Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.05.1988 - 4 U 101/87   

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OLG Celle, 13.05.1988 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1988,12690)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.05.1988 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1988,12690)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Mai 1988 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1988,12690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1988, 702
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

    Damit eignet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Kaufobjekt nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art nicht üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache nicht hat erwarten müssen (allg. Ansicht, vgl. OLGR Rostock 2007, 257; Erman/Grunewald, BGB, 16. Aufl., § 434 Rn. 6; jurisPK-BGB/Pammler, 9. Aufl., § 434 Rn. 195; MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 434 Rn. 56; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2013], § 434 Rn. 173; Krauß in BeckNotar-HdB, 7. Aufl., § 1 Rn. 322 sowie OLG Celle, DNotZ 1988, 702; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 692; OLGR Naumburg 1999, 126, 129 jeweils für das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Gewährleistungsrecht).
  • OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05

    Grundstückskauf: Mangelhaftigkeit eines Gebäudes wegen bestehendem Denkmalschutz

    Das OLG Celle (Urt. v. 13.05.1988, 4 U 101/87, DNotZ 1988, 702) hat zum alten Kaufrecht ausgeführt, eine Denkmalseigenschaft bedeute für das Kaufobjekt eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die dem jeweiligen Eigentümer zusätzliche Verhaltens- und Unterlassungspflichten auferlege, die im Regelfall für Eigentümer vergleichbarer Objekte nicht bestehe.
  • OLG Koblenz, 20.12.2018 - 1 U 287/18

    Rechte des Käufers eines unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhauses wegen

    Mit der Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes ist verbunden, dass der Eigentümer nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 22.03.1978 ( DSchG , GVBl. 1978, 159) verpflichtet ist, das Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen (in Anknüpfung an OLG Celle, Urteil vom 13.05.1988 - 4 U 107/87 - DNotZ 1988, 702 ; ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.02.1996 - 4 U 422/95-75 - NJW-RR 1996, 629 ff. [692] für das niedersächsische und saarländische Landesrecht).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

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  • LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 9/17

    Vermeintlicher Sachmangel bei der Eintragung eines Bauwerks in die Liste der

    Die Auswirkungen des Denkmalschutzes seien auch nicht lediglich geringfügig, vielmehr der Art, dass ein Verkäufer die Denkmalseigenschaft einem Kaufinteressenten ungefragt offenbaren müsse (vgl. OLG Celle Urt. v. 13.05.1988, 4 U 101/87, DNotZ 1988, 702).
  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 1 U 541/97

    Welche Ansprüche hat der Erwerber eines denkmalgeschützen Hauses?

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.1987 - 4 U 101/87   

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https://dejure.org/1987,5020
OLG Hamm, 26.04.1987 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1987,5020)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1987 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1987,5020)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1987 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1987,5020)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Stufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 254

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 05.03.1996 - 22 U 142/95

    Sicherung eines Bankkredits durch Grundschuld und Abtretung der Mietforderungen

    Hat das Landgericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen, so kann das Berufungsgericht, das den Auskunftsanspruch zuerkennt, nach ständiger Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zugleich die Klageabweisung im übrigen aufheben und die Sache zurückverweisen (BGH, NJW 1979, 925, 926; BGH, NJW 1985, 862; OLG Hamm, OLGZ 1988, 468).
  • OLG Köln, 02.12.1998 - 5 U 108/98

    Erteilung eines Buchauszuges, Provisionsanspruch, wichtiger Grund,

    Hinsichtlich der Anträge zu Ziffern 2 bis 5, 6.2 bis 4 und 7, die von der Klägerin erst auf den weiteren Stufen der von ihr erhobenen Klage geltend gemacht werden, ist das Verfahren nunmehr weiterhin anhängig, so daß der Rechtsstreit in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zur Entscheidung über diese Anträge an das Landgericht zurückzuverweisen war (vgl. BGH NJW 82, 235; NJW-RR 87, 1029; NJW 85, 862; OLG Hamm OLGZ 88, 468).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.01.1988 - 4 U 101/87   

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https://dejure.org/1988,12920
OLG Hamburg, 20.01.1988 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1988,12920)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.1988 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1988,12920)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 1988 - 4 U 101/87 (https://dejure.org/1988,12920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung für einen Brandschaden ; Umfang der Haftung eines Feuerversicherers; Anspruch eines Vericherungsnehmers ohne Innehaben der Versicherungspolice

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 150; BGB § 151

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1169
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 03.08.2007 - 7 U 35/07

    Versicherungsvertrag: Erklärung des Annahmewillens des Versicherers

    Im Bereich der Versicherungsverträge geht die Verkehrssitte dahin, dass der Versicherer seinen Annahmewillen durch die Übersendung einer Police oder eines Nachtrags zu erklären pflegt (BGH NJW 1976, 289 Rn 13 u. 16 im juris-Ausdruck; OLG Hamburg VersR 1988, 1169).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12

    Analoge Anwendung des § 69 VVG a.F.

    Beim Zustandekommen von Versicherungsverträgen darf vielmehr auch der Versicherer erwarten, dass der Versicherungsnehmer seinen Willen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ihm gegenüber erkennbar zum Ausdruck bringt (BGH NJW 1976, 289; BGH VersR 87, 923; BGH VersR 1988, 1169).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.02.1988 - 4 U 101/87 (b)   

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https://dejure.org/1988,11496
OLG Bremen, 26.02.1988 - 4 U 101/87 (b) (https://dejure.org/1988,11496)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.02.1988 - 4 U 101/87 (b) (https://dejure.org/1988,11496)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 1988 - 4 U 101/87 (b) (https://dejure.org/1988,11496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Eigentumsentziehungsklage; Eintritt eines Versicherungsfalls

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 14 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1291
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.01.1979 - 20 U 184/78

    Versicherungsfall; Fortbestand; Rechtsverstoß; Rechtsstreit; Klageschrift

    Auszug aus OLG Bremen, 26.02.1988 - 4 U 101/87
    In einem Passivprozeß des Versicherungsnehmers - um einen solchen handelt es sich hier - kommt es nach h.M. auf den Vortrag des - klagenden - Gegners an (vgl. u.a. OLG Hamm VersR 1980, 669).
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem

    Auszug aus OLG Bremen, 26.02.1988 - 4 U 101/87
    Die herrschende Meinung leitet hieraus zutreffend ab, daß es lediglich auf einen behaupteten Verstoß ankommt, wobei es gleich ist, ob der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für einen Aktivprozeß oder - wie hier - für einen Passivprozeß begehrt (u.a. BGH VersR 1984, 530 f).
  • OLG Hamm, 13.11.1981 - 20 U 57/81
    Auszug aus OLG Bremen, 26.02.1988 - 4 U 101/87
    Die Geltendmachung der Nichtzahlung wäre dann möglicherweise lediglich im Sinne eines mehr oder weniger unerheblichen "Kolorits" erfolgt, so daß eine Kausalität i.S. von § 14 Abs. 3 ARB zu verneinen wäre (vgl. BGH VersE 1984, 530, 531; OLG Hamm VersR 1982, 749, 750; Harbauer, a.a.O., § 14 ARB Rz. 57).
  • LG Köln, 06.12.1989 - 24 O 162/89
    Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft, nachdem ein Wohnungseigentümer/Versicherungsnehmer angeblich vorsätzlich einen Wasserschaden verursacht hat, beschließt, daß dieser sein Wohnungseigentum zu verkaufen hat, und diese Beschlußfassung mit mehreren weiteren Verstößen begründet (hier: Nichtzahlung der Umlage), die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn der Rechtsschutzversicherung stattgefunden haben, ist nicht der Zeitpunkt des Wasserschadens, sondern der Zeitpunkt der übrigen Verstöße entscheidend für die Bestimmung des Eintritts des Versicherungsfalls und es besteht kein Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung (vergleiche OLG Bremen, 1988-02-26, 4 U 101/87, ZfSch 1988, 142).
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