Rechtsprechung
OLG Jena, 11.03.2009 - 4 U 107/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 1 VVG i.V.m. SV-ELW 2002
Zur Eintrittspflicht eines Gebäudeversicherers bei durch "Erdfall" eingetretenem Gebäudeschaden - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers für durch "Erdfall" eingetretene Gebäudeschäden
- versicherung-recht.de
SV-ELW 2002
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- Judicialis
VVG i.V.m. SV-ELW 2002 § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 1 Abs. 1 Satz 1; SV-ELW 2002 § 1
Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers für durch "Erdfall" eingetretene Gebäudeschäden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eintrittspflicht bei Gebäudeschaden durch "Erdfall"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 1 VVG i.V.m. SV-ELW 2002
Zur Eintrittspflicht eines Gebäudeversicherers bei durch "Erdfall" eingetretenem Gebäudeschaden
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Wohngebäudeversicherung - Elementarversicherung: Schaden durch Erdfall
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eintrittspflicht bei Gebäudeschaden durch "Erdfall" (IBR 2009, 1100)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 29.12.2006 - 3 O 153/05
- OLG Jena, 11.03.2009 - 4 U 107/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1627
- BauR 2009, 1019
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80
Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2009 - 4 U 107/07
Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (vgl. zur nämlichen ständigen Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Versicherungsbedingungen BGHZ 84, 268; 123, 83; VersR 2005, 828) erschließt sich das von der Beklagten offenbar zugrunde gelegte Verständnis nicht, dass Ersatz nur dann geleistet werden soll, wenn der Erdfall - der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen - unmittelbar und sofort zum Gebäudeschaden führt. - VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 9 S 239/93
Gebäudeversicherung: zum Elementarereignis Schneedruck - zum Gebäudeschaden als …
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2009 - 4 U 107/07
Die Gebäudeversicherung haftete folglich nur für Schäden an einem versicherten Objekt, die nachweislich auf der unmittelbaren Einwirkung eines in § 1 BadEISchG genannten Elementarereignisses beruhten und dessen unmittelbare Folge waren (vgl. hierzu: VGH BW, Beschluss v. 07.07.1995 - 9 S 239/93 -, zitiert nach juris) Dass dieses die Haftung des Versicherers begrenzende Unmittelbarkeitserfordernis nur der ausdrücklichen Sonderregelung in Baden-Württemberg geschuldet war, verkennt die Berufung. - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2009 - 4 U 107/07
Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (vgl. zur nämlichen ständigen Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Versicherungsbedingungen BGHZ 84, 268; 123, 83; VersR 2005, 828) erschließt sich das von der Beklagten offenbar zugrunde gelegte Verständnis nicht, dass Ersatz nur dann geleistet werden soll, wenn der Erdfall - der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen - unmittelbar und sofort zum Gebäudeschaden führt. - BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2009 - 4 U 107/07
Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (vgl. zur nämlichen ständigen Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Versicherungsbedingungen BGHZ 84, 268; 123, 83; VersR 2005, 828) erschließt sich das von der Beklagten offenbar zugrunde gelegte Verständnis nicht, dass Ersatz nur dann geleistet werden soll, wenn der Erdfall - der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen - unmittelbar und sofort zum Gebäudeschaden führt.
- OLG Hamm, 11.03.2008 - 4 U 193/07
Waschmaschinenverkäufer gerät vor Gericht ins Schleudern
Abgesehen davon, dass dieser Vortrag nunmehr wiederum nach § 531 ZPO prozessual ausgeschlossen sein könnte (zu berücksichtigen nach der Rechtsprechung des Senats auch im Verfügungsverfahren;… vgl. Urt. v. 29.11.2007; Az. 4 U 107/07), kann dies die sachliche Beurteilung nicht beeinflussen. - LG Detmold, 31.03.2021 - 2 O 318/18
Elementarschadenversicherung, Versicherungsfall Erdfall,Erdsenkung
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf bei den Begriffen "Erdsenkung" bzw. "Erdfall" mangels Einschränkung auf ein "plötzliches Ereignis" annehmen, dass auch eine sich über einen längeren Zeitraum entwickelnde Absenkung des Erdbodens einen Versicherungsfall darstellt (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 11.03.2009 - 4 U 107/07). - OLG Bamberg, 27.01.2022 - 1 U 127/21
Auslegung des Begriffs des Erdrutschs in Wohngebäudeversicherungsbedingungen
Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf vertritt in einer Entscheidung vom 11.03.2009 (4 U 107/07) die Auffassung, dass ein "Erdfall" im Sinne der Versicherungsbedingungen, d.h. der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen, auch dann unter den Versicherungsschutz fällt, wenn er sich, progredient, also über einen längerfristigen Zeitraum entwickelt hatte. - LG Detmold, 13.10.2020 - 2 O 318/18
Absackungen aufgrund einer Doline: Erdsenkung bzw. Erdfall!
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf bei den Begriffen "Erdsenkung" bzw. "Erdfall" mangels Einschränkung auf ein "plötzliches Ereignis" annehmen, dass auch eine sich über einen längeren Zeitraum entwickelnde Absenkung des Erdbodens einen Versicherungsfall darstellt (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 11.03.2009 - 4 U 107/07).