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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 TaBV 9/05   

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https://dejure.org/2005,12412
LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 TaBV 9/05 (https://dejure.org/2005,12412)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2005 - 4 TaBV 9/05 (https://dejure.org/2005,12412)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 4 TaBV 9/05 (https://dejure.org/2005,12412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ermessensausübung des Betriebsrates im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung; Ersetzung der fehlenden Zustimmung bei Nichtvorliegen eines vom Betriebsrat geltend gemachten Grundes für die ...

  • Judicialis

    MTV § 15; ; MTV § 15 Abs. 5; ; MTV § 15 Nr. 5; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 3; ; BetrVG § 103 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Verstärkung der Beteiligungsrechte bei Kündigung älterer Arbeitnehmer - unbeschränkte gerichtliche Überprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 TaBV 9/05
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Verhältnis zur bloßen Anhörung nach § 102 Abs. 1 und zum Widerspruchsrecht nach § 102 Abs. 3 BetrVG werden durch eine zusätzliche verfahrensmäßige Hürde verstärkt (vgl. BAG, Urt. v. 21.06.2000, 4 AZR 379/99, AP Nr. 121 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12

    Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst

    (a) Das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 15 Ziff. 5 MTV ist am Verfahren des § 99 BetrVG orientiert (so mit zutreffenden Erwägungen LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu II der Gründe, juris).

    Zudem fehlt eine dem § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung, die einzelfallbetroffenen Beschäftigten förmlich zu beteiligen (LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu III der Gründe, juris).

    (1) In dem an § 99 BetrVG angelehnten Verfahren nach § 15 Ziff. 5 MTV wird die Zustimmung nur ersetzt, wenn binnen Wochenfrist auf eine ordnungsgemäße Unterrichtung schriftliche Einwendungen seitens des Betriebsrats erhoben wurden (LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu II der Gründe, juris).

    Der Betriebsrat hat seine Verweigerungsgründe deshalb dem Schutzzweck entsprechend auf Einwände gegen die konkrete Kündigungsabsicht zu beziehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu II der Gründe, juris: "Gründe gegen die ausgesprochene Kündigung").

    An seine derart vorgebrachten Erwägungen ist er dann auch im Weiteren derart gebunden, dass nur hierüber noch im Zustimmungsersetzungsverfahren befunden wird (LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu II der Gründe, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 4 Sa 599/06

    Sozialauswahl: Begrenzung des auswahlrelevanten Personenkreises aufgrund des

    Dieser Beschluss ist rechtskräftig (4 TaBV 9/05).
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