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   OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08   

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https://dejure.org/2008,9226
OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,9226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,9226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,9226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 2; ; UWG § 14 Abs. 2; ; BGB § 126 b; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 309 Nr. 7; ; BGB § 309 Nr. 8; ; BGB § 312 c; ; BGB § 312 d; ; BGB § 355; ; ZPO § 540 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatzgeschäften über das Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 4 U 206/07

    Beginn der Widerrufsfrist i.R.d. Widerrufsrechts und Rückgaberechts bei Abschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Bei den §§ 312 c ff. BGB wie auch bei den §§ 307 ff. BGB handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (z.B. Urteile v. 06.03.2008, jeweils in den Sachen 4 U 206/07 und 4 U 4/08; und v. 13.03.2008, Az. 4 U 3/08).

    Das ist im Fall der Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen regelmäßig zu bejahen sein (vgl. Senatsurteile v. 06.03.2008, Az. 4 U 206/07 und 4 U 4/08; Köhler, NJW 2008, a.a.O, S.181).

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 4 U 4/08

    Anforderungen an die Belehrung über die Widerrufsfrist bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Bei den §§ 312 c ff. BGB wie auch bei den §§ 307 ff. BGB handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (z.B. Urteile v. 06.03.2008, jeweils in den Sachen 4 U 206/07 und 4 U 4/08; und v. 13.03.2008, Az. 4 U 3/08).

    Das ist im Fall der Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen regelmäßig zu bejahen sein (vgl. Senatsurteile v. 06.03.2008, Az. 4 U 206/07 und 4 U 4/08; Köhler, NJW 2008, a.a.O, S.181).

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, UWG, 4. Aufl. 2006, § 8 Rn. 184).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, UWG, 4. Aufl. 2006, § 8 Rn. 184).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; s.a. Roggenkamp, Anm. zu dem genannten Urteil des OLG Frankfurt, jurisPR-ITR 3/2007 Anm. 2), so insbes.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Es liegt demgegenüber - wie beim KG (in der Sache 5 W 371/07; Beschl. v. 25.01.2008) - noch kein Fall derart vor, in dem ein "Massenabmahner" den Gerichtsstand nicht nach den ihm vorteilhaften Präferenzen, sondern allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt und möglichst auch hohe Kosten verursacht werden, ohne dass hierfür sachliche Gründe erkennbar sind.
  • OLG Hamm, 10.12.2004 - 11 U 102/04

    Wunsch nach Originalverpackung, Retourenaufkleber, Rücksendeschein sind

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Vielmehr steht ihm ein an keine Voraussetzungen bzw. Bedingungen gebundenes Widerrufsrecht zu (vgl. § 357 II BGB; ferner OLG Hamm, 11. Zs., NJW-RR 2005, 1582; OLG Frankfurt CR 2006, 195).
  • OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07

    Gerichtszuständigkeiten bei Internetklagen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Da er sich gegen einen Internetauftritt der Antragsgegnerin wendet, konnte er grundsätzlich nach seinem Belieben einen Gerichtsstand in Deutschland auswählen, da die Angebote im Internet bundesweit verfügbar sind (vgl. Senat, Beschluss v. 15.10.2007, Az. 4 W 148/07).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Geht es andererseits dem Gläubiger hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestands nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 1 U 127/05

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen im Online-Versandhandel

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 4 U 65/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Er durfte sich zur Durchsetzung seines Anspruchs auf Erstattung der Abmahnkosten auch und vor allem dasjenige Landgericht in Deutschland aussuchen, vor dem er sich die größten Erfolgsaussichten für sein Begehren versprach (vgl. zum Vorstehenden u. a. Senat, BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 48/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens gegen Wettbewerbsverletzungen

    Denn sie durfte sich zur Durchsetzung ihres Verfügungsanspruchs auch und vor allem dasjenige Landgericht in Deutschland aussuchen, vor dem sie sich die größten Erfolgsaussichten für ihr Begehren versprach (zum Vorstehenden u.a. Senat BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

    Denn sie durfte sich zur Durchsetzung ihres Klageanspruchs auch und vor allem dasjenige Landgericht in Deutschland aussuchen, vor dem sie sich die größten Erfolgsaussichten für ihr Begehren versprach (vgl. Senat BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des Missbrauchs

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 4 U 27/09

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.) wie insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse oder eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer.

    Solche Umstände liegen hier in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes und in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08).

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13

    Was ist im Wettbewerbsrecht ein Unternehmen

    Abgesehen davon verschaffen sich gerade kleinere Anbieter durch derlei Vorgehen auch gegenüber größeren Anbietern auf unlautere Art und Weise betriebswirtschaftliche Vorteile (vgl. hierzu Senat BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung und der Geltendmachung von

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • LG Bochum, 13.08.2012 - 17 O 89/12

    Zum Anbieten nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Selbst die bewusste Ausnutzung eines "Rechtsprechungsgefälles" ist dabei erlaubt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 01.04.2008 - 4 U 10/08).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 4 U 104/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Bootszubehör ohne Angabe eines

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33533
OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,33533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,33533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,33533)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08
    Im Rahmen des § 301 Abs. 1 ZPO soll eine unterschiedliche Beurteilung von entscheidungsrelevanten Fragen im Rahmen eines Verfahrens gerade vermieden werden; die Bestimmung zielt darauf, es schon nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung bloßer Urteilselemente kommen zu lassen; dass hierdurch auch prozessuale Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet sein mögen, muss hingenommen werden (BGH Urteil vom 26.09.1996 - X ZR 48/95 Rn. 26 m.w.N.; BGH Urteil vom 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - Rn. 9).

    Es trifft zwar zu, dass grundsätzlich die Gefahr einer Widersprüchlichkeit in geeigneten Fällen (auch noch in der Berufungsinstanz) dadurch beseitigt werden kann, dass über die Vorfrage ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht, durch das die Möglichkeit eines Widerspruchs zwischen dem Teilurteil und dem Schlussurteil ausgeräumt wird (BGH Urteil vom 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - Rn. 10).

  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08
    Dem lässt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts den auch im Verfahren 5 U 40/06 gegenüber der Kündigung mit dem nämlichen Argument erhobenen Treuwidrigkeitseinwand als unerheblich erachtet hat, weil nach den Feststellungen der von der hiesigen Beklagten beauftragten Kontendetektei bei angeblich richtiger Buchung zum 14.09.2001 der Sollsaldo auf dem Konto Nr. B ohnehin nur auf - 46.589,88 DM zurückgeführt worden wäre; es sei deshalb nicht ersichtlich, dass die angeblichen Fehlbuchungen an der Kontoüberziehung bzw. an der mangelnden Zahlungsfähigkeit der hiesigen Beklagten etwas geändert hätten.
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08
    Soweit "Nutzungsentschädigungs"ansprüche in Rede stehen, wird das Landgericht die Entscheidung des BGH vom 12.05.1998 - XI ZR 79/97 (= NJW 1998, 2529 ff.) zu beachten haben.
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08
    Die Höhe des nach billigem Ermessen gerechtfertigten Zinssatzes dürfte vielmehr gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 06.03.1986 - III ZR 195/84) zu den Grundlagen der Zulässigkeit entsprechender einseitiger Zinsanpassungsklauseln durch das Gericht mit Blick auf die zu ermittelnden oder zu schätzenden Verbesserungen der Refinanzierungskonditionen der Klägerin zu bestimmen sein.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08
    Eine solche Gefahr ist bereits dann anzunehmen, wenn die Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (BGH Urteil vom 25.11.2003 - VI ZR 8/03 - Rn. 11).
  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 296/00

    Zulässigkeit eines Grundurteils über einen mit einer Teilklage verfolgten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08
    Der Erlass eines Grundurteils über den mit der Klage verfolgten Zahlungsanspruch kam wegen dessen Abhängigkeit von der Wirksamkeit der Kündigung der streitgegenständlichen Darlehensverträge im vorliegenden Fall vielmehr (zulässigerweise) überhaupt nur bei gleichzeitiger Entscheidung jedenfalls über den Widerklageantrag zu 2. in Betracht, da mit diesem auf Feststellung gerichteten Antrag die Wirksamkeit der Kündigung gerade geleugnet wird (zu einer vergleichbaren Situation vgl. nur: BGH Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 296/00 - Rn. 7 auch im Folgenden jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 4 U 10/08
    Im Rahmen des § 301 Abs. 1 ZPO soll eine unterschiedliche Beurteilung von entscheidungsrelevanten Fragen im Rahmen eines Verfahrens gerade vermieden werden; die Bestimmung zielt darauf, es schon nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung bloßer Urteilselemente kommen zu lassen; dass hierdurch auch prozessuale Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet sein mögen, muss hingenommen werden (BGH Urteil vom 26.09.1996 - X ZR 48/95 Rn. 26 m.w.N.; BGH Urteil vom 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - Rn. 9).
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