Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26497
LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12 (https://dejure.org/2012,26497)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12 (https://dejure.org/2012,26497)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2012 - 4 TaBV 958/12 (https://dejure.org/2012,26497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 76 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG, § 3 Abs 1 S 1 PflegeArbbV, § 2 PflegeArbbV, § 271 BGB
    Zuständigkeit der Einigungsstelle hinsichtlich Fälligkeit des Arbeitsentgelts - keine Sperrwirkung durch § 3 Abs 1 PflegeArbbV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstellenspruch zur bargeldlosen Entgeltauszahlung im Pflegedienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstellenspruch zur bargeldlosen Entgeltauszahlung im Pflegedienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über den Fälligkeitstermin des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12
    Zumindest hinsichtlich des Entgelts aufgrund Arbeits- und Tarifvertrags entfaltet § 3 Abs. 1 PflegeArbbV keine Sperrwirkung nach § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG (Anschluss an LArbG Berlin-Brandenburg 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11).(Rn.29).

    Im Übrigen hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf den in einem Parallelverfahren ergangenen und den Beteiligten bekannten Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011 - 6 TaBV 1027/11 - die Wirksamkeit der durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Betriebsvereinbarung bejaht.

    Er bezieht sich auf das arbeitsgerichtliche Urteil und die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011 (6 TaBV 1027/11).

    Damit ist keine Regelung für einen Anspruch des Arbeitnehmers auf darüber hinausgehendes, gleich hohes oder niedrigeres Entgelt aufgrund Arbeits- oder Tarifvertrags getroffen worden (LAG Berlin Brandenburg 15. Juli 2011 - 6 TaBV 1027/11 - NZA-RR 2011, 512 (513)).

    Die Auslegung der Fälligkeitsregelung in der PflegeArbbV steht außer Zweifel und ist deshalb nicht höchstrichterlich klärungsbedürftig (so bereits auch LAG Berlin Brandenburg 15. Juli 2011 - 6 TaBV 1027/11 - NZA-RR 2011, 512 (513)).

  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12
    Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst auch die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist und damit deren Fälligkeit (BAG 25. April 1989 - 1 ABR 91/87 - EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 6 = AP Nr. 3 zu § 98 ArbGG 1979).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12
    Mit diesem Vorrang wird berücksichtigt, dass für die Erreichung des Mitbestimmungszwecks kein Raum mehr vorhanden ist, wenn eine den Arbeitgeber bereits bindende Regelung durch Gesetz oder Tarifvertrag vorliegt (BAG 24.02.1987 - 1 ABR 18/85 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 10 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Richardi BetrVG 13. Aufl. § 87 Rn. 143).
  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12
    Voraussetzung ist, dass es sich um zwingendes und nicht lediglich dispositives Recht handelt (BAG 29.03.1977 - 1 ABR 123/74 - EzA § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn Nr. 2 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier BetrVG 26. Aufl. § 87 Rn. 29).
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. August 2012 - 4 TaBV 958/12 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht