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   OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08   

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https://dejure.org/2009,12055
OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08 (https://dejure.org/2009,12055)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.04.2009 - 4 U 103/08 (https://dejure.org/2009,12055)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. April 2009 - 4 U 103/08 (https://dejure.org/2009,12055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Kauf eines für den Turniersport erworbenen Reitpferdes

  • Judicialis

    BGB § 90a; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 2; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 439 Abs. 1 2. Alt.; ; BGB § 440

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Kauf eines für den Turniersport erworbenen Reitpferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Tierkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    (Un-)Zumutbarkeit der Fristsetzung zur Lieferung eines Ersatzpferdes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 281/04

    Umfang der Nacherfüllung und der Beseitigung eines Mangels bei einem Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Bejaht wird dies etwa vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2852, der im dortigen Fall eine Ersatzlieferung wegen der vom Tatgericht unangegriffen festgestellten emotionalen Bindung des Käufers an das Tier als nicht möglich angesehen hat), in Bezug auf ein Reitpferd vom OLG Koblenz (OLGReport 2009, 123, 124 = MDR 2009, 440), vom LG Hildesheim (Urteil vom 27.04.2007 - 7 S 21/07 -, in juris) und etwa von Eichelberger/Zentner (JuS 2009, 201, 206), während - jeweils in Bezug auf Reitpferde - die gegenteilige Auffassung vom OLG Hamm (RDL 2008, 37, Urteil vom 2. März 2007 - 11 U 43/04 -, in juris) und dem LG Münster (NJOZ 2008, 434) vertreten wird (zweifelnd auch Westermann ZGS 2005, 342, 345).

    Sein späteres Begehren, den Kaufvertrag über das Pony D... rückabzuwickeln, zeigt im Übrigen, dass - anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NJW 2005, 2852 ff) - eine emotionale Bindung an das unstreitig zum Einsatz im Turniersport und nicht etwa als "Familienpferd" gekaufte Tier gerade nicht entstanden war; ein solches besonderes Affektionsinteresse behauptet der Kläger auch selbst nicht.

  • OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Bejaht wird dies etwa vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2852, der im dortigen Fall eine Ersatzlieferung wegen der vom Tatgericht unangegriffen festgestellten emotionalen Bindung des Käufers an das Tier als nicht möglich angesehen hat), in Bezug auf ein Reitpferd vom OLG Koblenz (OLGReport 2009, 123, 124 = MDR 2009, 440), vom LG Hildesheim (Urteil vom 27.04.2007 - 7 S 21/07 -, in juris) und etwa von Eichelberger/Zentner (JuS 2009, 201, 206), während - jeweils in Bezug auf Reitpferde - die gegenteilige Auffassung vom OLG Hamm (RDL 2008, 37, Urteil vom 2. März 2007 - 11 U 43/04 -, in juris) und dem LG Münster (NJOZ 2008, 434) vertreten wird (zweifelnd auch Westermann ZGS 2005, 342, 345).

    An eine solche Deutung sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH MDR 1986, 225; OLG Koblenz OLGR 2009, 123, 124).

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Ihnen ist regelmäßig noch nicht genügt, wenn der Schuldner - wie es der Beklagte hier getan hat - eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung seinerseits einwendet, indem er den vom Gläubiger behaupteten Mangel leugnet (vgl. BGH NJW-RR 1993, 882; OLG Koblenz aaO; Palandt/Grüneberg, BGB 68. Aufl. § 281 Rdnr. 14).
  • LG Münster, 20.07.2007 - 10 O 240/06

    Sachmangel, Pferd, Spat, Röntgenklasse 3-4

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Bejaht wird dies etwa vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2852, der im dortigen Fall eine Ersatzlieferung wegen der vom Tatgericht unangegriffen festgestellten emotionalen Bindung des Käufers an das Tier als nicht möglich angesehen hat), in Bezug auf ein Reitpferd vom OLG Koblenz (OLGReport 2009, 123, 124 = MDR 2009, 440), vom LG Hildesheim (Urteil vom 27.04.2007 - 7 S 21/07 -, in juris) und etwa von Eichelberger/Zentner (JuS 2009, 201, 206), während - jeweils in Bezug auf Reitpferde - die gegenteilige Auffassung vom OLG Hamm (RDL 2008, 37, Urteil vom 2. März 2007 - 11 U 43/04 -, in juris) und dem LG Münster (NJOZ 2008, 434) vertreten wird (zweifelnd auch Westermann ZGS 2005, 342, 345).
  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Dies gilt auch beim Tierkauf (vgl. BGH NJW 2008, 1371; NJW 2006, 988; NJW 2005, 3211).
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 1/05

    Voraussetzungen des sofortigen Schadensersatzes statt der Leistung beim Kauf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Dies gilt auch beim Tierkauf (vgl. BGH NJW 2008, 1371; NJW 2006, 988; NJW 2005, 3211).
  • LG Hildesheim, 27.04.2007 - 7 S 21/07

    Sachmangelhaftung: Nacherfüllung beim Pferdekauf; Ataxie; Beweislastregeln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Bejaht wird dies etwa vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2852, der im dortigen Fall eine Ersatzlieferung wegen der vom Tatgericht unangegriffen festgestellten emotionalen Bindung des Käufers an das Tier als nicht möglich angesehen hat), in Bezug auf ein Reitpferd vom OLG Koblenz (OLGReport 2009, 123, 124 = MDR 2009, 440), vom LG Hildesheim (Urteil vom 27.04.2007 - 7 S 21/07 -, in juris) und etwa von Eichelberger/Zentner (JuS 2009, 201, 206), während - jeweils in Bezug auf Reitpferde - die gegenteilige Auffassung vom OLG Hamm (RDL 2008, 37, Urteil vom 2. März 2007 - 11 U 43/04 -, in juris) und dem LG Münster (NJOZ 2008, 434) vertreten wird (zweifelnd auch Westermann ZGS 2005, 342, 345).
  • BGH, 07.12.2005 - VIII ZR 126/05

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen des Käufers eines Reitpferdes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Dies gilt auch beim Tierkauf (vgl. BGH NJW 2008, 1371; NJW 2006, 988; NJW 2005, 3211).
  • OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04

    Beweislastumkehr hinsichtlich der Mangelhaftigkeit gem. § 476 BGB bei einem Tier

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    Bejaht wird dies etwa vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2852, der im dortigen Fall eine Ersatzlieferung wegen der vom Tatgericht unangegriffen festgestellten emotionalen Bindung des Käufers an das Tier als nicht möglich angesehen hat), in Bezug auf ein Reitpferd vom OLG Koblenz (OLGReport 2009, 123, 124 = MDR 2009, 440), vom LG Hildesheim (Urteil vom 27.04.2007 - 7 S 21/07 -, in juris) und etwa von Eichelberger/Zentner (JuS 2009, 201, 206), während - jeweils in Bezug auf Reitpferde - die gegenteilige Auffassung vom OLG Hamm (RDL 2008, 37, Urteil vom 2. März 2007 - 11 U 43/04 -, in juris) und dem LG Münster (NJOZ 2008, 434) vertreten wird (zweifelnd auch Westermann ZGS 2005, 342, 345).
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 249/84

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
    An eine solche Deutung sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH MDR 1986, 225; OLG Koblenz OLGR 2009, 123, 124).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2011 - 16 U 119/10

    Zur Frage der Nacherfüllung beim Pferdekauf

    Dieser Auslegung steht der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2009 (a.a.O.) nicht entgegen, in dem der Bundesgerichtshof die Feststellung des OLG Zweibrücken (Urteil vom 30.4.2009, 4 U 103/08, zitiert nach juris) hingenommen hat, wonach in dem dort zu entscheidenden Fall eine Ersatzlieferung eines mangelhaften Ponys nach dem Parteiwillen möglich war.
  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 19 U 79/13

    Rückabwicklung des Kaufs eines Reitpferdes

    Entgegen der Behauptung des Klägers lässt sich weder dem Urteil des Senats vom 07.04.2006 (Az. 19 U 87/05) noch dem Urteil des OLG Zweibrücken vom 30.04.2009 (Az. 4 U 103/08) eine gegenteilige Einschätzung bezüglich des Mangels der Unrittigkeit entnehmen.
  • LG Frankenthal, 31.08.2011 - 6 O 310/07

    Pferdekaufvertrag: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Dressurpferd wegen

    Diese Umstände stehen der Annahme, dass die Kaufsache nach dem Willen der Parteien quasi beliebig austauschbar war, entgegen, zumal anderweitige Anhaltspunkte aus den Äußerungen oder dem Verhalten der Parteien nicht hergeleitet werden können (anders etwa in dem der Entscheidung OLG Zweibrücken, OLGR 2009, 717 zu Grunde liegenden Fall).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18

    Wirksamer Rücktritt von Kaufvertrag eines Pferdes nur bei vorheriger Fristsetzung

    Eine Nachlieferung ist vielmehr auch bei einem derartigen Pferdekauf nicht von vorneherein ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - VIII ZR 124/09 -, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.04.2009 - 4 U 103/08 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08 - 34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3958
OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08 - 34 (https://dejure.org/2009,3958)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.03.2009 - 4 U 103/08 - 34 (https://dejure.org/2009,3958)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. März 2009 - 4 U 103/08 - 34 (https://dejure.org/2009,3958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1; ; RBerG Art. 1 § 5; ; RBerG Art. 1 § 5 Nr. 1; ; BGB § ... 134; ; BGB § 138; ; BGB § 139; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 199; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 666; ; BGB § 667; ; BGB § 667 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 681 S. 2; ; BGB § 683 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 817 Satz 2; ; BGB § 818 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 4; ; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 4 S. 1; ; RBerV § 17 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Pflichten des Treuhänders im Falle der Nichtigkeit der Abrede; Rückzahlung bestimmungsgemäß verbrauchter Geldmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nichtige Treuhandabrede

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Denn der Geschäftsführer dürfe - so die Begründung - Aufwendungen, welche die Rechtsordnung nach den §§ 134, 138 BGB missbillige, im Grundsatz nicht gemäß § 670 BGB den Umständen nach für erforderlich halten (BGHZ 111, 308, 311; BGH, Urt. v. 17.2.2000 - XI ZR 50/98, NJW 2000, 1560, 1562; NJW 1997, 47).

    cc) Auch aus einem weiteren Grund ist eine weitergehende Auseinandersetzung mit der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsführer ohne Auftrag einen Anspruch auf die "übliche" Vergütung besitzt, entbehrlich: Da die von der Beklagten in Rechnung gestellten Gebühren dem Wert der hierfür erbrachten Dienstleistungen bei Inanspruchnahme professioneller Hilfe, sei es der eines Rechtsanwalts oder von Finanzierungsvermittlern, Steuerberatern oder gewerblichen Geschäftsbesorgern, die Mietobjekte für die Vermieter betreuen, entsprechen, wäre der Kläger in jedem Falle nach Bereicherungsrecht (§§ 812, 818 Abs. 2 BGB) zum Wertersatz in korrelierender Höhe verpflichtet: Dem Auftragnehmer kann - in den Grenzen des § 817 Satz 2 BGB - bei einem wegen Gesetzesverstoßes nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag ein Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung erwachsen, der sich nach der Höhe der üblichen, hilfsweise nach der angemessenen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung richtet (BGH, Urt. v. 17.2.2000, NJW 2000, 1560, 1562; BGHZ 70, 12, 17; vgl. BGHZ 55, 128, 130; 37, 258, 264).

    Das Kriterium der Wertlosigkeit der Dienstleistung wird in einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs präzisiert (NJW 2000, 1560): So soll eine Dienstleistung aufgrund eines nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages dann nicht wertlos sein, wenn der Leistungsempfänger sonst eine andere zur Geschäftsbesorgung befugte Person beauftragt hätte und dieser eine entsprechende Vergütung hätte zahlen müssen.

    Schließlich scheitert ein aus § 818 Abs. 2 BGB resultierender Bereicherungsanspruch der Beklagten nicht an der Vorschrift des § 817 S. 2 BGB: Diese Vorschrift setzt voraus, dass sich der Gläubiger - hier also die Beklagte - des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot bewusst gewesen ist und ihn trotzdem gewollt hat (BGH, NJW 2000, 1560; NJW-RR 1997, 564).

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Insbesondere steht dem nicht entgegen, dass sich die Beklagte aufgrund des abgeschlossenen Treuhandvertrages bei Vornahme der Geschäftsbesorgung in eigener Rechtsperson zur Leistung verpflichtet gehalten hat (vgl. BGHZ 157, 168, 175; 101, 393, 399; 39, 87, 90; 37, 258, 262; Urt. v. 10.10.1996 - III ZR 205/95, NJW 1997, 47, 48; Palandt/Sprau, aaO., § 677 Rdnr. 7, 11).

    Hierzu gehören insbesondere diejenigen Geldmittel, die dafür bestimmt waren, in Ausführung des Auftrages verbraucht oder Dritten zugewendet zu werden (BGH NJW 1997, 47, 48 mwNw.).

    Denn der Geschäftsführer dürfe - so die Begründung - Aufwendungen, welche die Rechtsordnung nach den §§ 134, 138 BGB missbillige, im Grundsatz nicht gemäß § 670 BGB den Umständen nach für erforderlich halten (BGHZ 111, 308, 311; BGH, Urt. v. 17.2.2000 - XI ZR 50/98, NJW 2000, 1560, 1562; NJW 1997, 47).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Insbesondere steht dem nicht entgegen, dass sich die Beklagte aufgrund des abgeschlossenen Treuhandvertrages bei Vornahme der Geschäftsbesorgung in eigener Rechtsperson zur Leistung verpflichtet gehalten hat (vgl. BGHZ 157, 168, 175; 101, 393, 399; 39, 87, 90; 37, 258, 262; Urt. v. 10.10.1996 - III ZR 205/95, NJW 1997, 47, 48; Palandt/Sprau, aaO., § 677 Rdnr. 7, 11).

    cc) Auch aus einem weiteren Grund ist eine weitergehende Auseinandersetzung mit der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsführer ohne Auftrag einen Anspruch auf die "übliche" Vergütung besitzt, entbehrlich: Da die von der Beklagten in Rechnung gestellten Gebühren dem Wert der hierfür erbrachten Dienstleistungen bei Inanspruchnahme professioneller Hilfe, sei es der eines Rechtsanwalts oder von Finanzierungsvermittlern, Steuerberatern oder gewerblichen Geschäftsbesorgern, die Mietobjekte für die Vermieter betreuen, entsprechen, wäre der Kläger in jedem Falle nach Bereicherungsrecht (§§ 812, 818 Abs. 2 BGB) zum Wertersatz in korrelierender Höhe verpflichtet: Dem Auftragnehmer kann - in den Grenzen des § 817 Satz 2 BGB - bei einem wegen Gesetzesverstoßes nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag ein Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung erwachsen, der sich nach der Höhe der üblichen, hilfsweise nach der angemessenen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung richtet (BGH, Urt. v. 17.2.2000, NJW 2000, 1560, 1562; BGHZ 70, 12, 17; vgl. BGHZ 55, 128, 130; 37, 258, 264).

  • BGH, 19.12.1996 - III ZR 9/95

    Anspruch einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen Diplom-Juristen und einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Ein solcher Wertersatz als Erstattungsanspruch kommt in Höhe der geschuldeten Honorare dann in Betracht, wenn die von der Beklagten erbrachten Beratungsleistungen ihrerseits nicht fehlerhaft und mithin wertlos waren und das für die Dienstleistung vereinbarte Honorar der für die Dienstleistung der vorliegenden Art angemessenen Vergütung entsprach (BGH, Urt. v. 19.12.1996 - III ZR 9/95, NJW-RR 1997, 564; Palandt/Sprau, aaO., § 818 Rdnr. 21).

    Schließlich scheitert ein aus § 818 Abs. 2 BGB resultierender Bereicherungsanspruch der Beklagten nicht an der Vorschrift des § 817 S. 2 BGB: Diese Vorschrift setzt voraus, dass sich der Gläubiger - hier also die Beklagte - des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot bewusst gewesen ist und ihn trotzdem gewollt hat (BGH, NJW 2000, 1560; NJW-RR 1997, 564).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Hierbei findet die Ultimoregelung des § 199 Abs. 1 BGB, die dazu führen würde, dass die Verjährung erst mit dem 31.12.2002 begonnen hätte, keine Anwendung (BGH, Beschl. v. 19.3.2008 - III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1237; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., EGBGB Art. 229 § 6 Rdnr. 1, 6; Erman/Schmidt-Räntsch, 12. Aufl., Anh. Vorbem. § 194 Rdnr. 9).

    Das letztgenannte Kriterium liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der Beurteilung einer dem Rechtsberatungsgesetz unterliegenden Vertragsgestaltung nicht vor: In dem Beschluss vom 19.3.2008 (NJW-RR 2008, 1237, 1238) hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Frage, ob ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegt, nicht um eine unklare oder zweifelhafte Rechtslage handelt.

  • OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 4 U 493/06

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Bauträger als Treuhänder;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Die Berufung tritt der in der Entscheidung des Senats vom 14.6.2007 - 4 U 493/06-160- vertretenen Rechtsauffassung entgegen.

    c) Anders als in dem vom Senat am 14.6.2007 entschiedenen Fall (4 U 493/06, OLGR 2007, 689 = BauR 2007, 1617 = IBR 2007, 559), dessen Entscheidung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof in Rechtskraft erwachsen ist, liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Erlaubnisvorbehalt nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG hier nicht vor: aa) Nach dieser Bestimmung dürfen kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer ohne Erlaubnis für ihre Kunden rechtliche Angelegenheiten erledigen, die mit einem Geschäft ihres Gewerbebetriebes in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

  • BGH, 04.12.2003 - III ZR 30/02

    Haftung der Gemeinde aus einem mangels kommunalaufsichtlicher Genehmigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Insbesondere steht dem nicht entgegen, dass sich die Beklagte aufgrund des abgeschlossenen Treuhandvertrages bei Vornahme der Geschäftsbesorgung in eigener Rechtsperson zur Leistung verpflichtet gehalten hat (vgl. BGHZ 157, 168, 175; 101, 393, 399; 39, 87, 90; 37, 258, 262; Urt. v. 10.10.1996 - III ZR 205/95, NJW 1997, 47, 48; Palandt/Sprau, aaO., § 677 Rdnr. 7, 11).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    cc) Auch aus einem weiteren Grund ist eine weitergehende Auseinandersetzung mit der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsführer ohne Auftrag einen Anspruch auf die "übliche" Vergütung besitzt, entbehrlich: Da die von der Beklagten in Rechnung gestellten Gebühren dem Wert der hierfür erbrachten Dienstleistungen bei Inanspruchnahme professioneller Hilfe, sei es der eines Rechtsanwalts oder von Finanzierungsvermittlern, Steuerberatern oder gewerblichen Geschäftsbesorgern, die Mietobjekte für die Vermieter betreuen, entsprechen, wäre der Kläger in jedem Falle nach Bereicherungsrecht (§§ 812, 818 Abs. 2 BGB) zum Wertersatz in korrelierender Höhe verpflichtet: Dem Auftragnehmer kann - in den Grenzen des § 817 Satz 2 BGB - bei einem wegen Gesetzesverstoßes nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag ein Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung erwachsen, der sich nach der Höhe der üblichen, hilfsweise nach der angemessenen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung richtet (BGH, Urt. v. 17.2.2000, NJW 2000, 1560, 1562; BGHZ 70, 12, 17; vgl. BGHZ 55, 128, 130; 37, 258, 264).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 172/03

    Anforderungen an die Form eines Treuhandvertrages über einen Geschäftsanteil

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Treuhandverhältnisse, die als Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnisse zu qualifizieren sind, sind die klassischen Anwendungsverhältnisse dieser Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 4.11.2004 - III ZR 172/03, WM 2004, 2441, 2443), der sich der Senat trotz der in der Literatur geäußerten Bedenken (MünchKomm(BGB)/Seiler, 4. Aufl., § 677 Rdnr. 47 f.; Erman/Ehmann, BGB, 12. Aufl., § 677 Rdnr. 9, der eine Rückabwicklung nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung favorisiert; zum Meinungsstand: Staudinger/Bergmann, BGB, Neubearbeitung 2006, vor §§ 677 ff. Rdnr. 329 ff.) anschließt.
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08
    Auch bei einem nichtigen Vertrag bildet die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag den rechtlichen Grund für den Leistungsaustausch i.S. des § 812 Abs. 1 BGB, dessen Fehlen den Zugang zur bereicherungsrechtlichen Norm erst eröffnet (BGH, Urt. v. 30.9.1993 - VII ZR 178/91, NJW 1993, 3196; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., Einf v § 677 Rdnr. 10; Fehrenbacher in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Aufl., § 677 Rdnr. 22; weitergehend: Staudinger/Bergmann, BGB, 13. Aufl., v § 677 Rdnr. 242).
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 267/02

    Nichtigkeit eines ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

  • OLG München, 03.08.2006 - 19 U 5567/05

    Keine unzulässige Rechtsberatung bei Bauträgervollbetreuung -

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 121/07

    Persönliche Haftung der Gesellschafter eines in der Rechtsform einer BGB

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

    Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

  • BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2007 - 4 U 410/06

    Verjährung; Treuhandvertrag: Verjährung von Ansprüchen wegen behaupteter

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07

    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im

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