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   OLG Hamm, 17.12.2013 - I-4 U 100/13   

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OLG Hamm, 17.12.2013 - I-4 U 100/13 (https://dejure.org/2013,38031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2013 - I-4 U 100/13 (https://dejure.org/2013,38031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - I-4 U 100/13 (https://dejure.org/2013,38031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • R&W Online

    Domainverwalter haftet nicht für Impressumsverstoß ägyptischer Reiseanbieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationspflichten eines in Ägypten residierenden Dienstanbieters

  • kanzlei.biz

    Keine Störerhaftung des Domaininhabers für fehlende Pflichtangaben

  • internetrechtsiegen.de

    Impressumpflicht für ausländische Webseiten die in Deutschland abrufbar sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Informationspflichten eines in Ägypten residierenden Dienstanbieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine generelle Störerhaftung für Domainbetreiber

  • angster.net (Kurzinformation)

    Auch außerhalb der EU müssen sich Diensteanbieter an Impressumspflicht halten - Domaininhaber ist aber nicht ohne Weiteres Anbieter

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Anbieter aus dem Nicht-EU-Ausland müssen deutsche Impressumspflicht beachten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht auch für Anbieter aus Nicht-EU-Staaten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Impressumspflicht nach § 5 TMG für Anbieter aus Nicht-EU-Staaten - Werbeauftritt in Deutschland begründet Anwendung deutschen Rechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 170
  • MMR 2014, 175
  • K&R 2014, 205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Da die Verantwortlichkeit sowohl für die Störerhaftung als auch für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten auf die Verletzung von Prüfpflichten gestützt wird (BGHZ 173, 188 Tz. 22, 36 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei Y; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten), kann dort für die Formulierung des Unterlassungsantrags nichts Abweichendes gelten.

    Im UWG hat der BGH dagegen das Instrument der Störerhaftung aufgegeben (BGHZ 173, 188 Tz. 25 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei Y; GRUR 2011, 152 Tz. 36 - Kinderhochstühle im Internet).

    Zwar ist anerkannt, dass auch nach Aufgabe der Störerhaftung derjenige, der durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet hat, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, verpflichtet ist, den Eintritt einer Schädigung zu verhindern, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist (BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei Y).

    Ein pflichtwidriges Unterlassen kann durchaus darin liegen, dass durch die Anmeldung einer Domain, über welche ein Dritter kommerzielle Angebote verbreitet, gesetzlich geschuldete Informationen vorenthalten werden (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 37 - Jugendgefährdende Medien bei Y; vgl. auch BGH GRUR 2012, 304 Tz. 49 - Basler Haar-Kosmetik).

    Die hieraus folgenden Verkehrspflichten konkretisieren sich als Prüfpflichten und sind davon abhängig, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGHZ 173, 188 Tz. 38).

    Eine Handlungspflicht wird erst dadurch aktiviert, dass der Verkehrspflichtige Kenntnis von einer klaren und konkreten Verletzung für ein Rechtsgut erhält (BGHZ 173, 188 Tz. 42) und daraufhin das Angebot nicht unverzüglich sperrt (BGH aaO. Tz. 43).

    Gerade vor diesem Hintergrund stellt der BGH in der Entscheidung "Jugendgefährdende Schriften bei Y" die zusätzliche Voraussetzung auf, dass es um die Gefährdung eines "Rechtsgut(s) von hoher Bedeutung" (BGHZ 173, 188 Tz. 40) geht und der Umfang der Verkehrspflicht dem Gewicht dieses Rechtsguts ebenso wie der Eindeutigkeit des Verstoßes entspricht.

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Anerkannt ist zwar, dass auch der Verpächter einer Domain (BGH GRUR 2009, 1093 Tz. 13 - Focus Online) oder der bloß in der Anmeldung genannte technische Administrator (BGH GRUR 2012, 304 Tz. 49 - Basler Haar-Kosmetik) für rechtsverletzende Inhalte, die über die Domain zugänglich werden, als Störer haftbar sein kann.

    Die entschiedenen Fälle betreffen aber eine Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen (BGH GRUR 2009, 1093: Meinungsportal) oder Eingriffe in Gewerbliche Schutzrechte (BGH GRUR 2012, 304: Kennzeichen).

    Ein pflichtwidriges Unterlassen kann durchaus darin liegen, dass durch die Anmeldung einer Domain, über welche ein Dritter kommerzielle Angebote verbreitet, gesetzlich geschuldete Informationen vorenthalten werden (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 37 - Jugendgefährdende Medien bei Y; vgl. auch BGH GRUR 2012, 304 Tz. 49 - Basler Haar-Kosmetik).

    Eine allgemeine Prüfpflicht besteht dabei ebenso wenig wie für die Störerhaftung (BGH aaO. mit Hinweis auf Art. 15 Abs. 1 E-Commerce-Richtlinie), so dass allein die Zurverfügungstellung der Domain noch nicht zur Haftung führt (BGH aaO. Tz. 41; BGH GRUR 2012, 304 Basler Haar-Kosmetik).

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Anerkannt ist zwar, dass auch der Verpächter einer Domain (BGH GRUR 2009, 1093 Tz. 13 - Focus Online) oder der bloß in der Anmeldung genannte technische Administrator (BGH GRUR 2012, 304 Tz. 49 - Basler Haar-Kosmetik) für rechtsverletzende Inhalte, die über die Domain zugänglich werden, als Störer haftbar sein kann.

    Die entschiedenen Fälle betreffen aber eine Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen (BGH GRUR 2009, 1093: Meinungsportal) oder Eingriffe in Gewerbliche Schutzrechte (BGH GRUR 2012, 304: Kennzeichen).

  • KG, 07.06.2013 - 5 U 110/12

    aserbaidschan.de

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Zwar mögen solche Berichte einen gewissen Anscheinsbeweis dafür begründen, dass ein Fax abgesendet wurde, daraus folgt aber nicht der Beweis für die korrekte Übermittlung, also den Zugang (vgl. BGH NJW 2013, 2514 Tz. 10 f.; BGH, Beschl. V. 21.07.2011 - IX ZR 148/10 - BeckRS 2011, 21743 unter Rz. 3; ebenso KG Urt. v. 07.06.2013 - 5 U 110/12 - BeckRS 2013, 12032 mit dem Hinweis darauf, dass "[n]ormalerweise [...] eine Absendung ... noch nicht den Zugang [beweist]", insoweit nicht abgedruckt in GRUR-RR 2013, 490).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 148/10

    Zugangsnachweis bei Telefaxübermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Zwar mögen solche Berichte einen gewissen Anscheinsbeweis dafür begründen, dass ein Fax abgesendet wurde, daraus folgt aber nicht der Beweis für die korrekte Übermittlung, also den Zugang (vgl. BGH NJW 2013, 2514 Tz. 10 f.; BGH, Beschl. V. 21.07.2011 - IX ZR 148/10 - BeckRS 2011, 21743 unter Rz. 3; ebenso KG Urt. v. 07.06.2013 - 5 U 110/12 - BeckRS 2013, 12032 mit dem Hinweis darauf, dass "[n]ormalerweise [...] eine Absendung ... noch nicht den Zugang [beweist]", insoweit nicht abgedruckt in GRUR-RR 2013, 490).
  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Zwar mögen solche Berichte einen gewissen Anscheinsbeweis dafür begründen, dass ein Fax abgesendet wurde, daraus folgt aber nicht der Beweis für die korrekte Übermittlung, also den Zugang (vgl. BGH NJW 2013, 2514 Tz. 10 f.; BGH, Beschl. V. 21.07.2011 - IX ZR 148/10 - BeckRS 2011, 21743 unter Rz. 3; ebenso KG Urt. v. 07.06.2013 - 5 U 110/12 - BeckRS 2013, 12032 mit dem Hinweis darauf, dass "[n]ormalerweise [...] eine Absendung ... noch nicht den Zugang [beweist]", insoweit nicht abgedruckt in GRUR-RR 2013, 490).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 187/07

    Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Vor diesem Hintergrund ist § 5 Abs. 1 TMG eine Marktverhaltensvorschrift, deren Verletzung grundsätzlich auch über § 4 Nr. 11 UWG gerügt werden kann (BGH GRUR 2007, 159 Tz. 15 - Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 4.12.2008 - 6 U 187/07, CR 2009, 253 = BeckRS 2009, 4881; OLG Düsseldorf MMR 2008, 682, 683; Wüstenberg, VuR 2013, 403).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Allerdings können auch solche Anträge dadurch bestimmt werden, dass auf den konkreten Verletzungsfall Bezug genommen wird (BGH GRUR 2013, 850 Tz. 11 - Grundpreisangabe, dort zur Formulierung "deutlich lesbar" bei Grundpreisangaben im Supermarkt).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Da die Verantwortlichkeit sowohl für die Störerhaftung als auch für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten auf die Verletzung von Prüfpflichten gestützt wird (BGHZ 173, 188 Tz. 22, 36 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei Y; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten), kann dort für die Formulierung des Unterlassungsantrags nichts Abweichendes gelten.
  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 4 U 54/09

    Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Werbeanrufe; Verjährung von

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13
    Zwar wird in dem Antrag die Formulierung des § 5 TMG teilweise aufgegriffen und damit der Eindruck einer rein gesetzeswiederholenden und daher unbestimmten Fassung des Unterlassungsantrages virulent (vgl. BGH GRUR 2011, 433 Tz. 13 - Menebröcker; Senat, Urt. v. 30.6.2009 - 4 U 54/09, OLG-Rep. 2006, 800).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • LG Siegen, 09.07.2013 - 2 O 36/13

    Keine Impressumspflicht für ausländische Anbieter

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

  • OLG Köln, 23.03.2007 - 6 U 227/06

    Preisangaben bei Internetbuchung von Flugreisen

  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 17/07

    Diensteanbieter nach § 2 Nr. 1 TMG bei Internetpräsentation gewerblicher

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

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