Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 22.12.1999 - 4 U 105/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangelnde Fälligkeit einer Restwerklohnforderung wegen fehlender Abnahme; Zusendung der Schlußrechnung als Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung; Ausschluss der Abnahmefiktion bei Vorliegen einer Abnahmeverweigerung; Berechtigung zur Abnahmeverweigerung bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abnahme: Wann sind Mängel "wesentlich"? (IBR 2001, 167)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 13.04.1999 - 21 O 550/95
- OLG Stuttgart, 22.12.1999 - 4 U 105/99
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 27.04.2005 - 4 U 64/02
Kein Berufen auf Nichtkenntnis der VOB/B!
Soweit der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 22.12.1999 (Az.: 4 U 105/99) in einem Fall mit mehr als 40 über das Gesamtwerk verteilten Mängeln dahin erkannt hat, dass bei einem Anteil der Nachbesserungskosten von mehr als 5 % des vertraglichen Gesamtvolumens bereits ein wesentlicher Mangel vorliegen soll, vermag der erkennende Senat diesem Ansatz angesichts der oben dargestellten inhaltlich überzeugenden Rechtsprechung des 7. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an die Wesentlichkeit eines Mangels im Sinne des § 12 Nr. 3 VOB/B (vgl. insbesondere das Urteil vom 26.02.1981) zumindest unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls nicht zu folgen.