Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 18.09.2020

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1059/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35234
OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1059/20 (https://dejure.org/2020,35234)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.10.2020 - 4 U 1059/20 (https://dejure.org/2020,35234)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - 4 U 1059/20 (https://dejure.org/2020,35234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,35234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 28.11.2018 - 4 U 927/18

    Voraussetzungen der Zurechnung der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers zum

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1059/20
    Dieser setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die Billigung der Erkenntnis voraus, dass der Versicherer, der den Antrag in Kenntnis des wahren Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte, durch das Vorgehen getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2004 - IV ZR 161/03; Senatsurteile vom 17.11.2015 - 4 U 1044/15 und vom 19.05.2016 - 4 U 1524/15, Beschluss vom 28. November 2018 - 4 U 927/18 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1059/20
    Einen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung des Inhalts, dass eine unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand und früheren Behandlungen immer oder nur in der Absicht abgegeben wird, auf den Willen des Versicherers Einfluss zu nehmen, gibt es zwar nicht (BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 und Senatsurteil vom 19.05.2015 - 4 U 1524/15).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1059/20
    Dieser setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die Billigung der Erkenntnis voraus, dass der Versicherer, der den Antrag in Kenntnis des wahren Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte, durch das Vorgehen getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2004 - IV ZR 161/03; Senatsurteile vom 17.11.2015 - 4 U 1044/15 und vom 19.05.2016 - 4 U 1524/15, Beschluss vom 28. November 2018 - 4 U 927/18 -, Rn. 23, juris).
  • OLG München, 30.03.2012 - 25 U 5453/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung des Versicherers wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1059/20
    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, der Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 11 U 72/16 -, Rn. 161 - 19, m.w.N., - juris; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsurteil vom 08.09.2015 - 4 U 764/15, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1059/20
    Der künftige Versicherungsnehmer hat die in einem Versicherungsformular gestellten Gesundheitsfragen grundsätzlich erschöpfend zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 67/02).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16

    Nichtangabe von für den Versicherungsfall nicht ursächlichen Beschwerden

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1059/20
    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, der Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 11 U 72/16 -, Rn. 161 - 19, m.w.N., - juris; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsurteil vom 08.09.2015 - 4 U 764/15, nicht veröffentlicht).
  • OLG Dresden, 10.10.2023 - 4 U 789/23

    Rücktritt des Versicherers von einer privaten

    Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermittelten (Senat BeckRs 2020, 30176).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35236
OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20 (https://dejure.org/2020,35236)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 (https://dejure.org/2020,35236)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. September 2020 - 4 U 1059/20 (https://dejure.org/2020,35236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,35236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe von Gesundheitsbeeinträchtigungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20
    Dieser setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die Billigung der Erkenntnis voraus, dass der Versicherer, der den Antrag in Kenntnis des wahren Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte, durch das Vorgehen getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2004 - IV ZR 161/03; Senatsurteile vom 17.11.2015 - 4 U 1044/15 und vom 19.05.2016 - 4 U 1524/15, Beschluss vom 28. November 2018 - 4 U 927/18 -, Rn. 23, juris).
  • OLG München, 30.03.2012 - 25 U 5453/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung des Versicherers wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20
    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, der Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 11 U 72/16 -, Rn. 161 - 19, m.w.N., - juris; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsurteil vom 08.09.2015 - 4 U 764/15, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20
    Der künftige Versicherungsnehmer hat die in einem Versicherungsformular gestellten Gesundheitsfragen grundsätzlich erschöpfend zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 67/02).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16

    Nichtangabe von für den Versicherungsfall nicht ursächlichen Beschwerden

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20
    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, der Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 11 U 72/16 -, Rn. 161 - 19, m.w.N., - juris; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsurteil vom 08.09.2015 - 4 U 764/15, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20
    Einen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung des Inhalts, dass eine unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand und früheren Behandlungen immer oder nur in der Absicht abgegeben wird, auf den Willen des Versicherers Einfluss zu nehmen, gibt es zwar nicht (BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 und Senatsurteil vom 19.05.2015 - 4 U 1524/15).
  • OLG Dresden, 28.11.2018 - 4 U 927/18

    Voraussetzungen der Zurechnung der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers zum

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20
    Dieser setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die Billigung der Erkenntnis voraus, dass der Versicherer, der den Antrag in Kenntnis des wahren Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte, durch das Vorgehen getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2004 - IV ZR 161/03; Senatsurteile vom 17.11.2015 - 4 U 1044/15 und vom 19.05.2016 - 4 U 1524/15, Beschluss vom 28. November 2018 - 4 U 927/18 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (statt aller: Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20, juris Rz. 4 m.w.N.).

    Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermittelten (Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4).

    Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermitteln (Senat, Beschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4, Urteil vom 10. Oktober 2023 - 4 U 789/23 -, Rn. 31, juris).

    Dieser setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die Billigung der Erkenntnis voraus, dass der Versicherer, der den Antrag in Kenntnis des wahren Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte, durch das Vorgehen getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird (vgl. Senat, Beschluss vom 18. September 2020 - 4 U 1059/20 -, Rn. 11 - 12, m.w.N., - juris).

    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).

  • OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Verharmlosung chronischer

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (statt aller: Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20, juris Rz. 4 m.w.N.).

    Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermittelten (Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4).

    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).

  • OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22

    1. Das Erfordernis einer gesonderten Belehrung über die Folgen einer

    (Senat, Beschluss vom 29. April 2021 - 4 U 2453/20 -, Rn. 16, juris Beschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4).
  • OLG Dresden, 10.10.2023 - 4 U 789/23

    Rücktritt des Versicherers von einer privaten

    Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermitteln (Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4).

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (statt aller: Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20, juris Rz. 4 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht