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   OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15   

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https://dejure.org/2016,43107
OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15 (https://dejure.org/2016,43107)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.10.2016 - 4 U 104/15 (https://dejure.org/2016,43107)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 4 U 104/15 (https://dejure.org/2016,43107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Wettrennen, Lenken nach links, Haftungsquote

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 41 Abs 1 Anl 2 Nr 68 Nr 1 Buchst a StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 Nr 68 Nr 1 Buchst b StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 Zeichen 295 StVO
    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige Tatsachenfeststellungen und Haftungsabwägung bei eskalierenden Verkehrsverstößen beider Unfallfahrer im Rahmen eines Wettrennens auf einer Landstraße mit beiderseitigen Überholmanövern

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Alleinhaftung wegen Behindern eines Überholvorgangs durch Lenken nach links

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Unfallbeteiligten im Überholverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Unfallbeteiligten im Überholverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettrennen auf der Landstraße, oder: Lenken des Überholten nach links bringt 100 % Haftung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überholen im Überholverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 350
  • NZV 2017, 96
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Naumburg, 05.08.2010 - 2 U 5/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines eine durchgehende doppelte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    aaa) Der Kläger trägt, wovon auch das Landgericht ausgegangen ist, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Lenkbewegung des Beklagten zu 1) Handlungsqualität besessen hat (in Abgrenzung zu einer behaupteten Schreckreaktion; vgl. hierzu Urteil des OLG Naumburg vom 5.8.2010 - 2 U 5/10, DAR 2011, 88).

    Die Frage, ob der Beklagte zu 1) bewusst nach links gelenkt hat, oder nur versehentlich, kann, da es sich um eine sog. innere Tatsache handelt, nur anhand von Hilfstatsachen beantwortet werden (vgl. hierzu auch OLG Naumburg DAR 2011, 88).

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    Da es sich nach zutreffender Auffassung bei § 103 VVG um einen subjektiven Risikoausschluss handelt (Reichel in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 103 VVG, Rdn. 1), ist ein solcher Schadensfall von vornherein nicht von dem Versicherungsvertrag umfasst, so dass sich der Dritte in diesem Fall auch nicht auf die Fiktion der Leistungspflicht nach § 117 VVG berufen kann (Senatsurteil vom 04. April 2013 - 4 U 31/12, NJW-RR 2013, 934; Langheid in Römer/Langheid, VVG 3. Aufl., § 117 Rn. 27; Beckmann in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2013, § 117 m.w.N.).

    Im Prozess sind sämtliche Umstände, die die Einstandspflicht des Versicherers ausschließen oder mindern, von diesem zu beweisen (Senatsurteil vom 04. April 2013 - 4 U 31/12, NJW-RR 2013, 934), so dass eine Nichterweislichkeit des Vorsatzes zu Lasten der Beklagten zu 2) geht.

  • OLG Celle, 15.05.2003 - 14 U 240/02

    Alkoholgenuss; Alkoholisierung; Außenhaftung; bedingter Vorsatz; Beifahrer;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    Insbesondere die ausgesprochen riskante und unbeherrschte Fahrweise des Beklagten zu 1) lässt einen sicheren Rückschluss auf einen Vorsatz hinsichtlich der Verletzungsfolgen, den zudem beide Parteien in Abrede stellen, nicht zu (vgl. OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2003 - 14 U 240/02, ZfS 2004, 122).
  • OLG Nürnberg, 02.08.2013 - 5 U 562/13

    Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    b) Der Vorsatz i.S.d. § 103 VVG muss sich hierbei, wie sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, nicht nur auf die Handlung, sondern auch auf die Schadensfolgen beziehen (OLG Nürnberg, Urteil vom 02. August 2013 - 5 U 562/13, RuS 2015, 542; Reichel in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 103 VVG, Rdn. 1).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507; NJW 2012, 1953, 1954; Senatsurteil vom 28. April 2016 - 4 U 106/15, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 411/12

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Feststellung von Unfallschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    Vielmehr ist eine einheitliche Feststellungsklage zulässig (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, zuletzt Urteil vom 19. April 2016 - VI ZR 506/14, MDR 2016, 786; Urteil des Senats vom 20. Februar 2014 - 4 U 411/12, ZfS 2014, 384).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507; NJW 2012, 1953, 1954; Senatsurteil vom 28. April 2016 - 4 U 106/15, juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung einer erheblichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507; NJW 2012, 1953, 1954; Senatsurteil vom 28. April 2016 - 4 U 106/15, juris).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    Wie das Landgericht insoweit zutreffend ausgeführt hat, ordnet die ununterbrochene Mittellinie entgegen der Auffassung der Beklagten kein allgemeines Überholverbot an, denn soweit ein Überholen innerhalb der begrenzten Fahrbahn möglich und mit dem nach § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO gebotenen seitlichen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern zulässig ist, ist dies erlaubt (BGH, Urteil vom 28.4.1986 - VI ZR 66/86, VersR 1987, 906; Senatsurteil vom 9.10.2011 - 4 U 10/01, OLGR Saarbrücken 2002, 27).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2001 - 4 U 10/01

    Mitverschulden an Verkehrsunfall wegen Überholens trotz durchgezogener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
    Wie das Landgericht insoweit zutreffend ausgeführt hat, ordnet die ununterbrochene Mittellinie entgegen der Auffassung der Beklagten kein allgemeines Überholverbot an, denn soweit ein Überholen innerhalb der begrenzten Fahrbahn möglich und mit dem nach § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO gebotenen seitlichen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern zulässig ist, ist dies erlaubt (BGH, Urteil vom 28.4.1986 - VI ZR 66/86, VersR 1987, 906; Senatsurteil vom 9.10.2011 - 4 U 10/01, OLGR Saarbrücken 2002, 27).
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

  • OLG Brandenburg, 29.12.2016 - 4 U 89/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs; Voraussetzungen der

    Andernfalls hätte sie die stets gleichlautenden Widerrufsbelehrungen in den Jahren 2006 und 2007 - wie dem Senat aus einer Vielzahl bei ihm anhängiger Rechtsstreiten bekannt ist (Vertragsschlüsse in 2006: 4 U 125/15, 4 U 64/15; Vertragsschlüsse in 2007: 4 U 140/14, 4 U 19/16, 4 U 104/15, 4 U 116/15) - nicht (weiter)verwendet.
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20

    1. Ein Halten im Sinne von § 18 Abs. 8 StVO liegt nicht vor, wenn ein

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507 Rn. 18; 2012, 1953, 1954 Rn. 5; Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2017, 350, 351 Rn. 37).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19

    1. Verlangt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Erstattung vorgerichtlicher

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507 Rn. 18; 2012, 1953, 1954 Rn. 5; Senat OLGR 2009, 394, 396; NJW-RR 2017, 350, 351 Rn. 37).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2020 - 4 U 57/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kreuzungskollision eines

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507 Rn. 18; 2012, 1953, 1954 Rn. 5; Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2017, 350, 351 Rn. 37).
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