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   OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15   

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OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15 (https://dejure.org/2016,20961)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.04.2016 - 4 U 106/15 (https://dejure.org/2016,20961)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. April 2016 - 4 U 106/15 (https://dejure.org/2016,20961)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsabwägung und Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug des fließenden Verkehrs

  • RA Kotz

    Unfall- Haftung bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug des fließenden Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    (1) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung mit zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 124, 128; BGH NZV 2000, 466, 468).

    Als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand kommt namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht (BGH NZV 2000, 466, 468).

    Betriebsgefahrerhöhende Umstände können allerdings im Rahmen des § 17 StVG zu Lasten eines Unfallbeteiligten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d. h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH NZV 2000, 466, 468; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs 5. Aufl. § 22 Rn. 147).

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    Dies bedeutet, dass eine Gefährdung des fließenden Verkehrs ausgeschlossen sein muss und höchstmögliche Sorgfalt und größtmögliche Vorsicht anzuwenden sind (Senat NJW-RR 2015, 279, 280 Rn. 62).

    Zu Lasten des Linksabbiegers greift grundsätzlich ein Anscheinsbeweis ein, wenn es zum Zusammenstoß mit einem ihm unmittelbar nachfolgenden, ihn ordnungsgemäß Überholenden kommt (Senat NJW-RR 2015, 279, 280 Rn. 57).

  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    Leistet eine Partei, die mit der anderen Partei als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilt worden ist, den Urteilsbetrag, so entfällt selbst bei vorbehaltloser Zahlung auf den vorläufig vollstreckbaren Titel nicht ohne Weiteres die Beschwer der anderen Partei und tritt bei im Übrigen streitiger Gesamtschuld nicht auch für den anderen eine Erledigung ein (BGH NJW 2000, 1120; Zöller/Vollkommer, ZPO 31. Aufl. § 91a Rn. 58 Stichwort "Erfüllungshandlungen; jurisPK-BGB/Kerwer, 7. Aufl. § 362 Rn. 49).

    Die Leistung der Widerbeklagten zu 3 hätte demnach zu einer Erfüllung der von der Beklagten zu 2 behaupteten Forderung gegenüber der Klägerin und der Widerbeklagten zu 2 nur dann führen können, wenn diese ebenfalls Schuldner des Urteilsbetrags gewesen wären (§ 422 Abs. 1 BGB), was sie jedoch im ersten Rechtszug und in ihrer Berufungsbegründung in Abrede gestellt haben (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1120).

  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    (1) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung mit zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 124, 128; BGH NZV 2000, 466, 468).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    Eine unklare Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist gegeben, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf (KG MDR 2003, 507).
  • OLG Köln, 04.02.1986 - 22 U 159/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    Allerdings ist der Anfahrvorgang erst dann abgeschlossen, wenn sich der Anfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (OLG Köln VersR 1986, 666; KG KGR 2007, 772, 773).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen hat auch im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung jeweils der eine Halter die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen (BGH NJW 1996, 1405, 1406).
  • KG, 12.07.2010 - 12 U 177/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in ein Grundstück einbiegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    aa) Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten beim Abbiegen, die hier durch § 9 Abs. 5 StVO auf das Höchstmaß gesteigert sind, haftet derjenige, der, wie der Beklagte zu 1, verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (KG MDR 2011, 97 f.; Senat MDR 2015, 647, 648 f.).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    Die Verschuldensvermutung ist ferner widerlegt, wenn der Fahrzeugführer nachweist, dass er sich verkehrsrichtig verhalten hat (OLG Hamm NZV 1998, 463).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507 Rn. 18; 2012, 1953, 1954 Rn. 5; Senat OLGR 2009, 394, 396).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 135/21

    1. Die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen richten sich In einem

    Ein Geschwindigkeitsverstoß darf bei der Haftungsabwägung aber nur Berücksichtigung finden, wenn er sich unfallursächlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 28. April 2016 - 4 U 106/15 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507; NJW 2012, 1953, 1954; Senatsurteil vom 28. April 2016 - 4 U 106/15, juris).
  • LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 14 O 182/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vertrauen auf die Beachtung des Vorrangs des

    Allerdings kommt als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand kommt namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht (OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.04.2016, Az.: 4 U 106/15).
  • LG Saarbrücken, 13.09.2018 - 14 O 126/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug während

    Allerdings kommt als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand kommt namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht (OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.04.2016, Az.: 4 U 106/15).
  • LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
    Im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG darf eine erhebliche Überschreitung der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu Lasten eines Unfallbeteiligten auch als betriebsgefahrerhöhender Umstand nur berücksichtigt werden, wenn die Schadensursächlichkeit insoweit unstreitig oder erwiesen ist; andernfalls bewendet es bei der einfachen Betriebsgefahr (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. April 2016 - 4 U 106/15 juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36631
OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15 (https://dejure.org/2018,36631)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2018 - 4 U 106/15 (https://dejure.org/2018,36631)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2018 - 4 U 106/15 (https://dejure.org/2018,36631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag beendet nicht Forderungseinzug für vor Zuschlag begründete Ansprüche (IVR 2019, 17)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 243/06

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Umstellung der Wärmeversorgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet auch den Vermieter von Gewerberäumen, bei der Bewirtschaftung seines Eigentums im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraumes möglichst wirtschaftlich, vorzugehen; er ist aufgrund der vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06 - Leitsatz).

    Denn eine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme setzt das Bestehen eines Schuldverhältnisses voraus (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 243/06 Rdnr. 14); der Vermieter ist nicht verpflichtet, ungünstige Verträge aus Kulanz aufheben zu lassen, er kann das Ende des Liefervertrages abwarten, muss dann aber die Möglichkeit, günstiger zu kontrahieren, wahrnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Dies gilt - auch nach Auffassung des Senats - auch für den gewerblichen Mieter (Langenberg/Zehelein Betriebskosten- und Heizkostenrecht 8. Aufl. 2016 B VI. Rdnr. 91, OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Mai 2015 - 10 U 29/15 - Rdnr. 15).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

    Anforderungen an die Vorerfassung des Verbrauchs bei zwei Benutzergruppen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Dies stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07 - Rdnr. 23 ff) keine Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 HeizkV dar.
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Für die Annahme einer solchen (stillschweigenden) Zustimmung genügt aber nicht, dass der Mieter Betriebskostenabrechnungen unter Einbeziehung bisher nicht vereinbarter Betriebskosten lediglich nicht beanstandet (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06 - Rdnr. 18).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 78/06

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 78/06 - Rdnr. 14) lässt sich dem Wirtschaftlichkeitsgebot auch nicht die Verpflichtung entnehmen, dass der Vermieter schon bei der Auswahl unter den örtlich angebotenen Versorgungsarten und nicht erst innerhalb der von ihm gewählten Versorgungsart stets die wirtschaftlich vorteilhafteste Versorgungsalternative zu wählen hat.
  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 169/03

    Vereinbarung eines Umlegungsmaßstabes für die Grundsteuer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Mangels Vereinbarung eines vertraglichen Änderungsvorbehaltes ist der Vermieter nicht berechtigt, den (stillschweigend) vereinbarten Umlagemaßstab einseitig zu ändern (BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 169/03 - Rdnr. 16; Staudinger-Weitemeyer, 2014, § 556a BGB Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Indes wird nach einhelliger Ansicht allein durch die Bezugnahme auf einen Betriebskostenkatalog die Umlagefähigkeit von "sonstigen Betriebskosten" i.S.v. Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV (i.d.F. vom 13. Juli 1992) nicht herbeigeführt; zur Umlage auf den Mieter bedarf es vielmehr grundsätzlich einer Benennung der (konkreten) Kostenart im Vertrag (siehe nur BGH, Urteil vom 7. April 2004 - VIII ZR 167/03; K. Callsen/Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, L. Betriebskosten Rdnr. 187).
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 322/12

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur Vorlage der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Nach - zutreffender - Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 3. Juli 2013 - VIII ZR 322/12 - Rdnr. 10) gilt in Fällen der Versorgung des Mieters mit Heizenergie durch einen Wärmecontractor nichts anderes als bei dem unmittelbaren Energiebezug durch den Vermieter ohne Einschaltung eines Contracting-Unternehmens.
  • BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 118/11

    Betriebskostenabrechnung für eine preisgebundene Wohnung in einer gemischt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Ob und inwieweit in Ansatz gebrachte Kostenarten den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, berührt allein die materielle Richtigkeit einer Abrechnung und nicht deren formelle Mindestanforderungen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11 - Rdnr. 19).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 89/08

    Befugnis eines Zwangsverwalters zum Einklagen von Ansprüchen gegen den Ersteher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15
    Ansprüche, welche einen früheren Zeitraum betreffen, sind daher gegebenenfalls auch nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung grundsätzlich vom Verwalter geltend zu machen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 89/08 - Rdnr. 7).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 181/08

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZR 333/02

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Abrechnung der Nebenkosten

  • LG Cottbus, 09.06.2015 - 4 O 174/08
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