27.08.1982 - 7 AZR 30/80 -, zitiert nach juris Rn. 19).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich mit Beschluss vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - entschieden.
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13
    Das Merkmal "offensichtlich" erfordert eine grobe Verkennung der sachlich betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 7.11.1977 - 1 ABR 55/75 - zitiert nach juris Rn. 29).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13
    Denn sofern ein Arbeitgeber beantragt, eine vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zu ersetzen, so hat das Gericht auch ohne einen ausdrücklich darauf gerichteten Antrag des Arbeitgebers zu prüfen und gegebenenfalls festzustellen, dass die Zustimmung als erteilt gilt (BAG Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 33/87 - AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972; Raab in GK-BetrVG, 9. Auflage, § 99 Rn. 179).
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