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   LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2008 - 4 TaBV 9/08   

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https://dejure.org/2008,12782
LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2008 - 4 TaBV 9/08 (https://dejure.org/2008,12782)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.07.2008 - 4 TaBV 9/08 (https://dejure.org/2008,12782)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 4 TaBV 9/08 (https://dejure.org/2008,12782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Arbeitnehmerüberlassung, vorübergehend, gewerbsmäßig, Konzern, intern, Konzernmutter, Gewinnerzielungsabsicht, mittelbare Gewinnerzielungsabsicht, Wirtschaftsunternehmen, Rechtsmissbrauch, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsverweigerungsgrund des Betriebsrats des Entleiherbetriebes bei fehlender Erlaubnis des gewerbsmäßig handelnden Verleihers; Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung durch einen auf Selbstkostenbasis tätig werdenden Verleiher; Übernahme der Verwaltungsaufgaben ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; AÜG § 1 Abs. 1 Ziff. 1; ; AÜG § 1 Abs. 3 Ziff. 2; ; AÜG § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung; Leiharbeitnehmer; gewerbsmäßig, Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2008 - 4 TaBV 9/08
    Personalführungsgesellschaften, deren einziger Zweck die Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ist, um sie dauerhaft zu anderen Konzernunternehmen zu entsenden, unterliegen deshalb den Bestimmungen des AÜG (BAG, Beschluss vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - zitiert nach JURIS Rn. 23).

    Deckt dagegen das Überlassungsentgelt allenfalls die Selbstkosten des Arbeitgebers, liegt grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht vor (BAG, Beschluss vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - zitiert nach JURIS - Rn. 26).

    Die im Konzern zur Vereinheitlichung der Arbeitsrechtsbeziehung gebildete Personalführungsgesellschaft sei jedenfalls dann nicht auf Gewinnerzielung angelegt, wenn sie als eine Service-Agentur und ausgelagerte Personalabteilung auf Selbstkostenbasis betrieben werde, um die angeschlossenen Konzernunternehmen bei der formalen Abwicklung von Arbeitsverträgen zu unterstützen (BAG, Beschluss vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - zitiert nach JURIS, Rn. 26).

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2008 - 4 TaBV 9/08
    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - zitiert nach JURIS Rn. 41).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 8/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2008 - 4 TaBV 9/08
    Bei der Feststellung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gewinnerzielungsabsicht kann - insoweit schließt sich die erkennende Kammer der Auffassung der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts (3 TaBV 8/08) an - angesichts der gewählten Konzernstrukturen hier nicht allein auf die Absichten der HB abgestellt werden.
  • LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb

    Für eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung spricht es zwar, dass auch ein Verleiher, der auf Selbstkostenbasis tätig wird, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben kann, wenn sich dies wirtschaftlich positiv auf das Unternehmen auswirkt (vgl. LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 3. Juli 2008 - 4 TaBV 9/08 - EzAÜG § 1 AÜG Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung Nr. 43).
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