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   OLG Hamm, 08.11.2016 - I-4 U 1/10   

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https://dejure.org/2016,59768
OLG Hamm, 08.11.2016 - I-4 U 1/10 (https://dejure.org/2016,59768)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2016 - I-4 U 1/10 (https://dejure.org/2016,59768)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2016 - I-4 U 1/10 (https://dejure.org/2016,59768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    (Funktions-)Arzneimittel, Grinkgo-biloba-Extrakt, arzneimittelrechtliche Zulassung, wettbewerbswidriger Vertrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Ginkgo-biloba-Extrakts ohne arzneimittelrechtliche Zulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Ginkgo-biloba-Extrakts ohne arzneimittelrechtliche Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Produkt mit Ginkgo-biloba-Extrakt als zulassungspflichtiges Funktionsarzneimittel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Produkt mit Ginkgo-biloba-Extrakt als zulassungspflichtiges Funktionsarzneimittel

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 116 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Produkt mit pharmakologischer Wirkung ohne arzneimittelrechtliche Zulassung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.09.2012 - C-308/11

    Chemische Fabrik Kreussler - Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Art. 1

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 4 U 1/10
    Eine "pharmakologische Wirkung" einer Substanz im Sinne von Art. 1 Nr. 2 b) der Richtlinie 2001/83/EG setzt voraus, dass eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen dieser Substanz und einem zellulären Bestandteil des Körpers des Anwenders oder einem beliebigen im Körper des Anwenders vorhandenen zellulären Bestandteil besteht (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1167 - Chemische Fabrik Kreussler).

    Die Beurteilung der Frage, ob Produkte, die eine physiologisch wirksame Substanz enthalten, Funktionsarzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 a) AMG bzw. Art. 1 Nr. 2 b) der Richtlinie 2001/83/EG sind, erfordert eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, bei der insbesondere die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellbaren pharmakologischen (oder immunologischen oder metabolischen) Eigenschaften des Produkts zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1167 - Chemische Fabrik Kreussler; BGH, GRUR 2015, 811 - Mundspüllösung II).

    Ein Produkt kann nur als Funktionsarzneimittel angesehen werden, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch physiologische Funktionen des Menschen in signifikanter Weise wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann (EuGH, GRUR 2012, 1167 - Chemische Fabrik Kreussler, mwN; BGH, GRUR 2015, 811 - Mundspüllösung II).

  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 141/13

    ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; Richtlinie 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 4 U 1/10
    Von einem Funktionsarzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 a) AMG (Art. 1 Nr. 2 b) der Richtlinie 2001/83/EG) kann nur ausgegangen werden, wenn die pharmakologische (oder - was hier nicht in Rede steht - immunologische oder metabolische) Wirkung des Produkts feststellbar ist und die physiologischen Funktionen des Menschen nennenswert beeinflusst werden (BGH, GRUR 2015, 811 - Mundspüllösung II, mwN).

    Die Beurteilung der Frage, ob Produkte, die eine physiologisch wirksame Substanz enthalten, Funktionsarzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 a) AMG bzw. Art. 1 Nr. 2 b) der Richtlinie 2001/83/EG sind, erfordert eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, bei der insbesondere die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellbaren pharmakologischen (oder immunologischen oder metabolischen) Eigenschaften des Produkts zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1167 - Chemische Fabrik Kreussler; BGH, GRUR 2015, 811 - Mundspüllösung II).

    Ein Produkt kann nur als Funktionsarzneimittel angesehen werden, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch physiologische Funktionen des Menschen in signifikanter Weise wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann (EuGH, GRUR 2012, 1167 - Chemische Fabrik Kreussler, mwN; BGH, GRUR 2015, 811 - Mundspüllösung II).

  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 11/14

    Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln:

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 4 U 1/10
    Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG, nach der grundsätzlich nur zugelassene Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden dürfen, stellt eine Marktverhaltensregelung dar (BGH, Urteil vom 25. Juni 2015 - I ZR 11/14 - Chlorhexidin).

    Der vorliegende Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG beinhaltet eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen der betroffenen Marktteilnehmer (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2015 - I ZR 11/14 - Chlorhexidin).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 4 U 1/10
    In der Regel bedarf es daher keiner detaillierten Darlegungen (BGH, GRUR 2001, 84 - Neu in Bielefeld II; Köhler /Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 2.55).
  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 4 U 1/10
    Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich ist, wobei ein großzügiger Maßstab anzulegen ist (BGH, GRUR 2001, 849, 850 - Remailing-Angebot; BGH, GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 4 U 1/10
    Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich ist, wobei ein großzügiger Maßstab anzulegen ist (BGH, GRUR 2001, 849, 850 - Remailing-Angebot; BGH, GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2017 - 13 LB 31/14

    Anspruch auf Erlass einer lebensmittelrechtlichen Allgemeinverfügung zur Einfuhr

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass das Extraktionsmittel die wirkbestimmenden Inhaltsstoffe des Extrakts beeinflusst (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 8.11.2016 - I-4 U 1/10 -, juris Rn. 85).

    (3) Mit dem Nachweis der pharmakologischen Wirkung von Produkten mit GbE in einer Dosierung von 120mg/Tag (siehe oben (1)) und 80mg/Tag (siehe oben (2)) ist auch der wissenschaftliche Nachweis für die pharmakologische Wirkung der streitgegenständlichen Produkte mit GbE in einer Dosierung von 100mg/Tag erbracht (so auch OLG Hamm, Urt. v. 8.11.2016, a.a.O., Rn. 73 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2021 - 13 LB 31/14

    Abgrenzung eines Lebensmittels in Form eines Nahrungsergänzungsmittels von einem

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass das Extraktionsmittel die wirkbestimmenden Inhaltsstoffe des Extrakts beeinflusst (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 8.11.2016 - I-4 U 1/10 -, juris Rn. 85).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2022 - 6 U 111/21

    Gingko-Extrakt als neuartiges Lebensmittel

    Eine pharmakologische Wirkung kann schon unterhalb der Schwelle der therapeutischen Wirksamkeit gegeben sein (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8.11.2016 - I-4 U 1/10 = PharmR 2017, 299 - Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt).

    (a) Für eine signifikante Wirkung spricht zunächst das Gutachten von A vom 23.3.2015 (Anlage K10), das im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem OLG Hamm erstellt wurde (Az. I-4 U 1/10 = PharmR 2017, 299).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 15 U 21/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fertigarzneimitteln auf der Basis von

    Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 S. 1 AMG stellt anerkanntermaßen eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 3a UWG dar (BGH, GRUR-Prax 2016, 90 - Chlorhexidin; OLG Hamm, GRUR-Prax 2017, 292 - Grinkgo-biloba-Extrakt).
  • VG Köln, 27.02.2018 - 7 K 4969/16
    vgl. hierzu: Urteil der Kammer vom 28.04.2015 - 7 K 395/13 - OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 4 U 1/10 -.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.11.2010 - 4 U 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12272
OLG Köln, 11.11.2010 - 4 U 1/10 (https://dejure.org/2010,12272)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.2010 - 4 U 1/10 (https://dejure.org/2010,12272)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 2010 - 4 U 1/10 (https://dejure.org/2010,12272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1
    Zurückweisung der Berufung betreffend die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall mangels Geeignetheit eines einzuholenden Sachverständigengutachtens zum Beweis des konkreten Unfallgeschehens

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1
    Zurückweisung der Berufung betreffend die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall mangels Geeignetheit eines einzuholenden Sachverständigengutachtens zum Beweis des konkreten Unfallgeschehens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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